Bremen

Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV)

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Quellenkennung: 269634. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:20.12.2022 Inkrafttreten04.04.2025 Zuletzt geändert durch:§ 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 03.04.2025 (Brem.GBl. S. 124) Fundstelle Brem.GBl. 2022, S. 1034 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV) vom 20. Dezember 2022 (Brem.GBl. 2022, S. 1034), zuletzt § 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 3. April 2025 (Brem.GBl. S. 124)"

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m Jugendsport • Alkoholintoxikation von Jugendlichen Notfallsituationen mit geriatrischem Schwerpunkt (Anlage 4) - noch zu verteilen, zu belassen oder zu streichen: • Sturzereignisse <-- vgl. LF 6, LF 12 • Synkopen • Pandemien, z. B. Skabies <-- vgl. LF 10 • anhaltende Hitzeperioden • Hypoglykämie mit untypischen Symptomen und Abgrenzungsschwierigkeiten zur bzw. bei Demenz • akute Veränderungen der Bewusstseinslage   Situative Rahmenbedingungen • Theologische, ethische, rechtliche und ökonomische Grundlagen der Debatte zur Regelung von Organspende, Organentnahme, Transplantationen in Deutschland und in Europa <-- wird in LF 21 aus der Perspektive der Spendenempfänger fallbezogen erneut aufgenommen • Fort- und Weiterbildung • vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 PflBG (pflegewissenschaftliche und -rechtliche Einordnung), Erweiterung heilkundlicher Kompetenzen nach § 14 PflBG, Pflegekompetenzgesetz • Personalbedarfsberechnung Intensivstationen, Personaluntergrenzen • Arbeits- und Handlungsfelder für Pflegende im Kontext von Intensiv- und Notfallversorgung ○ Arbeits- und Organisationsstrukturen sowie Berufsperspektiven in verschiedenen klinischen Funktionsbereichen ○ Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe - Organisationsstrukturen und Berufsperspektiven • Richtlinien und Regelungen der (stationären) Notfallversorgung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, z. B. G-BA-Regelung - ggf. fallbezogene Reflexion <-- Wiederholung, Anknüpfung, Vertiefung zu LF 6 • aus Rahmenlehrplan für Schwerpunkt Kinderkrankenpflege (Anlage 3): Identifikation von besonderen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche in verschiedenen institutionellen Kontexten, z. B. Aufbewahrung von Reinigungsmitteln, Arzneimitteln, Gefährdungen für Elektrounfälle Ergänzende Wissensgrundlagen • Ziele und Grenzen der Intensivmedizin • Bestimmung des Hirntodes • Beatmung / Heimbeatmung • Basic und Advanced Life Support / Paediatric Advanced Life Support - erneutes Reanimationstraining nach aktuellen Reanimationsleitlinien und anderen zugehörigen Algorithmen und Behandlungspfaden, Bodycheck <-- vgl. LF 6 (evtl. dort streichen)   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II-Kommunikation/ Beratung III-Intra / interprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.a-e/h I.2.a-c/e/f I.3.a-c I.4.a-c I.6.a 52 h II.1.d-g. II.2.a II.3.c 4 h III.1.a/e/f III.2.a-d/f III.3.a-d/f 14 h IV.1.a/b IV.2.b 10 h       Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 2 CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken 10 v. 140 CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 60 v. 60 CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 10 v. 90   Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) • Ls - Übernahme aus dem Nachtdienst auf der ITS (24 h) - einen Patienten mit postoperativen Delir nach großer Lungenoperation betreuen und pflegen - ist im NaKomm enthalten, die Erkrankung und den Eingriff betreffende Informationen müssen ggf. ergänzt werden. • Ls - Fall zum SHT o.