Bremen

Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV)

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Quellenkennung: 269634. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:20.12.2022 Inkrafttreten04.04.2025 Zuletzt geändert durch:§ 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 03.04.2025 (Brem.GBl. S. 124) Fundstelle Brem.GBl. 2022, S. 1034 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV) vom 20. Dezember 2022 (Brem.GBl. 2022, S. 1034), zuletzt § 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 3. April 2025 (Brem.GBl. S. 124)"

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en und Krankheitsrisiken und tragen durch eine an die kommunikativen und kognitiven Fähigkeiten ihres Gegenübers angepasste Informationsgabe zum verbesserten Gesundheitsschutz sowie zur Förderung der Gesundheit bei. Sie handeln Ziele und Interventionen der Selbst- und Fremdpflege mit den zu pflegenden Menschen in beteiligungsorientierten Verständigungsprozessen aus und evaluieren gemeinsam mit dem therapeutischen Team die Wirksamkeit der Pflege. Des Weiteren unterstützen sie die zu pflegenden Menschen und ihre Bezugspersonen in informierten Entscheidungsfindungsprozessen und berücksichtigen dabei die Grundsätze einer familienorientieren und diversitätssensiblen Pflege. Unterrichtsziele Die Auszubildenden kommunizieren ihr Vorwissen, ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Klimawandel (und Gesundheit), kennen die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels, identifizieren besonders vulnerable Personengruppen und begründen mögliche Ursachen für die besondere Vulnerabilität älterer Menschen gegenüber Hitze. Sie identifizieren zielgruppen- und settingbezogene Präventionsmöglichkeiten vor dem Hintergrund des nationalen Hitzeaktionsplans. Darüber hinaus reflektieren sie selbst erlebte hitzebedingte Belastungen im Rahmen ihrer bisherigen pflegerischen Tätigkeit und leiten daraus mögliche Gefährdungen und anschließend ebenfalls Präventionsmöglichkeiten ab. Die Auszubildenden erläutern physiologische und pathophysiologische Zusammenhänge und erweitern ihre Kompetenzen in der Wahrnehmung und Beschreibung einer Hyperthermie bzw. eines Hitzeschocks. Darauf aufbauend leiten sie begründete Maßnahmen zur Akutbehandlung der hitzebedingten Hyperthermie bzw. des Hitzeschocks ab. Die Auszubildenden differenzieren (anknüpfend an LF 3A/B, 4, 5, 7, 10 u. 11) vertiefend verschiedene Erregertypen, Infektionswege sowie Infektionsrisiken im Überblick, um auf dieser Grundlage auch neue, unbekannte Erkrankungen einordnen und erforderliche ergänzende Informationen zum präventiven und kurativen Pflegehandeln recherchieren zu können. Mit diesem Hintergrund stellen sie die Pathophysiologie des Infektionsvorgangs und des Krankheitsverlaufs ausgewählter Infektionserkrankungen der Gegenwart einschließlich möglicher Komplikationen dar. Sie erkennen und diskutieren die gesellschaftlichen (politischen, wirtschaftlichen) Auswirkungen der ausgewählten Infektionserkrankungen. Sie erörtern auch die Entscheidung für oder gegen die Infektionsprävention durch Impfung. Sowohl hinsichtlich des eigenen Handelns als auch in der Informationsgabe gegenüber anderen differenzieren sie zwischen Bagatellisierung bzw. fahrlässiger Ignoranz und unreflektierter Angst vor unsichtbaren Erregern. Weiter erschließen sie sich