Bremen

Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV)

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Quellenkennung: 269634. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:20.12.2022 Inkrafttreten04.04.2025 Zuletzt geändert durch:§ 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 03.04.2025 (Brem.GBl. S. 124) Fundstelle Brem.GBl. 2022, S. 1034 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV) vom 20. Dezember 2022 (Brem.GBl. 2022, S. 1034), zuletzt § 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 3. April 2025 (Brem.GBl. S. 124)"

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m 80 v. 80   Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) • Ls - Keine unüberwindbaren Schwierigkeiten (ca. 20 h) - Falldiskussion im interprofessionellen Team einer Reha-Klinik in der unterschiedliche Zielsetzungen der verschiedenen Akteure zum Ausdruck kommen-Alternativ bzw. auch zusammenführen: Ls - In der Auszubildende in Konflikte im interprofessionellen Team eingebunden sind, weil unterschiedliche Vorstellungen im Hinblick auf Rehabilitationsziele zum Ausdruck kommen - Vorschlag aus dem Rahmenlehrplan, nicht im NaKomm enthalten. • Ls - Ich verstehe meinen Mann nicht mehr (ca. 20 h) - Instabile Situation eines nach Hirninfarkt halbseitig gelähmten und von Aphasie betroffenen Mannes und der durch die Erkrankung mitbetroffenen Systeme (Familie, Familienbetrieb, soziales Netz). • Ls - Xaver - Ein Kind mit erworbener Behinderung in der Folge eines Schädelhirntraumas und seine Eltern im Rehabilitationsverlauf unterstützen - Fallsituation mit steuernden Lernfragen - nicht im NaKomm enthalten. • Fallsituation/Ls - Anne - Case-Management und institutionelle Schnittstellen in einer Familie bei einem frühgeborenen Kind mit angeborener Behinderung - eine junge alleinerziehende Mutter bei der Versorgung ihres schwerbehinderten Säuglings in die ambulante Pflege überleiten bzw. im häuslichen Umfeld unterstützen - Fallsituation mit steuernden Lernfragen - im Sinne einer möglichen Prüfungsvorbereitung, nicht im NaKomm enthalten. • Ls / Fallsituation - Kind mit einer fortgeschrittenen rheumatischen Erkrankung (kindliches Rheuma)- Entlassung aus der Reha-Einrichtung in die Familie, es wird ein komplexes Case-Management erforderlich, - Vorschlag aus dem Rahmenlehrplan zu Anlage 3, könnte auch in das LF 24 als weitere, zu erarbeitende Fallsituation als Vorbereitung auf die Prüfung nach Anlage 3 integriert werden. 3. AUSBILDUNGSJAHR - LF 20 Lernfeld 20 80 Std. Geschlechterspezifische Gesundheit fördern - Umgang mit Sexualität und Geschlechterdiversität im Pflegealltag Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting • Menschen, von Beginn des Lebens bis zum Ende des Lebens mit verschiedenen sexuellen Identitäten und Orientierungen • Klinik • Stationäre Langzeitversorgung • Ambulante Langzeitversorgung Kompetenzen Die Auszubildenden nutzen Theorien, Modelle und Konzepte edukativer Pflege für die Unterstützung der zu pflegenden Menschen bei einer gesundheitsbezogenen, informierten Entscheidungsfindung. Sie organisieren, steuern und gestalten individuelle Pflegeprozesse mit Menschen im jungen und höheren Erwachsenenalter in klinischen oder ambulanten Situationen oder im Bereich stationärer Langzeitversorgung in Phasen der Beeinträchtigung ihrer Gesundheit. Dabei setzen sie sich für die Anerkennung der Bedürfnisse und Gewohnheiten von Menschen insbesondere unter Berücksichtigung der persönlichen und geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung im Kontext vielfältiger Lebensrealitäten ein. Sie integrieren hierbei pflege- und bezugswissenschaftliche Erkenntnisse, die sie sich selbständig erschließen. Insbesondere gestalten sie mit den zu pflegenden Menschen auf der Grundlage einer begründeten Pflegediagnostik und Situationseinschätzung Aushandlungs-, Schulungs- und Beratungsprozesse und evaluieren diese. In der Begegnung mit zu pflegenden Menschen machen