Bremen

Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV)

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Quellenkennung: 269634. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:20.12.2022 Inkrafttreten04.04.2025 Zuletzt geändert durch:§ 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 03.04.2025 (Brem.GBl. S. 124) Fundstelle Brem.GBl. 2022, S. 1034 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV) vom 20. Dezember 2022 (Brem.GBl. 2022, S. 1034), zuletzt § 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 3. April 2025 (Brem.GBl. S. 124)"

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ch) <-- anknüpfend an die bisherigen Erarbeitungen zu diversitätssensibler bzw. transkategorialer Pflege und zum Gesundheitsverständnis in LF 3B / LF 7 --> wird für die Perspektive der zu pflegenden Menschen in LF 17 erneut exemplarisch vertiefend aufgenommen • Möglichkeiten sozialer Vernetzung mit dem Ziel der persönlichen Stabilisierung, Gesundheitsförderung und Prävention in besonderen Problemlagen, ○ z. B. Netzwerke von Pflegenden für bessere Arbeitsbedingungen, ○ z. B. soziale Netzwerke ○ z. B. besondere Netzwerke von Menschen mit LSBTI-Identitäten   Ergänzende Wissensgrundlagen • Gesundheitsverhaltensmodelle   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II-Kommunikation / Beratung III-Intra- / interprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.i I.2.a/e-g I.5.b/c 8 h II.1.a/f/g II.3.a/b 4 h III.1.a/b/d/e (III.1.f) III.3.c 18 h IV.2.a/b 2 h V.2.b-g 8 h   Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 20 v. 80 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 20 v. 150   Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) • Projektstruktur - Lernende setzen eigene Schwerpunkte, z. B. erfahrungsbezogen oder durch einen Textauszug initiiert (beispielsweise fingierter / tatsächlicher Blog, in dem Auszubildende im Pflegeberuf Erfahrungen austauschen) - anzustreben wäre/n ein/mehrere Produkt(e), das /die wiederum in den schulinternen Diskussionsprozess bzw. in den Austausch mit den Ausbildungsbetrieben einfließen kann/können und ggf. einen möglichen Ausgangspunkt für mündliche Prüfungsgespräche bilden • Kollegiale Beratung (6 h) - (in Anknüpfung an LF 8) - selbstorganisierte Durchführung einer Beratungseinheit 3. Ausbildungsjahr bzw. Ausbildungsdrittel Hinweis: In dieser Ausbildungsphase sollen die Auszubildenden ihre in den ersten beiden Ausbildungsdritteln erworbenen Kompetenzen im selbstgesteuerten und selbstorganisierten Lernen konsequent erweitern und damit befähigt werden, sich im weiteren Berufsleben selbständig auf neue Arbeitsfelder und unbekannte Aspekte in der Versorgung und Begleitung der zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen einzustellen. Deshalb wird verstärkt für mehrere Lernfelder eine parallele Bearbeitung unterschiedlicher Fallsituationen mit anschließender wechselseitiger Übergabe, Anleitung und/oder Fallbesprechung vorgeschlagen, wie es vorab z. B. mit LF 11 angebahnt wurde. Für die meisten Lernfelder beziehen sich die vorgeschlagenen Fallbeispiele bzw. Lernsituationen auf Menschen aller Altersgruppen. Da das Bremer Curriculum auf die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann / zur Pflegefachperson ausgerichtet ist, liegt es dabei für diesen Ausbildungsabschnitt in der Verantwortung der Schulen oder auch der einzelnen Auszubildenden, die in Anlage 6 der PflAPrV vorgegebenen Begrenzungen von mindestens 500 und höchstens 700 Stunden auf die Kompetenzvermittlung anhand der besonderen Pflegesituationen von Kindern und Jugendlichen sowie von alten Menschen im Blick zu behalten. Dabei wäre zu berücksichtigen, dass in der vorgeschlagenen Ausgestaltung der Lernfelder 1A bis 15 bis zu diesem Ausbildungszeitpunkt +/- 250 h auf besondere Pflegsituationen mit Kindern und Jugendlichen und +/- 320 h auf besondere Pflegesituationen mit alten Menschen entfallen