Bremen

Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV)

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Quellenkennung: 269634. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:20.12.2022 Inkrafttreten04.04.2025 Zuletzt geändert durch:§ 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 03.04.2025 (Brem.GBl. S. 124) Fundstelle Brem.GBl. 2022, S. 1034 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV) vom 20. Dezember 2022 (Brem.GBl. 2022, S. 1034), zuletzt § 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 3. April 2025 (Brem.GBl. S. 124)"

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en eigene Ängste und Hoffnungen dazu wahr, erfassen die Grenzen ihrer momentanen persönlichen Belastbarkeit zu diesen Fragen und gehen selbstfürsorglich damit um, z. B. indem sie Gefühle zulassen, Hilfe bzw. Unterstützung suchen und annehmen und die Spannungsfelder zwischen Mit-Leiden und bewusster innerer und äußerer Abgrenzung, zwischen Entfremdung und Leiderfahrung sowie zwischen systemischer Ausrichtung und Personzentrierung ausloten und reflektieren. Vor diesem Hintergrund leiten sie Schlussfolgerungen ab, wie individualisierte Pflegeprozesse bei schwerkranken und sterbenden Menschen gestaltet werden und diese bei der Bewältigung und Verarbeitung von Verlust und Trauer professionell unterstützt werden können.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • Konzepte und Interventionen im Rahmen von Palliative Care und Hospizarbeit im Vergleich --> wird in LF 24 vertieft • Konzepte zur Mikroschulungen situativ anpassen und umsetzen ○ Pflege eines Enterostomas <-- anknüpfend an LF 11 • die Sicht der Pflege in Visiten und im interdisziplinären Konsil vertreten (Informed Shared Decision Making (ISDM) auf der Basis von evidenzbasierten Entscheidungshilfen, in Abgrenzung dazu Konsumentenmodell, Paternalistisches Modell) • Konzept der Partizipativen Entscheidungsfindung (PEF) in pflegebezogenen Fragen umsetzen • die Auswirkungen der Diagnose „Krebs“ für die Patientinnen und Patienten und ihre Bezugspersonen nachvollziehen und ihnen unabhängig von der Schwere und existenziellen Bedrohung mit Verständnis begegnen und die Gesprächsführung situativ anpassen ○ den Prozess des Überbringens schlechter Nachrichten („Breaking Bad News“) bzw. des Aufklärungsgesprächs durch Ärztinnen und Ärzte mit pflegerischem Fokus unterstützen ○ Coping im Umgang mit Diagnose, Erkrankung und Therapie unterstützen <-- vgl. hierzu LF 8, 11, 13 --> Anwendung auch in LF 16 hinsichtlich der psychiatrischen Pflege, wird in LF 18, 20 und 24 aufgenommen und vertieft • Ärztlich angeordnete Maßnahmen im Rahmen der Diagnostik und Therapie von Menschen mit onkologischen Erkrankungen umsetzen, an Therapien mitwirken und Interventionen zur Unterstützung der erwünschten Wirkung durchführen, dabei gendermedizinische Erkenntnisse berücksichtigen ○ während der therapeutischen Maßnahmen im Bereich der Onkologie unterstützen, die individuellen Auswirkungen therapiebedingter Nebenwirkungen gezielt erfassen und Interventionen zu ihrer Linderung anbieten, z. B. auch • Therapieverläufe (postoperativ, Chemotherapie, Radiologie) beobachten und dokumentieren, Komplikationen erfassen und weiterleiten • Pflegeassessment durchführen und Unterstützung anbieten - z. B. bei Fatigue / Anorexie, Nausea und Erbrechen (ANE) bzw. chemotherapiebedingter Übelkeit / Mundgesundheit... • PORT-Versorgung • Interventionen zur Unterstützung der erwünschten Wirkung pharmakologischer Wirkstoffe (supportive Therapie) • Patientinnen und Patienten bei Körperbildstörungen und Funktionsverlusten infolge von umfangreichen chirurgischen Eingriffen Information und Unterstützung bei der Selbstpflege anbieten, z. B. in Verbindung mit Stomatherapie • Verhaltensinterventionen (z. B. bei Körperbildstörungen) --> wird fallbezogen bezogen auf das Körperschema in LF 16 und hinsichtlich der Pflegeinterventionen in der Onkologie in LF 18, LF 20, LF 21 und LF 24 erweitert