anhand einer oder mehrerer Fallsituationen, in denen der Ausbruch einer Infektionserkrankung mit biographisch sowie sozial prägenden Erfahrungen verknüpft sind, selbstständig relevante gesundheitswissenschaftlich-medizinische als auch sozialwissenschaftliche Informationen. Anhand ihrer Rechercheergebnisse schätzen sie gleichzeitig exemplarisch die Folgen von Infektionserkrankungen für die zu pflegenden Menschen und ihr Umfeld ein. Sie leiten Schlussfolgerungen hinsichtlich einer fachgerechten und situativ angepassten, beteiligungsorientierten Gestaltung des Pflegeprozesses und der Informationsgabe ab. Dabei integrieren sie ihre in den Lernfeldern 3B und 7 erarbeiteten Kompetenzen einer diversitätssensiblen und inklusiven Pflege und die in den Lernfeldern 14 und 16 entwickelten Ansprüche an eine partizipative Entscheidungsfindung. Auch reflektieren sie mögliche, im Versorgungsprozess innerhalb der Institution zu Tage tretende Konflikte und entwickeln Ansatzpunkte für eine Lösungsstrategie durch verständigungsorientierte Aushandlungsprozesse.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • Individuelle Pflegeprozessplanung mit dem Fokus der Diversitätssensibilität für zu pflegende Menschen mit erhöhter Vulnerabilität (diversitätssensibel und transkategorial pflegen) ○ Theoriemodelle und Konzepte zur Pflegeprozessstruktur in einer diversitätssensiblen Pflege nutzen - vertiefende Auseinandersetzung als Grundlage für die fallbezogene Pflegeprozessplanung - in Anknüpfung an die Kenntnisse zu Pflegetheorie und zur diversitätssensiblen Pflege aus der bisherigen Ausbildung ○ Wahrnehmung / Verstehen der Perspektive und Situation des zu pflegenden Menschen und seiner Bezugspersonen ○ Integration diversitätssensibler Aspekte in die Pflegeanamnese und Pflegeprozessgestaltung - Einordnung diverser Lebens- und Verhaltensformen - Erfassung von Pflegebedarfen und verstehender Umgang mit der Vielfalt zu pflegender Menschen, z. B. in Bezug auf • Lebenssituation und Alltagsgestaltung, (auch Ernährungsgewohnheiten, Körperpflege, Kleidung) • Gesundheitsauffassungen und -gewohnheiten • Sprach- und Kommunikationsprozesse • Geschlechtersensitivität • Gesellschaftliche Herausforderungen • interaktive Prozesse innerhalb einer sozialen Gruppe • Wertorientierungen, Religion, soziales Milieu (auch Kunst, Geschichte) <-- anknüpfend an LF 3B, LF 7 - jeweils mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung • Berücksichtigung des Selbstschutzes in der pflegerischen Interaktion und Akzeptanz eigener Gefühle, wie z. B. Angst, Abwehr <-- anknüpfend an LF 3A/B, LF 1B u. a. • Pflegeprozessplanung bei Menschen mit infektiösen Erkrankungen unter Integration von spezifischen Hygienevorschriften, gesetzlichen Vorgaben und Leitlinien • Isolation - Umsetzung erforderlicher Maßnahmen --> wird in LF 24 vertieft - in Bezug auf Umkehrisolation ○ Unterstützung der zu pflegenden Menschen im Umgang mit den daraus folgenden Belastungen ○ Durchführung und Organisation - auch Umsetzung entsprechender Endemiepläne / Epidemiepläne in der Gesundheitseinrichtung ○ sachgerechte Information von Besuchenden und Angehörigen / Bezugspersonen- auch unter erschwerten kommunikativen Bedingungen aus unterschiedlichen Gründen • Pflegemaßnahmen zur Stärkung des Immunsystems - Umsetzungsmöglichkeiten in verschiedenen Versorgungsbereichen <-- anknüpfend an LF 