sind. Demzufolge sollte für die zur selbstorganisierten Bearbeitung ausgewählten Lernsituationen im letzten Ausbildungsdrittel auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung auf zu pflegende Menschen im Kindes- und Jugendalter sowie im höheren Erwachsenenalter geachtet werden. Gleichzeitig ermöglicht diese Konstruktion aber auch grundsätzlich, diejenigen Auszubildenden, die sich für einen Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bzw. in der Altenpflege entschieden haben, über binnendifferenzierte Lehr- / Lernangebote möglichst weitgehend in den Unterricht im bisherigen Klassenverband zu integrieren. Die in den Rahmenlehrplänen der Fachkommission nach § 53 PflBG differenzierten Inhalte entsprechend den Anlagen 3 und 4 der PflAPrV sind jeweils in kursiver Schrift in den entsprechenden Lernfeldern mit aufgenommen. Die Differenzierung in den Kompetenzen, insbesondere nach Anlage 4 PflAPrV, muss in solchen Fällen noch von den Schulen selbst vorgenommen werden. 3. AUSBILDUNGSJAHR - LF 16 Lernfeld 16 60 Std. Pflegeprozesse mit Menschen in Versorgungsbereichen der psychiatrischen Pflege und mit den Bezugspersonen gestalten Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting • Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Bezugspersonen • Intra- und Interprofessionelle Teams und Trialogforen • Krankenhaus und stationäre Langzeitpflege, insbes. ○ akutpsychiatrische Stationen ○ gerontopsychiatrische Einrichtungen • Ambulante psychiatrische Dienste • Aufsuchende psychiatrische Versorgungsangebote (z. B. Hometreatment) Kompetenzen Die Auszubildenden gestalten Pflegeprozesse in Gesundheitseinrichtungen, die die Unterstützung und Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen als Zielsetzung haben, im Rückgriff auf theoretische Modelle und Konzepte für die psychiatrische Pflege und Versorgung. Sie erheben den Pflegebedarf bei schweren psychischen Erkrankungen und komplexem Hilfebedarf, planen dialogisch bzw. trialogisch, wirken an der Prozesssteuerung und fachlich begründeten Entwicklung von Pflegeinterventionen mit, führen die Pflege durch und evaluieren wiederum dialogisch bzw. trialogisch sowie im interprofessionellen Team. Dabei steht für sie eine reflektierte personzentrierte, lebensweltorientierte Beziehungsgestaltung im Vordergrund, die pflegediagnostische Kenntnisse unter Vermeidung von absoluten Symptomzuschreibungen mit einer offenen, auf Verstehen und Beteiligungsorientierung ausgerichteten Haltung gegenüber den zu pflegenden Menschen und ihren Bezugspersonen verbindet - gerade auch dann, wenn die Wahrnehmung und das Erleben des anderen Menschen nicht dem gewohnten Verständnis von Realität entsprechen. Sie erfassen die biographische Sinndimension psychischer Erkrankung und gestalten die Pflege nach den Prinzipien Partizipation, Empowerment und Recovery. Sie wahren das Selbstbestimmungsrecht der pflegerisch zu begleitenden Menschen, fördern, unterstützen und beraten bei der Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung über das eigene Leben sowie in der Orientierung und Teilhabe im Alltagsleben und wirken an einer Stabilisierung des sozialen Umfeldes mit. In interprofessionelle ethische Fallbesprechungen bringen sie ihre pflegefachliche Sichtweise ein und tragen so in ethischen Dilemmasituationen in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zur ethischen Entscheidungsfindung bei. Sie erkennen Asymmetrie und institutionelle Einschränkungen in der pflegerischen Kommunikation, entwickeln Ansatzpunkte für strukturübergreifende Kontinuität und informieren entsprechend. Die psychiatrische Versorgung und Pflege erfassen sie im Kontext gesamtgesellschaftlicher Entwicklungs- und Veränderungsprozesse sowie der rechtlichen und ökonomischen Anforderungen pflegerischer Versorgung. Unterrichtsziele Die Auszubildenden verstehen Pflegesituationen mit Menschen, die von psychischer Krankheit betroffen sind, und in denen sie