ä., soll in LF 19 in der Rehabilitationsklinik aufgenommen werden - Fallsituation aus dem Rahmenlehrplan, nicht im NaKomm enthalten. • Ls - SHT nach Sturz in einer stationären Langzeitpflegeeinrichtung mit unklaren Beobachtungsmerkmalen - Fallsituation aus dem Rahmenlehrplan, nicht im NaKomm enthalten. • Ls- Querschnittlähmung (HWS) nach Verkehrsunfall - Versorgungskette mit Anschlussrehabilitation und Überleitung i. d. ambulante Intensivpflege mit Beatmung (Fallbeschreibung mit möglichen Lernfragen wurden in anderem Kontext entwickelt und muss entsprechend angepasst werden). • Ls - In Katastrophensituationen die Übersicht behalten und besonnen zügig agieren - Arbeit an einem Katastrophenszenario, z. B. Massenunfall - Simulation realitätsnaher Notfallsituationen mit anderen Personengruppen. 3. AUSBILDUNGSJAHR - LF 19 Lernfeld 19 80 Std. Rehabilitationsverläufe im interdisziplinären Team planen und begleiten Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel, LF 18 Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting akut Kranke Mitarbeitende im therapeutischen Team • Neurologie • Stroke Unit • Frührehabilitation • Neurologische Rehabilitationsklinik • Zielgruppenspezifische Rehabilitationseinrichtungen (z. B. für Kinder und deren Bezugspersonen) Kompetenzen Die Auszubildenden greifen auf verschiedene Theorien, Konzepte und Modelle der therapeutischen, rehabilitativen und aktivierenden Pflege zurück, um Assessmentverfahren auszuwählen, Behandlungs- und Rehabilitationspläne zu entwickeln und zu steuern, spezifische Interventionsangebote zur Wiedererlangung der Alltagskompetenz zu unterbreiten sowie die Pflege und Therapie kriteriengeleitet zu evaluieren. Gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen, ihren Bezugspersonen und den involvierten Berufsgruppen im interprofessionellen Team stimmen sie diese Planungen fortlaufend partizipativ ab. Die Auszubildenden unterstützen die zu pflegenden Menschen in Zusammenarbeit mit dem therapeutischen Team bei der Entwicklung einer (neuen) Lebensperspektive, die auf die sich abzeichnenden (wiedergewonnenen) Potenziale und Begrenzungen abgestimmt ist. Sie bieten hierfür eine verständnisvolle Begleitung und Beziehungsgestaltung an, auch wenn Divergenzen zwischen den therapeutischen Zielsetzungen, dem Wollen bzw. der Motivation und den physischen und psychischen Kräften und Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen erkennbar werden. Dabei bilden eine informierend partizipative Unterstützung und Schulung in Bezug auf die Nutzung technischer und digitaler Assistenzsysteme sowie die Möglichkeiten von Anschlusstherapien und Sozialleistungen weitere zentrale Aufgaben. Auch erkennen sie Kommunikationsbarrieren und Formen kommunikativer Behinderung bei den zu pflegenden Menschen und entwickeln geeignete Lösungsansätze, um diese zu überbrücken. Sie nehmen Spannungen und Konfliktfelder z. B. in den sozialen Unterstützungssystemen der zu pflegenden Menschen wahr und entwickeln Ansätze zur Konfliktschlichtung und -lösung. Im Rahmen längerfristiger Versorgungsprozesse, die die Integration verschiedener Settings und Hilfesysteme erforderlich machen, übernehmen die Auszubildenden Aufgaben in der Prozessbegleitung im Einzelfall, erkennen die Anforderungen an den verschiedenen Schnittstellen, vertreten die Perspektive der Betroffenen, sofern diese sie nicht selbst einbringen können, und wirken an der Koordination der Pflege im interprofessionellen Team bzw. an einem entsprechenden Case-Management mit. Sie fördern und gestalten auch die Koordination und Zusammenarbeit zwischen familialen Systemen sowie den sozialen Netzwerken und den professionellen Pflegesystemen. In diese Unterstützungsangebote integrieren sie ihre Kenntnisse zu rechtlichen Zuständigkeiten und Abrechnungsmöglichkeiten im Sinne der zu pflegenden Menschen und reflektieren diesbezügliche Handlungs- und Entscheidungsspielräume im Kontext des rehabilitativen Versorgungssystems. Pflegetherapeutische Interventionen begründen sie unter Hinzuziehung von pflegewissenschaftlichen und bezugswissenschaftlichen evidenzbasierten Studienergebnissen, Theorien, Konzepten und Modellen und leiten aus den Erfahrungen, die