10 • Eigenständige Durchführung ärztlich delegierter Maßnahmen zur Diagnostik und Therapie von Infektionserkrankungen, ggf. Begleitung der zu pflegenden Menschen nach invasiven Eingriffen • Prävention von klima- bzw. hitzeassoziierten Gesundheitsproblemen • Ersteinschätzung und Sofortmaßnahmen bei hitzebedingter Hypothermie sowie bei Dermatitis solaris • Prävention hitzebedingter Arbeitsbelastungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Institution bei anhaltenden Hitzeperioden • Bereitschaft für einen besseren Immunisierungsstatus • Infektionskrankheiten ○ Tuberkulose ○ Streptokokken-, Staphylokokkeninfektionen, z.B. Impetigo contagiosa ○ Pneumokokken ○ Meningokokken ○ Borreliose ○ MRE - Infektionen ○ Masern, Röteln, Pertussis, ○ Windpocken / Herpes Zoster ○ FSME ○ Hepatitis ○ HIV --> ggf. Aufnahme in LF 20 bzw. nur dort ○ Infektiöse Mononukleose ○ Skabies, Läuse ○ Salmonellose (<-- LF 3B) • Auseinandersetzung des Körpers mit Hitze, UV-Strahlung und Umweltnoxen ○ Hyperthermiesyndrom durch anhaltende Hitzeperioden ○ Dermatitis solaris • Posttraumatische Belastungsstörungen Situative Rahmenbedingungen • Einrichtungen des Gesundheitsschutzes in Deutschland und Impfregelungen ○ Robert-Koch-Institut: Aufgaben, Struktur, Publikationen und Informationsmöglichkeiten • Infektionsschutzgesetz <-- anknüpfend an LF 3B • KRINKO-Empfehlungen • Hitzeaktionsplan Bremen - Bremerhaven • Individuelle Erfahrungen und Begegnungen mit Flucht und Zuwanderung im Gesundheitswesen - Einzelfallsituationen und wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse zu aktuellen Fragestellungen und gesellschaftlichen Konflikten <-- anknüpfend an LF 10 Ergänzende Wissensgrundlagen • Anatomie / Physiologie des Immunsystems <-- Wiederholung und ggf. Erweiterung aus LF 10 • Anatomie / Physiologie des Blutes <-- Wiederholung und ggf. Erweiterung aus LF 6 • Mikrobiologie: Infektionsvorgang und Systematisierung der Erregertypen <--Vertiefung und Festigung aus LF 3, LF 5, LF 10 • Immunisierung und Impfung / Immunisierungsstatus • Sozialepidemiologie ausgewählter Erkrankungen   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II-Kommunikation / Beratung III-Intra- / interprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.a/b/d/e I.2.a/b/e/f I.5.a/c 26 h II.1.a/b/d/e II.2.a II.3.a 4 h III.1.a/e III.2.a/b/f 6 h IV.2.a-c 4 h       Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 2 CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 4 v. 80 CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken 30 v. 200 CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen 6 v. 80   Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) • Ls - Spätdienst bei 38°(10h) (geplant für das NaKomm) • Ls - Pflegeprozessgestaltung bei erhöhter Vulnerabilität des zu pflegenden Menschen z. B. aufgrund des jungen Alters, der Migrationserfahrung, des Geschlechts oder des sozioökonomischen Status • Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) - selbstorganisierte Durchführung einer Beratungseinheit 3. AUSBILDUNGSJAHR - LF 18 Lernfeld 18 80 Std. In lebensbedrohlichen Situationen pflegerisch handeln - am Beispiel von Arbeitsfeldern in der kurativen Akutversorgung sowie in der Notfallmedizin bzw. im Katastrophenschutz Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting • Akut lebensbedrohlich erkrankte Kinder / Jugendliche, Erwachsene