und vertieft • Information über Rehabilitative Einrichtungen und Versorgungsprozesse sowie Versorgungskonzepte im Rahmen von onkologischer Rehabilitation <-- anknüpfend an LF 9 und LF 13 • Grundsätze zu Ökologie, Hygiene und Arbeitssicherheit im pflegerischen Handeln bei Chemotherapie und Strahlentherapie beachten ○ persönlicher Arbeitsschutz und Risikoprävention - am Beispiel des Umgangs mit Zytostatika • Sterben und Tod als Endpunkte menschlicher Entwicklung verstehen und begleiten ○ die physischen, psychischen, sozialen und religiösen Bedürfnisse von sterbenden Menschen und ihren An- und Zugehörigen verstehen und darauf eingehen ○ Pflegeinterventionen zur Förderung der Lebensqualität in der letzten Lebensphase und in der präfinalen Phase gezielt auswählen und umsetzen, z. B. • Interventionen zur Schmerzlinderung <--Vertiefung zu LF 5 u. LF 13 • spezielle Mundpflege <-- anknüpfend an LF 3A/B und ggf. LF 10 • Berührung und basale Stimulation <-- Vertiefung zu LF 9 • Komplementäre Pflegemethoden • informierende, beteiligungsorientierte / partnerschaftliche / partizipative Unterstützung bei Entscheidungen, die die Lebensgestaltung in der letzten Lebensphase betreffen --> wird in LF 24 durch Steigerung der Komplexität erweitert und vertieft • Trauer verstehen - beim Abschied nehmen und in Trauerprozessen unterstützen - zu pflegende Menschen und ihre Bezugspersonen bei der Emotionsbewältigung unterstützen / Emotionsarbeit leisten ○ Personen- und situationsbezogene Gesprächsführung <-- Vertiefung zu LF 1B --> wird in LF 24 aufgenommen und weiter fallbezogen vertieft • das eigene Erleben kritischer / existenziell bedrohlicher Lebenssituationen und die Begegnung mit den persönlichen Emotionen angesichts onkologisch erkrankter oder sterbender Menschen erfahrungsbezogen reflektieren <-- anknüpfend an LF 1B und LF 13 • mit belastenden Erfahrungen umgehen - Reflexion eigener Bewältigungsstrategien, Erkennen von Faktoren der Resilienz und/oder (drohender) Überforderung, frühzeitiges Annehmen und aktives Einfordern von Unterstützungsangeboten --> kann auch in LF 15 aus einem allgemeineren Verständnis heraus (erneut) thematisiert werden • An Ritualen im Team der Pflegeeinrichtung mitwirken - Möglichkeiten geeigneter Rituale in den Pflegealltag der Einrichtung anregen --> wird in LF 24 aufgenommen und im Sinne der Verantwortungsübernahme vertieft • Häusliche Versorgung von sterbenden Menschen ○ Pflegeprozessplanung unter den besonderen Bedingungen der ambulanten Versorgung ○ Begleitung und Integration der Angehörigen / Bezugspersonen ○ Zusammenarbeit mit einem Hospizdienst: Erwartungshaltungen, Rollenverständnis --> wird in LF 24 fallbezogen im Sinne der Prozessverantwortung und Steuerung aufgenommen und vertieft • Versorgung Verstorbener, Zusammenarbeit mit Angehörigen / Bezugspersonen und Bestattungsunternehmen • Urteilsfindung in ethischen Entscheidungssituationen in Verbindung mit Tod und Sterben <-- anknüpfend an Prozesse der Urteilsbildung z. B. aus LF 3B, LF 9 und LF 12 --> wird in LF 24 aufgenommen • Schmerzen, chronisch <-- anknüpfend an LF 5 - in Abstimmung mit LF 13 • Bereitschaft zum Coping / unwirksames Coping / vermeidende defensive bzw. dysfunktionale Copingstrategien <-- die Begriffsdefinition in LF 8 und fallbezogene Bearbeitungen in den LF’n 11 u. 13 aufnehmend • Entscheidungskonflikt (als Pflegediagnose) • Machtlosigkeit (als Pflegediagnose) <-- anknüpfend an LF 10, 14 • Hoffnungslosigkeit (Sinnkrise) <-- anknüpfend an LF 9 - wird hier als Pflegediagnose eingeführt --> wird in LF 19 u. 21 aufgenommen • Rollenüberlastung • Tumorerkrankungen - ausgewählte Beispiele von Tumorerkrankungen, z. B.: ○ Colon-Ca mit Anlage eines Colostomas ○ Kehlkopfextirpation bei Larynxkarzinom ○ onkologische Erkrankung im Kindesalter (ZNS-Tumor / Akute myeloische Leukämie / Akute lymphatische Leukämie / Morbus Hodgkin) --> Beispiele werden im 3. Ausbildungsjahr erweitert, z. B. LF 18 - Lungen-Ca, LF 20 - Mamma-Ca