sie mit diesen Interventionen in der Versorgung der zu pflegenden Menschen machen, weiterführende Fragestellungen an Pflegewissenschaft und -forschung ab. Unterrichtsziele Die Auszubildenden nehmen die Rehabilitation als einen Handlungsbereich der Pflege wahr, in dem vor allem die Wiedererlangung von Alltagskompetenzen in den verschiedenen Lebensbereichen bzw. die Kompensation / Adaption eingeschränkter Fähigkeiten mit dem Ziel der Förderung einer möglichst selbständigen Lebensführung und sozialen Teilhabe im Vordergrund stehen. Sie vertiefen und erweitern ihre Kenntnisse zum Handlungsbereich der Rehabilitation, insbesondere aus den Lernfeldern 9, 10, 13 und 14. Für die fallbezogene Auseinandersetzung wird exemplarisch der Arbeitsbereich der neurologischen Rehabilitation vorgeschlagen, wobei einerseits der Grad der Komplexität der zu betrachtenden Fallsituationen zunimmt und andererseits der Fokus noch deutlicher auf systemische Zusammenhänge der Mesoebene und Konfliktsituationen in der interprofessionellen Zusammenarbeit bzw. auf Abstimmungs- und Aushandlungsprozesse mit den familialen und sozialen Netzwerken der zu pflegenden Menschen verlagert wird. Schließlich nimmt auch der Grad und Umfang der zu erwartenden Selbsterarbeitung zu. Die Auszubildenden beschreiben die Epidemiologie und gesellschaftliche Bedeutung der Erkrankung „Hirninsult“ und erläutern das Krankheitsbild bezogen auf Pathophysiologie, Ursachen, Risikofaktoren, Symptome, neuropsychologische Störungen, Frühsymptome und Warnzeichen, Komplikationen, Diagnostik sowie Therapie und integrieren hierfür ihr Wissen zu Neuroanatomie und Neurophysiologie. Sie erklären Formen und Ausprägungsgrade der Aphasien sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die kommunikativen Fähigkeiten der Betroffenen und die Anforderungen an ihre kommunikativen Unterstützungsleistungen. Sie erläutern (anknüpfend an die Erarbeitungen in LF 18) Formen und Verlauf der Rehabilitation am Beispiel von Patientinnen und Patienten mit Hirninfarkt (Stroke Unit, Früh-Reha, Anschlussheilbehandlung / Reha-Klinik, ambulante Rehabilitation ...) und erklären rechtliche Grundlagen der verschiedenen Versorgungsformen im Gesundheitssystem, Kosten und Kostenträger, Finanzierungsmodelle und Wettbewerbssituationen. Die Auszubildenden integrieren diese Kenntnisse und bringen sie in die Bearbeitung von Einzelfallsituationen ein, die sie in den lebensweltlichen und sozialen Kontexten und in den institutionellen Zusammenhängen der verschiedenen Versorgungsformen einschließlich der Zusammenarbeit der beteiligten Professionen nachvollziehen. Sie verstehen die individuelle, gesundheitliche, private, familiäre und sozioökonomische Situation von zu pflegenden Menschen aller Altersstufen mit verschiedenen Prognosen und ihren Familien und die jeweilige Bedeutung dieser Faktoren für den rehabilitativen Verlauf. Die Auszubildenden prüfen die Möglichkeiten der Integration technischer Assistenzsysteme zum Erhalt und zur Wiedererlangung von Alltagskompetenz, reflektieren die Potenziale und Grenzen technischer Unterstützung und entwickeln exemplarisch Ansatzpunkte für die Auswahl und Anpassung entsprechender Unterstützungsangebote sowie zur Schulung. Weiter reflektieren sie konfligierende interprofessionelle Sichtweisen, das Spannungsfeld zwischen einer Motivierung zur erforderlichen Therapie und der Anerkennung der Überforderung und Abwehr auf Seiten der zu pflegenden Menschen sowie den Widerspruch zwischen der Anwaltschaft für den zu pflegenden Menschen und der Notwendigkeit einer systemischen Sichtweise, die auch die Interessen des sozialen Umfeldes, der Institutionen und gesundheitswirtschaftlichen Strukturen berücksichtigt. Für die auftretenden individuellen und strukturellen Spannungen, Konflikte und Dilemmata suchen sie unter Nutzung der im Ausbildungsverlauf bereits erarbeiteten methodischen Kompetenzen sinnvolle Lösungsansätze.