und alte Menschen • Klinische und außerklinische Intensivpflege • Notfallambulanz Kompetenzen Die Auszubildenden wirken in komplexen Akutsituationen an der Steuerung, Gestaltung, Organisation und Durchführung insbesondere von kurativen aber auch palliativen Pflegeprozessen der klinischen und außerklinischen Versorgung mit, z. B. auch in Arbeitsbereichen der ambulanten und klinischen Intensivpflege bzw. bei Patientinnen und Patienten, die in Betten für Intermediate-Care versorgt werden. In komplexen gesundheitlichen Problemlagen, z. B. auch in instabilen und kritischen gesundheitlichen Lebenssituationen, nutzen sie spezifische Assessments und Pflegediagnosen und erheben verschiedene pflegebezogene Daten, um den Pflegebedarf einzuschätzen, zu erklären und zu deuten. Sie verstehen nonverbale Signale als Ausdrucksformen von Interaktion und reagieren mit geeigneten verbalen und nonverbalen Interaktionsangeboten darauf. Bei Menschen mit eingeschränkter Wahrnehmungs- und Interaktionsfähigkeit wählen sie fachlich begründet Pflegeinterventionen aus, um die Wahrnehmung zu unterstützen und zu fördern. Für (vorübergehende) Situationen von Ohnmacht und Hilflosigkeit reflektieren sie die sich ergebenden Asymmetrien und wahren das Selbstbestimmungsrecht der zu pflegenden Menschen anwaltschaftlich. Weiter begleiten die Auszubildenden zu pflegende Menschen und deren Bezugspersonen in existenziellen Situationen sowie bei akuten und chronischen Schmerzen, handeln die Pflegeprozessgestaltung mit ihnen aus und geben die für eine Entscheidungsfindung erforderlichen pflegebezogenen Informationen. Sie setzen gesicherte Pflegemaßnahmen ein und bewerten gemeinsam die Wirksamkeit der Pflege. Sie bringen die pflegefachliche Sichtweise in das interprofessionelle Team des jeweiligen Versorgungsbereichs ein und beteiligen sich am Diskurs um Diagnose- und Interventionsentscheidungen. An der Überleitung von der klinischen Intensivpflege in andere Versorgungsbereiche oder in das häusliche Umfeld wirken sie mit. Die Auszubildenden erkennen Notfallsituationen, bewahren die Fassung und Handlungsfähigkeit, orientieren sich an den Vorgaben des Notfallplans, treffen bei akuter vitaler Gefährdung die erforderlichen Entscheidungen und leiten lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin bzw. des Arztes ein. Im Falle von größeren Unfallereignissen und Katastrophensituationen koordinieren sie den Einsatz der Ersthelferinnen und Ersthelfern und übernehmen, wenn erforderlich auch die Steuerung von Abläufen, z. B. bei Evakuierungsmaßnahmen. Die Auszubildenden schätzen die Anforderungen, die unterschiedliche Bereiche der intensiveren Akutversorgung und in der Notfallhilfe an ihre Kompetenzen stellen, realistisch ein und erschließen sich ggf. ergänzende Wissenszusammenhänge selbständig. Sie sind in diesen von hoher Verantwortung und existenziellen Belastungen geprägten Arbeitsfeldern sowohl für eigene Phasen und Momente der Überforderung als auch für Anspannungen und Konflikte im Team aufmerksam, reflektieren ihre eigene Rolle und bringen sich zur Bewältigung von Spannungen und Konflikten konstruktiv in Teamprozesse ein. Unterrichtsziele Am Beispiel von exemplarischen, komplexen Fallsituationen aus der klinischen und außerklinischen Pflege erarbeiten die Auszubildenden therapeutische und pflegerische Grundlagen. Die Auszubildenden