sich die Auszubildenden ihre eigenen Deutungs- und Handlungsmuster sowie ihre eigene sexuelle Biographie und die gesellschaftlichen sexuellen und geschlechtlichen Vorstellungen und Normen bewusst, um eine offene, wertneutrale und verständigungsorientierte Haltung einnehmen und eine beteiligungsorientierte Entscheidungsfindung unterstützen zu können. Sie beraten zu pflegende Menschen im Umgang mit krankheits- sowie therapie- und pflegebedingten Anforderungen und entwickeln Schulungs- oder Unterstützungsangebote sowie Konzepte für Einzelpersonen und kleinere Gruppen mit spezifischen Bedarfen. Ihr Pflege- und Beratungshandeln stimmen sie im (qualifikationsheterogenen) Pflegeteam ab. Neue Teammitglieder integrieren sie in die Organisation und Durchführung des Pflegeprozesses und unterstützen diese bei der Übernahme von weniger vertrauten Aufgaben. Sie verstehen Qualitätsentwicklung und -sicherung als ein wesentliches Anliegen in Einrichtungen des Gesundheitswesens, integrieren erweiterte Anforderungen an die Evaluation der Pflegequalität im Hinblick auf Ergebnis- und Patientenorientierung, beteiligen sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung sowie an der Entwicklung von (Schutz-)Konzepten, insbesondere zum Thema selbstbestimmte Sexualität und Gewaltprävention bei sexueller Gewalt in der Pflegeeinrichtung. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur internen Qualitätssicherung. Unterrichtsziele Die Auszubildenden setzen sich mit ausgewählten Fragen der geschlechterspezifischen Gesundheit und den Anforderungen an diversitätssensibles Pflegehandeln sowohl erfahrungs- und subjektbezogen als auch aus unterschiedlichen fachwissenschaftlichen Perspektiven auseinander. Sie begründen ein Grundverständnis von Diversität als multidimensionale Vielfalt und erschließen sich damit ein Spektrum von Herausforderungen. Weiter vergegenwärtigen sie sich ihr im bisherigen Ausbildungsverlauf entwickeltes Verständnis von kommunikativen Interventionsstrategien bzw. von edukativen Pflegeaufgaben, insbesondere in Bezug auf partizipative und inklusive Gesprächsführung, Informationsgabe, Schulung und Beratung. Sie fokussieren davon ausgehend die Planung, Durchführung und Evaluation von Beratungsangeboten für zu pflegende Menschen, die einen Beratungsbedarf zu Problemstellungen äußern, welche sich in erster Linie durch Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten lösen lassen. Sie konzipieren Beratungsgespräche für emotional anspruchsvolle, Tabugrenzen berührende Themenfelder, wie z. B. zum persönlichen Umgang mit Inkontinenz bzw. zu Möglichkeiten der Kontinenzförderung, zu (krankheitsbedingten) Körperbildveränderungen oder zur selbstbestimmten Sexualität. Diese führen sie in simulativen Lernumgebungen durch und reflektieren bzw. evaluieren die Durchführung unter Berücksichtigung der verschiedenen Vielfaltsdimensionen. Hierfür aktivieren und erweitern sie ihre pflegefachlichen Kenntnisse und nutzen die Informationen, die zum Beispiel der entsprechende Expertenstandard zur Verfügung stellt. Aus weiteren, Tabugrenzen berührenden Fallsituationen mit unterschiedlichen Problemkonstellationen wählen sie eine aus und bearbeiten die Fragenkomplexe, die die Situation aufwirft, möglichst multiperspektivisch. Sie aktivieren hierfür bereits vorhandene Kenntnisse und Kompetenzen, recherchieren ergänzende Informationen und Wissenszusammenhänge, diskutieren widersprüchliche und divergierende Meinungen und entwickeln jeweils Lösungsansätze, die sie zur Diskussion stellen können. Weiter entwickeln sie ein Konzept, um neue mitarbeitende Personen in die sich im Fall ergebenden Anforderungen einzuführen und erproben diese Konzeption im kollegialen Austausch.