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • Assessment- und Evaluationsinstrumente zur Wirksamkeit von interdisziplinären Rehabilitationsprozessen unterscheiden und gezielt auswählen - Erweiterung, Spezifizierung und Vertiefung <-- anknüpfend an LF 9 • An der Gestaltung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Evaluation von Rehabilitationsprozessen und der Kommunikation und Koordinierung von Rehabilitationsplänen im Interprofessionellen Team verantwortlich mitwirken, die Sichtweise der Pflege einbringen und das pflegerische Case-Management übernehmen ○ die Biographie und Lebenswelt der zu pflegenden Menschen als Ausgangspunkt für den Prozess erheben und kontinuierlich ergänzen ○ Veränderungen der Lebenssituation durch die Erkrankung einschätzen, Resilienzen und Problemlagen bestimmen ○ mit geeigneten Assessmentinstrumenten kontinuierlich die Entwicklung im Rehabilitationsverlauf erheben - mögliche Komplikationen im Therapieverlauf frühzeitig identifizieren ○ die Ergebnisse des Assessments und die daraus abzuleitenden Pflegeziele gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen, ihren Bezugspersonen und den beteiligten Berufsgruppen, z.B. Medizin, Physiotherapie, Ergotherapie, Sozialarbeit, Psychologie und Psychotherapie auswerten und bestimmen ○ rehabilitative Pflege bzw. pflegetherapeutische Maßnahmen durchführen und das jeweilige Pflegeergebnis dokumentieren ○ das Pflegeergebnis kontinuierlich gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen, ihren Bezugspersonen und den beteiligten Berufsgruppen, z.B. Medizin, Physiotherapie, Ergotherapie, Sozialarbeit, Psychologie und Psychotherapie, evaluieren <-- anknüpfend insbes. an LF 9 bzw. an zahlreiche der in den ersten beiden Ausbildungsdritteln erworbenen Kompetenzen im Bereich der Pflegeprozessgestaltung • (Pflege-)therapeutische Konzepte zur Förderung und Rehabilitation von Menschen nach Hirninfarkt / Schädelhirntrauma / angeborener infantiler Zerebralparese an Evidenzen orientiert begründet auswählen und in den Pflegeprozess integrieren (z. B. Force-Use-Therapy, Bobath-Konzept, Teilhabe-orientierte Rehabilitation, Voita-Therapie, Basale Stimulation, Kinästhetik) - Unterstützung bei Physio- und Ergotherapeuten suchen, um ○ Menschen mit Bewegungseinschränkungen und -störungen in der (Wieder-)Aneignung von Haltungs- und Bewegungsmustern gezielt zu fördern ○ Menschen mit Apraxie, Neglect, Agnosie oder anderen neuropsychologischen Einschränkungen in der Rückbildung bzw. im Ausgleich dieser Einschränkungen zu unterstützen ○ so alltagspraktische Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten bzw. (wieder) zu entwickeln (z. B. Ankleiden, Nahrungszubereitung) ○ und im Verlauf der Rehabilitation Möglichkeiten der Teilhabe aufzubauen ○ interne Evidenz der Wirkung von Pflegeinterventionen - z. B. aufgrund von eigenen Praxiserfahrungen im Austausch mit den zu pflegenden Menschen - und die externe Evidenz von Konzepten abgleichen <-- anknüpfend insbes. an LF 9 und LF 13 • mit logopädischer Unterstützung gezielt auf Sprach-/Sprech- und Schluckstörungen eingehen und geeignete Kommunikations- und Übungsangebote auswählen bzw. ausgewählte Angebote unterstützen ○ für die jeweiligen Verständigungsprobleme bei unterschiedlichen Aphasieformen (z. B. Broca-, Wernicke-, Globalaphasie) ○ für Menschen mit Sprechstörungen und / oder Fazialis-Parese ○ für Menschen mit Dysphagie bei der Nahrungsaufnahme • Familienkonflikten im Pflegekontext aufdecken, analysieren und geeignete Lösungen für die Gesprächsführung in der Rolle des pflegerischen Case-Managements entwickeln ○ für die Analyse bereits bekannte Formen der strukturierten grafischen Darstellung von sozialen und generativen Beziehungsstrukturen und Modelle der Familienorientierten Pflege nutzen <-- anknüpfend an LF 1B, LF 3B, LF 4, LF 11 • bereits bekannte Strategien für Verstehensprozesse und die Interaktionsgestaltung mit den zu pflegenden Menschen und ihren Angehörigen / Bezugspersonen nutzen, z. B. Biographieorientierte Pflege (- möglichst im jeweiligen Fallbezug) <-- LF 1A, 8, 10, beziehungsorientierte Pflege <-- LF 12, Verlaufskurvenarbeit <-- LF 13, partizipative Gesprächsführung <--LF 14 • an interprofessionellen Fallvorstellungen und Fallbesprechungen teilnehmen bzw. diese auch selbst in verantwortlicher Rolle vorbereiten und moderieren ○ Verantwortlichkeiten abstimmen ○ Konflikte im interprofessionellen Team aufdecken und Möglichkeiten der Konfliktprävention entwickeln • Hierarchien in die Überlegungen zur Konfliktklärung einbeziehen • Möglichkeit der Teamsupervision prüfen <-- anknüpfend an LF 8, LF 18 und ggf. LF 15 • Zu pflegenden Menschen und deren Bezugspersonen partizipativ informieren. gezielt anleiten oder beraten bzw. zu entsprechenden Beratungsstellen weiterleiten (- möglichst im jeweiligen Fallbezug): ○ zu Fragen der Finanzierung und Antragstellung von Leistungen zu Rehabilitation ○ zu einer möglichen Nutzung von Gesundheitsdiensten ○ zur Wiedererlangung der eigenständigen Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe ○ zur Integration des in Therapieprozessen Erlernten in den persönlichen Alltag ○ zur Nutzung von technischen und digitalen Assistenzsystemen (z. B. in Verbindung mit Aphasie) ○ zur Überleitung, z. B. in das häusliche Umfeld, und mögliche Anschlusstherapien sowie zur ambulanten Pflege ○ zu Wohnraumanpassungen und Möglichkeiten der Veränderung der Lebenssituation - Wohnraumgestaltung oder Wechsel der Wohnformen (Möglichkeiten der Wohnberatung werden in LF 22 systematisierend aufgenommen) ○ zu Berufsperspektiven und Möglichkeiten der Wiedereingliederung ○ zur Kontaktaufnahme und zum Auffinden möglicher Selbsthilfegruppen <-- anknüpfend insbes. an LF 9, aber auch LF 11, LF 16, LF 18 (Überleitung in ein anderes Versorgungssystem, Entlassungsmanagement), LF 13, LF 16 (Integrierte Versorgung und Case-Management) • Unterstützung bei der Bewältigung einer erlebten Stigmatisierung <-- anknüpfend an LF 3B, LF 16, LF 17 und ggf. LF 15 --> wird auch in LF 20 aufgenommen • Entwicklung eines Berufs- und Pflegeverständnisses in Bezug auf die Rolle der Pflegenden im Rehabilitationsprozess - mit Rückgriff auf aktuelle Studien zum Verhältnis von Pflege und Rehabilitation • Erarbeitung eines rehabilitativen Versorgungskonzepts für ein Neugeborenes mit Infantiler Zerebralparese ○ durch ein komplexes Case Management Orientierungshilfe im intransparenten System der Versorgungshilfen und -leistungen geben <-- anknüpfend an LF 11 --> ggf. Verbindung zu LF 21 und/oder LF 24 suchen die folgenden Pflegediagnosen wurden im 1. Ausbildungsjahr erarbeitet, werden hier jeweils fallbezogen konkretisiert und pflegediagnostisch weiterentwickelt --> insbes. anknüpfend an LF 9, 10, 12, 14: • Körperbildstörung <-- vgl. a. LF 16 • Neglect • Einschränkungen der Kommunikation / Aphasie • Hoffnung - Hoffnungslosigkeit / Sinnkrise • Machtlosigkeit - Wunsch nach Selbstwirksamkeit • unterbrochene Familienprozesse --> Gefährdung des familiären Coping, beeinträchtigte Familienprozesse, Rollenüberlastung der zu pflegenden Menschen und der pflegenden Bezugspersonen • Informationsbedarfe bei der Inanspruchnahme / Nutzung von ○ Gesundheitsdiensten ○ Leistungsträgern der Rehabilitation ○ technischen und digitalen Assistenzsystemen • Beratungs-/Unterstützungsbedarf zum Umgang mit einer möglichen langfristigen Behinderung und der Neuausrichtung des Alltags bzw. zu Perspektiven der Wiedererlangung der selbständigen Lebensführung • Arten und Stufen der Epilepsie und deren Abgrenzung zu Krampfanfällen • Unterstützungs- und langfristiger Förderbedarf für ein Neugeborenes mit infantiler Zerebralparese oder ein Kind mit erworbener Behinderung z. B. nach SHT mit den sich daraus ergebenden aktuellen Pflegediagnosen und potenziellen Pflegediagnosen im weiteren Entwicklungsverlauf, z. B. ○ verzögerte(s) Wachstum und Entwicklung ○ gestörte Denkprozesse ○ beeinträchtige