beschreiben z. B. die Arbeitsorganisation auf einer Intensivstation, die rechtlichen Grundlagen und die Personalbedarfsberechnung in diesem Bereich, auch, um im Rahmen einer anschließenden Akutversorgung die Erfahrungen der zu pflegenden Menschen und der Mitarbeitenden aus den intensivmedizinischen Arbeitsbereichen nachvollziehen zu können. Sie erweitern ihre Kenntnisse zum Thema Anästhesie sowie zu neurologischen Akutereignissen (anknüpfend an LF 5 u. 9) und leiten vor diesem Hintergrund Erklärungen für postoperativ auftretende Bewusstseinsstörungen und geeignete Pflegeinterventionen her, um ihnen fachgerecht zu begegnen. Auf dieser Grundlage diskutieren sie Qualitätsmerkmale für ein sinnvolles Demenz-Delir-Management, das die Schnittstellen zwischen den Versorgungsbereichen ausreichend berücksichtigt, und orientieren sich hierfür an aktuellen pflege- und bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Auszubildenden stellen spezifische Assessmentinstrumente und Pflegediagnosen dar und arbeiten für diesen Versorgungsbereich besonders relevante pflegerische Interventionen heraus, z.B. zur Förderung der Eigenbeweglichkeit, der Wahrnehmung, der Schmerzreduktion oder der Ernährung. Für die Entwicklung ihres Fallverständnisses und die Ableitung ihrer pflegerischen Aufgaben aktivieren die Auszubildenden zunächst Wissenszusammenhänge aus den vorangegangenen Lernfeldern und verknüpfen sie sinnvoll. Im Anschluss erschließen sie sich selbstständig neue fachbezogene Informationen, z. B. im Rückgriff auf pflegerische und medizinische Leitlinien. Sie erörtern ethische Dilemmata im Kontext der Hirntodbestimmung und der Organspende Regelung in Deutschland und Europa. Ergänzend und im Rückgriff auf die Lernfelder 6 und 10 reflektieren die Auszubildenden spezielle notfallmedizinische Herausforderungen, wie z. B. ein größeres, komplexes Unfallszenario, in denen sie gefordert sind, ihre Kenntnisse und Kompetenzen der Pflege und der verschiedenen Bezugswissenschaften umfassend zu integrieren, entsprechende Prioritätensetzungen und Interventionsentscheidungen schnell zu treffen sowie im Anschluss begründet zu reflektieren. Weiter erwägen sie exemplarisch an ausgewählten Themenbereichen, welche Möglichkeiten sie als Pflegende haben, um der Entstehung oder Eskalation von Notfallsituationen präventiv entgegenzuwirken. Sie reflektieren die (eigene) Belastung im Umgang mit schwerstkranken oder traumatisierten Menschen und deren Bezugspersonen sowie die Ziele und Grenzen der Intensiv-, Notfall- und Katastrophenmedizin auch in Hinblick auf mögliche Weiterbildungen und berufliche Perspektiven in diesen Arbeitsfeldern.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • Aufgaben von Pflegekräften auf einer Intensivstation / IMC übernehmen • Arbeitsorganisation und Abläufe auf einer Intensivstation / IMC • Arbeitsorganisation und Abläufe in der außerklinischen Intensivpflege • Menschen mit einer Heimbeatmung versorgen • Das postoperative Delir erkennen und geeignete Maßnahmen auswählen - Versorgungsabläufe anhand der entsprechenden S3-Leitlinie reflektieren ○ Demenz-Delir-Management als präventive Maßnahme im Rahmen der Qualitätssicherung in die präoperative Vorbereitung integrieren ○ Reflexion der Versorgung anhand von Prinzipien der Kommunikation mit verwirrten Menschen <-- anknüpfend an LF 2 u LF 12 • Invasive Therapie nach