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • Konzepte einer diversitätssensiblen oder auch personzentrierten Pflege • (Modelle) gesundheitsbezogener bzw. informierter Entscheidungsfindung ○ Entscheidungsfindung zwischen Brusterhaltender Therapie und Brustamputation / Umgang mit Brustprothesen / Brustaufbau unterstützen <-- anknüpfend an LF 14 • Übergabegespräche im Beisein der zu pflegenden Menschen führen („Bedside-Übergabe“) • Beratungssituationen mit zu pflegenden Menschen gestalten und in den Pflegeprozess integrieren, z. B. zu ○ Kontinenzförderung unter Hinzunahme des Expertenstandards „Kontinenzförderung in der Pflege“ <-- anknüpfend an die grundlegende Begriffsdifferenzierung in LF 8 --> „Beratungskompetenz“ wird in LF 21, 23 und 24 zu zunehmend komplexer werdenden Beratungsanforderungen und zur Reflexion der Begrenzungen im pflegerischen Beratungshandeln weiterentwickelt • Menschen mit onkologischen Erkrankungen fallspezifisch unterstützen <-- Anwendung von Kenntnissen und Kompetenzen aus LF 14 - auch in LF 18 und LF 24 erfolgen fallspezifische Anwendungen - eine Koordination ist sinnvoll • Spezielle Gesundheitskommunikation zu gesundheits- und lebensweltbezogenen Fragen des Erwachsenenalters ○ z. B. über Sexualität und Diversität sprechen lernen (Sexualität besprechbar machen) • Adressaten- und bedarfsgerechte Schulungssequenzen zu fallspezifisch ausgewählten Themen der Gesundheitsförderung und Prävention gestalten und evaluieren, z. B. zu ○ Fatigue (<-- LF 14) ○ Erleben von und Umgang mit Alopezie ○ Brustprothetik <-- anknüpfend an grundlegende didaktische Prinzipien und Begriffssystematisierungen aus LF 2, LF 1B, LF 8, LF 11 und LF 14 (s. u.) --> wird in LF 21 in Bezug auf adäquate Themen der Elternschulung bzw. der Schulung von Jugendlichen wieder aufgenommen - kann ggf. parallel mit LF 21 entwickelt werden • Information, Anleitung und Beratung von neuen Teammitgliedern zu ausgewählten pflegerischen Interventionen und zur Übernahme von (Teil)Aufgaben im Pflegeprozess <-- anknüpfend an grundlegende didaktische und kommunikationsbezogene Prinzipien aus LF 2, LF 1B, LF 11 und LF 14 (s. o.) --> in Abstimmung mit bzw. Fortsetzung in LF 21 - sollte in LF 24 durch wiederholende Übung gefestigt werden • Vorurteile, Klischees, Stigmatisierungen reflektieren - mit Differenzen umgehen und eine professionelle Haltung entwickeln ○ eigene sexuelle Entwicklung und sexuelle Biographie wahrnehmen und die daraus resultierende Haltung reflektieren ○ eigene Grenzen und Grenzen von zu pflegenden Menschen insbesondere in Bezug auf die persönliche Sexualität (er)kennen und offen und wertneutral kommunizieren, z.B. Scham und Ekel/ Peinlichkeit in Bezug auf Sexualität? ○ (unbewusste) Heteronormativität und/oder Queerfeindlichkeit, z. B. Homo-, Trans- und Interfeindlichkeit, bei sich und anderen wahrnehmen, reflektieren und kommunizieren ○ LSBTI*-sensible Pflege - persönliche Sichtweisen, Einstellungen und Erfahrungen reflektieren ○ in der Begegnung mit Menschen mit (geistiger) Behinderung ○ zu den Vorstellungen von Sexualität im Alter und zu Vorstellungen kindlicher Sexualität à LF 11 <-- anknüpfend an LF 3B, LF 7, LF 14, LF 15, 17 --> wird in LF 21 aufgenommen • Sexuelle Gewalt im Pflegealltag erkennen, kommunizieren und im Team bearbeiten • Beratungsbedarf zu gesundheits- und lebensweltbezogenen Fragestellungen • Bereitschaft für eine verbesserte Entscheidungsfindung <-- anknüpfend an LF 14 • Beeinträchtigte Urinausscheidung <-- anknüpfend an LF 3A • Reduzierte Nierenleistung, durch (chronische) Erkrankungen der Niere wie Niereninsuffizienz (Glomerulonephritis) • krankheitsspezifische Veränderungen/Herausforderungen in der (selbstbestimmten) Sexualität • Herausforderungen durch geistige Behinderung / Lern-Schwierigkeiten • Onkologische Erkrankungen mit physiologischen oder sozialen Auswirkungen auf das Körperbild, sexuelle Erleben, z. B. ○ Prostatakarzinom ○ Cervixkarzinom ○ Mammakarzinom ○ Hautkrebs • Multimorbidität bzw. Wechselwirkung /(unerwünschte) Wirkung von Medikation <-- anknüpfend an LF 8 - Weiterentwicklung aus LF 8 weitere mögliche Pflegeanlässe: • Trans* Gesundheit: geschlechtsangleichende Operation ((Post)OP