mit ihnen fremd anmutenden Wahrnehmungs-, Erlebens- und Verhaltensformen konfrontiert sind. Sie entwickeln hierzu Deutungs- und Verstehenszugänge vor dem Hintergrund geeigneter Theoriemodelle für die psychiatrische Pflege und durch Adaption von bereits bekannten Modellen und Erklärungsansätzen, z. B. der Biographieorientierung und der Orientierung am Verlaufskurven-(Trajekt)-Modell (vgl. LF 13). Sie erläutern Grundsätze der Gestaltung und Steuerung von Pflegeprozessen in der stationären und ambulanten psychiatrischen Versorgung und im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Für die Entwicklung ihres Fallverständnisses und die Ableitung ihrer pflegerischen Aufgaben aktivieren die Auszubildenden Wissenszusammenhänge aus verschiedenen Lernfeldern des ersten Ausbildungsabschnittes und verknüpfen sie sinnvoll. Sie erweitern ihre Fähigkeiten in der Recherche und Bewertung von wissenschaftlich fundiertem Wissen. Sie nehmen bei der Beziehungsgestaltung intra- und interpersonelle Spannungen und Konflikte wahr, beispielsweise reflektieren sie vertiefend das Spannungsfeld zwischen diffuser und rollenförmiger Beziehung für ihr professionelles Handeln mit fast gleichaltrigen jungen Menschen. Sie suchen Ansatzpunkte für den Umgang mit eigenen Abwehrprozessen, möglichen Projektionen und inneren Widerständen einerseits und abwehrendem, widerständigem oder vereinnahmendem Verhalten des Gegenübers andererseits. Vor diesem Hintergrund diskutieren sie fallbezogen Dilemmata pflegerischen Handelns und führen ethische Fallbesprechungen durch. Weiter lernen sie die institutionellen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen der psychiatrischen Versorgung kennen, erörtern Ansätze des Case- und Care-Managements in einer integrierenden, sektorenübergreifenden psychiatrischen Versorgung, schätzen die Möglichkeiten und Begrenzungen mit Bezug auf die untersuchten Fallsituationen ein und diskutieren Alternativen. In diesem Zusammenhang reflektieren sie Formen von Zwang in der Psychiatrie sowie die Gegenwart und Geschichte der psychiatrischen Versorgung.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • Beziehungsorientierte Pflegemodelle als Bezugsrahmen für die Organisation des Pflegeprozesses, z.B. H. Peplau <-- anknüpfend an LF 12 - Modell d. personzentrierten Beziehungsgestaltung • Konzepte der familienbezogenen Pflege bzw. Familie als Bezugspunkt in pflegetheoretischen Modellen und der Organisation des Pflegeprozesses im Rahmen von kinder- und jugendpsychiatrischer Versorgung <-- anknüpfend an LF 1B, LF 3B, LF 4 und LF 11 - wird in LF 19, LF 21 und LF 24 kontinuierlich aufgenommen, fallbezogen angewendet und mit unterschiedlichen Blickwinkeln erweitert • Verlaufskurvenmodell chronischer Erkrankung (Corbin & Strauss) sowie das Modell der kognitiven Triade als Deutungsfolien für den Verstehensprozess nutzen <-- anknüpfend an LF 12 und LF 13 • Durchführung einer ethischen Fallbesprechung (Dilemma zwischen Fürsorge / Zwang und Autonomieanerkennung) <-- anknüpfend an LF 12 • Überleitung eines Kindes / Jugendlichen aus der somatischen in die stationäre akutpsychiatrische Kinderklinik <-- anknüpfend an LF 11 • Pflegerische Aufgaben und Arbeitsablaufstrukturen in der psychiatrischen Versorgung kennen - im Pflegesystem der Bezugspflege / Primary Nursing agieren • Umsetzung der pflegerischen Prozessverantwortung im psychiatrischen Versorgungseinrichtungen - interdisziplinäre Abstimmungsprozesse integrieren ○ Pflegebedarf feststellen ○ Pflegeprozesse zur Unterstützung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen dialogisch bzw. trialogisch planen, steuern und evaluieren ○ den Trialog mit den von der psychischen Erkrankung betroffenen Menschen und ihren Bezugspersonen als zentrales Unterstützungsmoment für die Prozessplanung nutzen ○ Prinzipien der Partizipation, des Empowerment- und des Recovery-Konzepts in die pflegerische Interaktion integrieren ○ zentrale Pflegeinterventionen durchführen, wie z. B. • eine entlastende und orientierungsgebende Gesprächsführung, • tagesstrukturierende Angebote, • Unterstützung in Alltagsanforderungen und bei der Selbstversorgung, • Milieugestaltung • biopsychosoziale Beobachtung, • Therapieunterstützung durch digitale Gesundheits-Apps • Dokumentation und Interpretation beispielsweise in Hinblick auf pharmakotherapeutische Maßnahmen, auch unter Berücksichtigung gendermedizinischer Aspekte ○ Informationen zu den geplanten Interventionen geben und einfache Schulungsangebote - z.B. zum Medikamentenmanagement, zur Milieu- oder Lebensgestaltung - mit Einzelpersonen oder Gruppen umsetzen ○ pflegerischer Umgang mit Ablehnung von Nahrung bei Kindern und Jugendlichen ○ Formen künstlicher (Zwangs-)Ernährung / ggf. Umgang mit Magensonde ○ Förderung von Adhärenz im Jugendalter - Umgang mit Widerständen in Konfrontation mit dem Anspruch der Förderung von Autonomie <-- Vertiefung, anknüpfend an LF 11 • Anzeichen für psychische Krisen wahrnehmen und einschätzen und die erforderlichen (Pflege-)Interventionen einleiten • Menschen in psychischen Krisensituationen unterstützen, Deeskalationsstrategien nutzen <-- anknüpfend an LF 10 und 12 --> wird in LF 23 aufgenommen • die eigene pflegerische Sichtweise in interprofessionelle Fallbesprechungen einbringen und begründen <-- anknüpfend an LF 9 u. LF 13 • Überleitung zwischen den verschiedenen Sektoren gestalten - Aufgaben im Case- und Caremanagement abschätzen und ggf. übernehmen <-- anknüpfend an LF 11 und LF 13 --> wird in LF 24 aufgenommen • pflegerische Unterstützung und Begleitung von Anpassungsprozessen in der Transition vom Kindes- ins Jugendalter und zum jungen Erwachsenen <-- anknüpfend an LF 11 --> wird in LF 21 u. LF 24 aufgenommen • Aufbau einer professionellen Haltung in der Interaktion mit nahezu Gleichaltrigen und Beziehungsgestaltung im Spannungsfeld zwischen diffuser und rollenförmiger Sozialbeziehung <--Vertiefung aus LF 1B und / oder LF 7 --> wird ggf. in LF 20 aufgenommen • eigene Projektionen und Vorurteile in der Interaktion mit Menschen mit psychischen Erkrankungen reflektieren <-- anknüpfend an LF 3B, LF 7 und ggf. LF 15 --> kann mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung in LF 17, LF 20 und LF 24 aufgenommen werden • Sekundärtraumatisierung und Übertragungsmomente im beruflichen Pflegehandeln reflektieren <-- anknüpfend an LF 1B und LF 10 --> kann auch in LF 17 aufgegriffen werden • Gestörte persönliche Identität - Körperbild-/bzw. Körperschemastörung <-- anknüpfend an LF 9 u. LF 14 --> wird (mit neurologischem Fokus) in LF 19 sowie in LF 20 aufgenommen • Machtlosigkeit • Angst • Beeinträchtige soziale Interaktion / ineffektive Erfüllung einer Rolle / soziale Isolation • Gestörter Denkprozess / Wahrnehmungsstörungen <-- anknüpfend an LF 12 • Unwirksame Adhärenz - z.B. in Bezug auf Ablehnung von Nahrung / Hintergehen von Nahrungsangeboten oder Medikamenteneinnahme <-- anknüpfend an LF 11 --> wird in LF 21 aufgenommen • Defensives oder ineffektives Coping • Schlafstörungen <-- anknüpfend an LF 10 • Risiko eines suizidalen Verhaltens - Risiko einer gegen andere Personen / sich selbst gerichteten Gewalttätigkeit • Psychiatrische Notfälle und Krisen ○ Akute Psychose ○ Akute Suizidalität • Gefahrengeneigtes Gesundheitsverhalten (z.B. durch Mangelernährung) • Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen • Störungen durch psychotrope Substanzen • Essstörungen im Jugendalter / Körperschemastörungen ○ Anorexia nervosa Situative Rahmenbedingungen • Case- und Caremanagement als Grundprinzip einer integrierten Versorgung (hier: von psychisch kranken Menschen) <-- anknüpfend an LF 13 hier als erweiterte grundlegende Einführung --> kommt sowohl in diesem Lernfeld als auch in LF 19, LF 21 und LF 24 fallbezogen zur Anwendung und kann in LF 22 als zukunftsweisendes Versorgungsprinzip in seinen Potenzialen und