Lungenkarzinom pflegerisch in der Akutversorgung unterstützen (VATS bei Bronchial-Ca) - die entsprechenden S3-Leitlinie nachvollziehen und den bisherigen und zukünftigen Therapieverlauf einordnen ○ die mit dem medizinischen Eingriff verbundenen Pflegephänomene und Komplikationen beobachten und interpretieren, dabei gendermedizinische Erkenntnisse berücksichtigen ○ ärztlich veranlasste Maßnahmen, die im Verantwortungsbereich der Pflegefachfrau / des Pflegefachmannes / der Pflegefachperson mit Grundausbildung liegen, eigenständig durchführen und durch sinnvolle Pflegeinterventionen unterstützen ○ die pflegerische Sichtweise zu Einschätzungen und Behandlungskonsequenzen im Dialog mit dem behandelnden Arzt / der Ärztin vertreten <-- fallbezogene Anknüpfung und Vertiefung der Kenntnisse zur chirurgischen und onkologischen Pflege aus LF 6 und LF 14 --> werden ggf. in LF 20, LF 21 und/oder in LF 24 fallspezifisch weiterthematisiert • Einsatz von medizinischen Geräten und digitale Erfassung der Patientinnen und Patientendaten (Patientendatenmanagementsystem - PDMS) zur (postoperativen) Überwachung eines Patienten auf einer Intensivstation <-- anknüpfend an LF 6 ○ Monitoring und Überwachung von Menschen mit einer Analgosedierung ○ Phänomene und Veränderungen wahrnehmen und einschätzen ○ Einleiten von Sofortmaßnahmen bei sich verändernden (lebensbedrohlichen) Situationen • Pflegeinterventionen bei beatmeten Menschen in der Intensivpflege: ○ endotracheales Absaugen, Kanülenwechsel- und pflege ○ Weaning ○ Beobachtung und Versorgung von ZVK, art. Katheter usw. ○ Umgang mit Thoraxdrainagen <-- anknüpfend an LF 6 und LF 8 • Auswahl und Anwendung von situativ erforderlichen Assessmentverfahren, z.B. ○ Glasgow Coma Scale ○ Schmerz ○ Ernährung • Pflegeinterventionen in der Intensivpflege: ○ Ganzkörperwaschung ○ Augenpflege ○ Mundpflege ○ Nasenpflege ○ Minimal Handling ○ Unterstützung und Förderung der Wahrnehmungsfähigkeit ○ Unterstützung und Förderung er Eigenbeweglichkeit <-- Anknüpfung / Wiederholung / Vertiefung zu LF 2, LF 3A/B, LF 5, LF 7, LF 9) • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten, verschiedenen Fachärzten • Verständigung mit Menschen, die aufgrund einer Analgosedierung oder eines Komas in ihren kommunikativen Wahrnehmungs- und Ausdrucksmöglichkeiten stark eingeschränkt sind <-- anknüpfend an LF 9 und LF 12 • Pflegetherapeutische Interventionen zur Wahrnehmungsförderung / zur Orientierung im Tag-Nacht-Rhythmus, zur Förderung des Bewusstseins <-- anknüpfend an LF 9 und LF 12 • Unterstützung von An- und Zugehörigen während und nach einer Krisensituation (Kind, Frau, Mann, Geschwisterkind) - Kommunikation zur emotionalen Stabilisierung von traumatisierten Bezugspersonen, z. B. Fassungsarbeit - Ängsten begegnen ○ Fragen in Verbindung mit Organspende beantworten <-- wird in LF 21 aus der Perspektive der Spendenempfänger für einen konkreten Einzelfall erneut aufgenommen • Überleitung von einer Intensivstation in die Anschlussversorgung in der Klinik, Anschlussrehabilitation, außerklinische Intensivpflege oder in die Langzeitpflege im Rückgriff auf den Expertenstandard „Entlassungsmanagement in der Pflege“ <-- anknüpfend an LF 11 --> wird in LF 24 fallbezogen erneut angewendet • Identifikation drohender Konflikte und Konfliktklärung im Pflegeteam - unterschiedliche Sichtweisen zu pflegebezogenen Fragen