Begleitung) und Hormoneinnahme/ -entgleisung • Intergeschlechtlichkeit und damit einhergehende gesundheitliche Herausforderungen • Beschneidung / Genitalverstümmelung • Enuresis Situative Rahmenbedingungen • Prinzipien und Möglichkeiten der Gestaltung und Evaluation von Pflegequalität <-- anknüpfend an LF 10, LF 12, LF 13 ○ Qualitätssicherung am Beispiel von stationären Einrichtungen der Akut- und Langzeitversorgung • in Abstimmung auf das Leitbild der Gesundheitsförderung • in Abstimmung auf das Leitbild der Lebensqualität • Systematisierung, Strukturierung und fallbezogene vertiefende Anwendung / Diskussion von bisher im Ausbildungsverlauf gewonnenen Erkenntnissen zu Qualitätssicherung und Evaluation im institutionellen Kontext <-- anknüpfend an LF 3B, LF 7, LF 8, LF 10, LF 11, LF 12, LF 13, LF 14, ggf. LF 15, LF 18, LF 19 --> wird ggf. in LF 22, LF 23 u. LF 24 situativ erneut aufgegriffen • Institutionelle Angebote zur Ermöglichung von Sexualität in Pflegeeinrichtungen: Schutzräume; Sexualtherapie, Kuscheltherapie • Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) Ergänzende Wissensgrundlagen • Grundbegriffe der Epidemiologie, Sozialepidemiologie am Beispiel von Erkenntnissen zur Relation von Geschlecht und Gesundheit (<-- LF17) • Gendermedizin • Endokrinologie und hormonelle Steuerung von Verhalten, Gefühlen, Bedürfnissen <-- anknüpfend an LF 7 u. LF 11 • Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie des Beckenbodens <-- anknüpfend an LF 4 • Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie der Niere <-- Wiederholung / Vertiefung anknüpfend an LF 6 u. LF 8   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II-Kommunikation / Beratung III-Intra- / interprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.a/b/d-g I.2.a-c/e/f I.3.a-d I.5.a-d 48 h II.1.a/d II.2.a/c/d II.3.a/b 12 h III.1.a/e III.2.a-f III.3.a/b/e/f 14 h IV.1.a/b 6 h       Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 2 CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 20 v. 80 CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken 30 v. 140 CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 20 v. 90 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 10 v. 50   Vorschläge für Lerneinheiten- / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) • Ls - Sandra Gerwien und Herr Becker (24 h) - Umgang mit Tabuthemen, wie Harninkontinenz, in unterschiedlichen Kontexten der Akutversorgung. • Ls - Montagmorgen (30 h - parallel mit Sonntagabend) - ein junger Mann mit geistiger Behinderung verhält sich, angeregt durch einen „scherzhaft“ geführten Dialog, den er innerhalb des Stationsteams beobachtet, gegenüber einer Pflegeauszubildenden sexuell übergriffig. • Ls - Sonntagabend (30 h - parallel mit Montagmorgen) - Eine Pflegende/Auszubidende wird - ungewollt und verbunden mit Schamgefühlen - in die Unterstützung einer älteren Frau bei der Vorbereitung auf eine sexuelle Begegnung in der stationären Langzeitversorgung involviert • Ls - Die mit den Fotos (könnte in die Parallelführung mit Montagmorgen / Sonntagabend integriert werden) - Lerninsel zur klinischen Versorgung und Beratung einer Frau mit Mamma-Ca -nicht im NaKomm enthalten • Ls - Geschlechterdifferenz und Diversität (24 h) • Ls - neue Mitarbeitende einarbeiten - sollte die Vermittlung von neuen Kenntnissen und Fertigkeiten sowie die Übergabe fallbezogener Informationen beinhalten und bei arbeitsteilig bearbeiteten Fallsituationen zur Anwendung kommen --> in Abstimmung mit bzw. Fortsetzung in LF 21 - sollte in LF 24 durch wiederholende Übung gefestigt werden 3. AUSBILDUNGSJAHR - LF 21 Lernfeld 21 80 Std. Neugeborene, Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien bei angeborenen oder erworbenen gesundheitlichen Einschränkungen in kritischen Pflegesituationen unterstützen Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel, LF 20 Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting • Familien • Wöchnerinnen • Frühgeborene (ab 32. Schwangerschaftswoche) • kranke Neugeborene • kranke Kinder • kranke Jugendliche • sozial benachteiligte Kinder und Familien • Kinderklinik • Ambulante Einrichtungen der Kinderkrankenpflege Kompetenzen Die Auszubildenden übernehmen Verantwortung für die Organisation, Steuerung, Gestaltung und Evaluation des Pflegeprozesses bei zu pflegenden Menschen in den ersten 18 Lebensjahren, die aus unterschiedlichen Gründen länger im Krankenhaus oder im häuslichen Umfeld pflegerisch versorgt werden müssen. Hierfür bringen sie Theorien, Modelle und Konzepte der familienbezogenen Pflege sowie der gesundheitsbezogenen, informierten Entscheidungsfindung in einen Anwendungszusammenhang. Sie nutzen spezifische Assessmentverfahren der Kinderkrankenpflege, schätzen den Pflegebedarf auch in instabilen gesundheitlichen und vulnerablen Lebenssituationen ein und beschreiben den Pflegebedarf unter Verwendung von pflegediagnostischen Begriffen. Ärztlich veranlasste Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie führen sie selbständig durch. Die erforderlichen Aushandlungsprozesse mit den zu pflegenden Kindern und Jugendlichen und ihren Bezugspersonen realisieren sie dabei in einem Spannungsfeld, das von der (elterlichen) Fürsorge, einer zu entwickelnden und zu fördernden Autonomie und Selbstbestimmung der Kinder selbst, einem gesetzlich verankerten Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche sowie dem eigenen beruflichen Selbstverständnis markiert wird. Sie fördern die Eltern bei der Entwicklung einer stabilen Eltern-Kind-Beziehung insbesondere in solchen Situationen, in denen die gesundheitliche Einschränkung des Kindes Zurückhaltung und Scheu erzeugt und fördern die Familiengesundheit. Sie reflektieren aber auch Bedürfnisse, Empfindungen und Erwartungen, die sie selbst in der zeitweiligen Übernahme als Stellvertretung der Eltern bei deren Abwesenheit erfahren und gehen sensibel mit dabei zutage tretenden verdeckten Formen von Macht und Machtmissbrauch um. Die Auszubildenden erheben soziale, familiale und biographische Informationen sowie Unterstützungsmöglichkeiten, identifizieren Ressourcen und Herausforderungen in der Pflegesituation und stärken die Kompetenzen der Eltern im Umgang mit den betroffenen Kindern. Sie beraten Eltern auf deren Wunsch in pflegebezogenen Fragen, wie z. B. bei einer auftretenden Stillproblematik. Sie erkennen sich abzeichnende Konflikte zwischen verschiedenen Interessen und Lebensformen der Familien und wenden grundlegende Formen der Konfliktlösung an. Sie begleiten Familien, die sich durch geburtliche Komplikationen, eine Frühgeburt oder schwerwiegende Erkrankungen eines Kindes in einer Lebenskrise befinden, aber auch Säuglinge oder Kinder, die einen Klinikaufenthalt ohne elterliche Bezugspersonen erleben. Sie unterstützen Kinder und Jugendliche, die sich durch eine chronische Erkrankung in ihren Lebens- und Entwicklungschancen bedroht sehen bzw. betrogen fühlen, verständnisvoll, fördern ihre Adhärenz im Umgang mit der Diagnostik und Therapie und entwickeln altersentsprechende, lebensweltorientierte (Schulungs-)Angebote zur Auseinandersetzung mit der Erkrankung und ihrer Bewältigung sowie zur erforderlichen (Selbst-)Pflege. Sie übernehmen Mitverantwortung für die Organisation und Gestaltung von Arbeitsprozessen in Bereichen der pädiatrischen Versorgung und vertreten die im Rahmen des Pflegeprozesses gewonnenen Einschätzungen zu Pflegediagnosen und erforderlichen Behandlungskonsequenzen. Neue Mitarbeitende integrieren sie in die Versorgungsprozesse. Unterrichtsziele Die Auszubildenden vergegenwärtigen sich ihre Erfahrungen aus dem im ersten Ausbildungsabschnitt durchgeführten Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung, verknüpfen diese mit den bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erkenntnissen zur pflegerischen Unterstützung und Begleitung von Neugeborenen, Kindern, Jugendlichen und ihren Familien und