Begrenzungen reflektiert werden • spezifische gesetzliche Rahmenbedingungen der Versorgung von psychisch kranken Menschen - u.a. PsychKG, Betreuungsrecht, UN-Behindertenrechtskonvention - sozialrechtliche Vorgaben in Bezug auf gemeindenahe und lebensweltorientierte Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und komplexem Hilfebedarf (u.a. PsychVVG, SGB X u. SGB IX) <-- Anknüpfung, Weiterführung aus LF 10 / LF 12 --> wird in LF 23 und LF 24 aufgenommen und fallspezifisch zur Anwendung gebracht • Ambulante und aufsuchende Versorgungsmodelle / Quartiersmanagement ○ Alternative Wohn- und Lebensformen für Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen <-- anknüpfend an LF 12 --> kann mit wechselndem Fokus in LF 20, LF 22, LF 23 und LF 24 aufgenommen werden • Struktur und Finanzierung der psychiatrischen Versorgungsangebote - widerstreitende Interessen und verschiedene Interessengruppen im politischen Meinungsbildungsprozess --> kann bei entsprechendem Interesse auch in LF 22 thematisiert werden • Inklusion und Stigmatisierung / Diskriminierung psychisch erkrankter und kognitiv beeinträchtigter Menschen --> kann fallbezogen in LF 20, LF 21 und/oder LF 24 aufgenommen werden • Weiterbildungsangebote und Advanced Practice Nursing (APN) im Feld der psychiatrischen Pflege, z.B. Aufgaben der Advanced Practice Nurses mit Schwerpunkt Psychiatrische Pflege • Versorgungssystem und konzeptionelle Ansätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie <-- anknüpfend an LF 11 • Jugendkultur sowie Angebote und Foren (auch destruktive / gesundheitsschädliche) für Jugendliche im Internet   Ergänzende Wissensgrundlagen • Ethische Prinzipien einer gesundheitsbezogenen Entscheidungsfindung <-- anknüpfend an LF 3B, LF 10/12, LF 14 - Selbstbestimmung und elterliche Fürsorge • Persönlichkeitstheorien / -modelle <-- anknüpfend an die in den LF 1A/B, LF 8 und LF12 erarbeiteten Menschenbilder • Psychotherapie - Theoretische Ansätze und Interventionskonzepte in der (Kinder- und Jugend-)Psychiatrie • Körperbild, Körperbildwahrnehmung und Körperbildstörung <-- anknüpfend an LF 9 u. LF 14 --> wird in LF 19 (mit neurologischem Fokus) sowie in LF 20 aufgenommen • Anthropologische und neurophysiologische Erklärungsmodelle für die Entstehung von psychischen Erkrankungen und für die angenommenen Wirkmechanismen von Psychopharmaka - exemplarische Vertiefung am Beispiel der Schizophrenie, unter Berücksichtigung gendermedizinischer Aspekte <-- anknüpfend an LF 9, LF 10, LF 12 • Sichtweisen weiterer Bezugswissenschaften auf psychische Erkrankungen im Vergleich und Wissenschaftsdiskurs - mit Bezug zu den unterschiedlichen Klassifikationssystemen in der psychiatrischen Pflege <-- anknüpfend an LF 10 --> wird in LF 24 aufgenommen • Verständnis von psychischer und kognitiver Gesundheit und Krankheit vor dem Hintergrund anthropologischer Erkenntnisse und sozial konstruierter Normabweichung • Krankheitsrisiken und Einflussfaktoren (u.a. sozioökomischer Status im historischen Vergleich) • Versorgungsketten / struktur- und sektorenübergreifende Versorgung • Ausgewählte Ereignisse und Phasen in der Geschichte der psychiatrischen Pflege - z.B. in der Zeit des Nationalsozialismus und der neueren Geschichte (Antipsychiatriebewegung, Sozialpsychiatrie)   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II-Kommunikation / Beratung III-Intra- / interprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.a-e/g/h I.2.a-c/e/f I.3.a/b I.5.a/b I.6.a/d/e 20 h II.1.a-g II.2.a/d II.3.b/c 16 h III.1.a/e III.2.f III.3.b-e 6 h IV.2.b/c 10 h V.1.b V.2.e 8 h   Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 2 CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen 60 v. 80   Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) • Ls - Das weiße Rauschen (ca. 36 h) - Psychotisches Erleben aus der Perspektive eines von der Krankheit betroffenen jungen Mannes und seiner Schwester sowie seinen