ansprechen <-- anknüpfend an LF 8 --> wird in LF 19 für interprofessionelle Konfliktsituationen aufgegriffen • Maßnahmen zur Stressreduktion in beruflichen Belastungssituation <-- anknüpfend an LF 3A, LF 6, LF 13, LF 14 und LF 15 • Koordination der eigenen Aufgaben mit relevanten Personengruppen bei größeren Unfallereignissen bzw. in Krisen- und Katastrophensituationen ○ Koordination von Ersthelfenden <-- anknüpfend an LF 10 mit bewusstem Perspektivwechsel von der Durchführungs- in die Prozess- und Delegationsverantwortung • aus Rahmenlehrplan für Schwerpunkt Kinderkrankenpflege (Anlage 3): ○ psychische Erste Hilfe bei Kindern, z. B. KASPERLE-Betreuungskonzept ○ Information zur Prävention von Unfällen von Säuglingen und Kleinkindern in Privathaushalten • aus Rahmenlehrplan für Schwerpunkt Altenpflege (Anlage 4): Notfallsituationen im höheren Lebensalter rechtzeitig erkennen (auch wenn die Anzeichen durch Mehrfacherkrankungen und Polypharmakotherapie verdeckt werden) ○ Ersteinschätzungen akuter Gefährdungen und Risikokonstellationen vornehmen ○ Situationsveränderungen, Veränderungen der Bewusstseinslage frühzeitig erkennen ○ Sturzereignisse in der Vorgeschichte berücksichtigen ○ Reanimation in einer Altenhilfeeinrichtung - „Und wenn es genug ist ...“ - Notfallbehandlung bei vorliegender Patientenverfügung - Ethische Falldiskussion <-- Wiederaufnahme aus LF 7 und 14 - kann auch allein in LF 7 belassen werden --> kann auch in LF 24 aufgegriffen werden • Hoffnungslosigkeit (Sinnkrise) <-- anknüpfend an LF 9, 10, 14 --> vergleichbar auch in LF 19 • SHT bei Kindern und Erwachsenen / alten Menschen <-- anknüpfend an LF 9 • Polytrauma • Postoperative Komplikation bei alten Menschen • Postoperatives Delir nach einer großen OP: ○ Große Bauch-OP ○ VATS bei Bronchial-Ca • Kind nach Herz-OP (Fallot’sche Tetralogie) <-- anknüpfend an LF 11 oder auch hier erstmalig --> kann in LF 21 weitergeführt werden • Kind nach Nieren-OP • ARDS und Sepsis • ggf. Multimorbidität und Wechselwirkung der Medikation <-- anknüpfend an LF 8 Komplexe Notfälle • ausgedehnte Verbrennungen, Elektro- und Blitzunfälle, • Unfälle mit mehreren Betroffenen / Massenunfälle, • Amokläufe, Terroranschläge, Naturkatastrophen • Pandemien, z. B. Influenza, Noroviren, <-- Wiederholung LF 10 - kann hier entfallen • Hitzewelle • Einrichtungsevakuierung <-- anknüpfend an LF 6 und 10 • Risiko der Entwicklung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Langzeitfolge in Helferberufen <-- anknüpfend an LF 17 --> ggf. Wiederaufnahme in LF 23 Notfallsituationen mit pädiatrischem Schwerpunkt (Anlage 3) - noch zu verteilen oder zu belassen (z. B. in Verbindung mit Ls Massenunfall) oder zu streichen: • verringertes Gefahrenbewusstsein • Neuartigkeit der Notfallerfahrung • wahrnehmungspsychologische Besonderheiten im Notfall (Körperlage, Gerüche) • Belastungen durch Bewegungseinschränkungen • entwicklungsbedinge Schmerz- und Angstverstärkung im Notfall • Schuldgefühle und Bestrafungsphantasien in Abhängigkeit von der kognitiven Entwicklung • Vertrauen/Misstrauen gegenüber Ersthelfenden • Risiken für Notfallsituationen von Säuglingen und Kleinkindern • respiratorische Notfälle • Krampfanfälle --> vgl. hierzu LF 24 - Guido Neumeister • Vergiftung <-- als Wiederholung oder Alternative zu LF 6 • kardialer Notfall i

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.