verdeutlichen sich vor diesem Hintergrund ihr künftiges Berufsprofil als Pflegefachfrauen und -männer bzw. als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen in integrierenden, binnendifferenzierten Ausbildungszusammenhängen. Sie bestimmen vergleichend mit anderen Handlungsfeldern die Rolle der Pflegenden in der Beziehungsgestaltung zum Kind und seinen Bezugspersonen in pädiatrischen Arbeitsfeldern. Damit leiten sie für sich zentrale Ansprüche an ihre Kompetenzentwicklung und die Organisation ihrer Lernprozesse im Verlauf der verbleibenden theoretischen und praktischen Ausbildung ab und fokussieren zentrale offene Problemstellungen. Anhand selbst eingebrachter oder gewählter Fallsituationen, z. B. zur Neonatologie, Stillberatung, zur langfristigen, wiederkehrenden pflegerischen Begleitung von Kindern mit angeborenen Fehlbildungen / Behinderungen oder zu langfristigen Krankenhausaufenthalten von Kindern, die aufgrund eines Unfalls, in Verbindung mit größeren chirurgischen Eingriffen oder anderer schwierigen und langwierigen Erkrankungen länger im Krankenhaus versorgt werden müssen, erarbeiten die Auszubildenden möglichst selbstorganisiert die Krankheitsbilder von ausgewählten schweren Erkrankungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes- und Jugendalters, ermitteln mögliche Pflegediagnosen und Pflegebedarfe, leiten Pflegeziele sowie kurative und präventive Pflegeinterventionen ab, strukturieren den Pflegeprozess im jeweiligen Versorgungsbereich und ziehen Schlussfolgerungen für die Koordination von ggf. erforderlichen integrierten Versorgungsprozessen. Weiter gestalten sie entsprechend den fallspezifischen Anforderungen Informations-, Anleitungs-, Schulungs- und Beratungssituationen mit Eltern und/oder den Kindern / Jugendlichen und setzen diese in simulativen Lernumgebungen praktisch um. In Reflexionsprozessen zur Fallsituation bzw. zu den Simulationen erkennen und verdeutlichen sie Konflikte zwischen den Interessen verschiedener Familienmitglieder sowie zwischen diesen und den Einrichtungen der pflegerischen Versorgung und bewerten mögliche Lösungsansätze. Die Ergebnisse ihrer fallbezogenen Erarbeitungen präsentieren und diskutieren sie in umfangreichen Fallvorstellungen im Klassenverband oder im Austausch zwischen themendifferenten Kleingruppen. Dabei wenden sie didaktische Prinzipien an, um Kolleginnen und Kollegen, die mit einer Thematik nicht vertraut sind, anleiten und informieren zu können.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • als Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson die Kinderrechte und Kindergesundheit stärken <-- anknüpfend an LF 11 • Umsetzung von entwicklungsfördernden Pflegekonzepten • Gestaltung des Pflegeprozesses bei einem Kind mit angeborener Behinderung unter Einbezug der Eltern, Bezugspersonen und Familien <-- anknüpfend an LF 11 und ggf. in Abstimmung mit LF 19 --> wird in LF 24 aufgenommen und an anderen Fallsituationen weiterentwickelt • Risikoeinschätzung/frühzeitiges Erkennen von Gesundheits- und Entwicklungsrisiken bei Kindern und Jugendlichen / Erkennen von Schutzfaktoren ○ Anwendung von Einschätzungsskalen und Beobachtungskriterien zur Entwicklung, Reife und Vitalität auf die besondere Situation von Frühgeborenen • Prävention von Entwicklungsrisiken • Prävention von Kindeswohlgefährdung • Einschätzung von Elternkompetenz und Familiengesundheit • Neugeborene, Kinder, Jugendliche und ihre Familien mit angeborenen Behinderungen, Erkrankungen oder Fehlbildungen bei der Lebensgestaltung unterstützen, begleiten und beraten --> wird in LF 24 aufgenommen und an anderen Fallsituationen weiterentwickelt) • Förderung von Entwicklung und Selbstbestimmung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Kindern mit einer Behinderung -->wird in LF 24 aufgenommen und an anderen Fallsituationen weiterentwickelt • Eltern und/oder Kinder bzw. Jugendliche unterstützen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.