Gedächtnisleistung ○ ineffektive Impulskontrolle ○ desorganisiertes kindliches Verhalten ○ beeinträchtigte verbale Kommunikation ○ Selbstversorgungsdefizite in unterschiedlichen Bereichen (z. B. im Hinblick auf Essen und Trinken, Stuhl- und Urinkontinenz, Bewegung) ○ beeinträchtigter Zahnstatus ○ geringes Selbstwertgefühl ○ Beschäftigungsdefizit ○ Vereinsamungsgefahr • Behinderung durch kindliches Rheuma (Rahmenlehrplan) weitere Pflegeanlässe für rehabilitative Pflege mit pädiatrischem Schwerpunkt (Anlage 3) - noch zu verteilen, zu belassen oder zu streichen: • Behinderung durch kindliches Rheuma (Rahmenlehrplan) • Epilepsie im Kindesalter • schweres Schädelhirntrauma <-- anknüpfend an LF 18, s. u. als Fortsetzung --> mit den sich jeweils ergebenden Pflegediagnosen s. o. Situative Rahmenbedingungen • Modelle der Rehabilitation (z. B. WHO Modell/ ICF Konzept, Goal Attainment Scaling etc.) <-- anknüpfend an LF 9 • Versorgungsbereich Rehabilitation - Grundstruktur, Ansprüche, Gegenwart und mögliche Perspektiven (auch im internationalen Vergleich) ○ Angebotsstruktur für die Rehabilitation, z. B.: ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Mutter/Vater-Kind-Reha-Einrichtungen, Einrichtungen der Anschlussheilbehandlung (AHB), Rehabilitation in häuslichen Kontexten oder der stationären Langzeitversorgung (nur für Anlage 3) • Berufspolitische Verbände, Pflegekammer, betriebliche Interessenvertretungen, Gewerkschaften und deren Möglichkeiten zur Mitgestaltung der Gesundheitspolitik am Beispiel der Rolle der Pflegenden im Versorgungsbereich der Rehabilitation • Grundlagen der Sozialgesetzgebungsverfahren und deren Auswirkungen auf Pflege- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Rehabilitation ○ Leistungsträger der Rehabilitation (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherung, Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Träger der Sozialhilfe, Träger der Kriegsopfer und Kriegsopferfürsorge) <-- anknüpfend an LF 7, LF 9, LF 10 - Vertiefung zur Systematik auf der Metaebene, um Leistungserbringungen und Begrenzungen diskutieren zu können (- möglichst im jeweiligen Fallbezug) • Nachsorgekonzepte für die häuslich-ambulante oder institutionelle Weiterversorgung nach Abschluss der Rehabilitationsbehandlung (- möglichst im jeweiligen Fallbezug) ○ Möglichkeit zusätzlicher Betreuungskräfte (§§ 43b, 84 SGB XI) ○ Unterstützungsmöglichkeiten durch Einbindung von Akteuren im sozialen Raum (z. B. Nachbarschaft / Quartier / Netzwerke) • Pädagogische und soziale Einrichtungen als mögliche Kooperationspartner in einer integrierten Versorgung und Begleitung von pflegebedürftigen Kindern im Rehabilitationsprozess • gesellschaftliche Bedingungen der rehabilitativen Pflege von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien ○ gesellschaftlicher Umgang mit Behinderung, barrierefreier öffentlicher Raum, Inklusion • gesellschaftliche Kontextbedingungen und behindernde Rahmenbedingungen der geriatrischen rehabilitativen Pflege ○ unterschiedliche Normen und Werte im Hinblick auf Alter und rehabilitative Versorgungsleistungen und -systeme (nur für Anlage 4) Ergänzende Wissensgrundlagen • zusammenfassende Systematik und Epidemiologie neurologischer Erkrankungen im Überblick, insbesondere von Erkrankungen des Gehirns unter Berücksichtigung gendermedizinischer Aspekte <-- anknüpfend an LF 9, 10, 12, 13, 16 • Grundlagen des Medikationsmanagements - möglichst im jeweiligen (noch zu entwickelnden) Fallbezug   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II-Kommunikation / Beratung III-Intra- / interprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.a-i I.2.a-c/e/f I.5.a I.6.b-d 42 h II.1.b-e II.2.a II.3.a/b 8 h III.1.a/e/f III.2.f III.3.a-f 14 h IV.2.a-d 10 h V.1.b/c/d 6 h   Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 2 CE 07 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Tea

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.