Mitwohnenden in einer Studierenden-Wohngemeinschaft als soziales Umfeld. • Ls - Ein Mädchen (20 h) - Unterstützung von Jugendlichen mit Anorexia Nervosa in der Kinderklinik und Aspekte der Überleitung in die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Alternativ zum Schwerpunkt Gerontopsychiatrie • Ls - Frau Martin (- flexibles Volumen) Kommunikation rund um die Versorgung von alten Menschen mit Demenz und Wahnvorstellungen im Krankenhaus - eine gerontopsychiatrische Situation im Klinikalltag - im NaKomm angeführt bzw. in Verbindung mit CARO-Projekt dokumentiert - Fallsituation unter https://vimeo.com/256598324/3e2ab41b98 <-- muss ggf. noch um spezifische, im Curriculum noch nicht angesprochene Themen der Gerontopsychiatrie ergänzt werden • Ls - eines alten Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung und mit biographischen Erfahrungen bzgl. Zwang und Fremdbestimmung - Vorschlag aus dem Rahmenlehrplan, nicht im NaKomm enthalten 3. AUSBILDUNGSJAHR - LF 17 Lernfeld 17 40 Std. Menschen in herausfordernden sozialen Lagen in ihrer Auseinandersetzung mit der Umwelt unterstützen und sie vor Hitze und Infektionen schützen Voraussetzungen: die ersten beiden Ausbildungsdrittel Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting • Menschen aller Altersgruppen • Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf bei Hitze • Klinik • ambulante Pflege • stationäre Langzeitpflege • Beratungsstellen Kompetenzen Die Auszubildenden schätzen unterschiedliche Pflegeanlässe und Pflegebedarfe bei älteren Menschen (ggf. weiteren vulnerablen Personengruppen) auch in gesundheitlich instabilen und vulnerablen Lebenssituationen aufgrund (lang) anhaltender Hitzewellen ein. Dabei identifizieren sie gesundheitsförderliche und präventive pflegerische Handlungsmöglichkeiten und integrieren diese in den Pflegeprozess, dabei berücksichtigen sie die Bedarfe und Bedürfnisse unterschiedlicher Personengruppen, z. B. Menschen mit gesundheitlichen Risiken in unterschiedlichen Lebensaltern und Lebenssituationen (etwa neben älteren Menschen auch Hautschutz für Kinder in Tageseinrichtungen). Sie treffen notwendige Interventionsentscheidungen in (lebens-)bedrohlichen Situationen, wie z.B. beim Hyperthermiesyndrom oder bei Dermatitis solaris, und leiten Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes/der Ärztin ein. Sie erkennen entsprechende Situationen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen und handeln nach den Vorgaben des Hitzeaktionsplans bzw. den Vorgaben der jeweiligen Einrichtung. In Bezug auf die eigene Gesundheit nehmen sie drohende Über- und Unterforderungen bei Hitzewellen frühzeitig wahr, erkennen notwendige präventive Veränderungen am Arbeitsplatz und/oder im eigenen Kompetenzprofil und leiten daraus entsprechende Handlungsalternativen ab. Die Auszubildenden planen, organisieren und steuern Pflegeprozesse zur Unterstützung von Menschen mit komplexen Infektionserkrankungen. Sie berücksichtigen dabei die individuellen Bedarfe, Ressourcen und Lebenssituationen der zu Pflegenden. Dies umfasst auch die Beachtung sozialer, ethnischer und sprachlicher Vielfalt sowie unterschiedlicher Gesundheitskompetenzen. Sie planen ausgehend von möglichen Ergebnissen eines transkategorialen Assessments den individuellen Pflegeprozess und informieren sich sowohl zum Kontext der gesundheitlichen als auch der lebensweltlichen Situation, um aus einem inklusiven Verständnis heraus zu fundierten Erklärungen und Interpretationen der ermittelten gesundheits- und pflegebezogenen Daten zu gelangen. Sie beachten umfassend die Anforderungen der Hygiene, wirken verantwortlich an der Infektionsprävention mit und führen die erforderlichen, ärztlich veranlassten Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie bei Menschen mit Infektionserkrankungen durch. Die zu pflegenden Menschen informieren sie über Erkrankung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.