u. Prostata-Ca / LF 21 - evtl. Fallbeispiel a. d. Kinderonkologie / LF 24 Leukämie • Schwerstkranke und sterbende Menschen --> wird in LF 24 fallbezogen vertieft • Folgen der Erkrankung bzw. der Therapie ○ Körperbildstörung --> wird in LF 16 und LF 20 aufgenommen ○ Alopezie (Haarausfall) --> evtl. auch in LF 20 ○ beeinträchtigtes Wohlbefinden <-- Vertiefung LF 3A/B, 5, 8, 10, 11 - hier mit Schwerpunkt auf Aspekten im Rahmen der palliativen Versorgung bzw. Unterstützung von Wohlbefinden in der terminalen Phase Situative Rahmenbedingungen • Palliative Pflege als von der WHO definierter Versorgungsansatz - Grundlagen der Palliativmedizin • Ungleichheiten in den Lebens- und Sterbebedingungen im internationalen Vergleich, Versorgungs(un)gerechtigkeit • Versorgungsstrukturen der Palliativmedizin, Kosten und Finanzierung einer palliativen Versorgung nach SGB V • Selbsthilfegruppen <-- evtl. anknüpfend an LF 13 oder nur dort • Gesellschaftlich-kollektiver, institutioneller und individueller Umgang mit Tod und Sterben • Rechtliche Regelungen: ○ Begriffsbestimmungen „Tod“ aus rechtlicher Sicht ○ Betreuungsrecht, Patientenverfügung, (Vorsorge)Vollmachten <-- ggf. anknüpfend an LF 7 --> Parallele mit LF18 und/oder 24 im 3. Ausbildungsdrittel als Vertiefung - sinnvoll wäre die Kombination in den Lernfeldern 7 / 24 oder in den LF‘n 14/18 ○ Bestattungsrecht, ○ Hospiz- und Palliativgesetz, ○ Rechtsproblematik: Sterbehilfe / Sterbebegleitung • Geschichte und Gegenwart der Hospizbewegung, Hospize als professionelle Pflegeeinrichtungen und ehrenamtliche Organisationen • Regelungen zum Arbeitsschutz und Unfallverhütung - am Beispiel zum Umgang mit Zytostatika <-- anknüpfend an LF2 • Qualitätssichernde Konzepte und Leitlinien zur ökonomischen und ökologischen Gestaltung der Einrichtung am Beispiel der organisatorischen Abläufe in der Chemotherapie oder Strahlentherapie Ergänzende Wissensgrundlagen • Tumorlehre (Formen, Entstehung, Stadieneinteilung, Therapieverfahren) • Wirkprinzipien von Zytostatika und Strahlentherapie • Pflegerelevante Systematisierung der darmchirurgischen Eingriffe <-- Fortführung/Vertiefung von LF 5 • medizinische Bestimmung von Tod - Zeichen des herannahenden, eintretenden und eingetretenen Todes • Einstellungen und Auffassungen zu Tod und Sterben, Umgang mit der eigenen Sterblichkeit, Ergebnisse der Sterbeforschung und Thanatologie, historische Veränderungen bis hin zur „neuen Sorgekultur am Lebensende“ • Rituale und religiöses Verständnis von Tod, Sterben, Trauer in verschiedenen Religionen und sozialen Kontexten   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II-Kommunikation / Beratung III-Intra- / interprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.a-e/g I.2.c/d/f/g I.3.a-e I.5.a-d I.6.d 48 h II.1.a-e II.2.a-c II.3.a/b 22 h III.1.b III.2.b-d III.3.e/f 16 h IV.1.b IV.2.b/d/e 6 h V.1.a V.2.c-e/g 8 h   Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 07 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team 20 v. 80 CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 70 v. 160 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 10 v. 150   Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) • Ls - Ich kann da gar nicht hinschauen (16 h) - Unterstützung in der Begegnung mit einem veränderten Körperbild bei Menschen mit veränderten Ausscheidungsfunktionen und Angebot einer Mikroschulung zur selbständigen Versorgung des Stomas • Ls - Partizipative Entscheidungsfindung (PEF) 1/2 u. 2/2 (zus. 14 h) - Prozess des Informed Shared Decision Making (ISDM) in medizinischen Fragen - Die Rolle der Pflege in der Entscheidungsfindung zwischen Patient/Patientinin und Arzt/Ärztin (Entscheidung für oder gegen eine Operation / Therapie, z. B. kurativ / palliativ) --> Übertragung auf Entscheidungsprozesse zu pflegebezogenen Entscheidungen am Beispiel der Überlegung eines Patienten, für die weitere Versorgung evtl. ins Hospiz zu gehen • Ls - Sprachlos (18 h) - Präoperative Vorbereitung auf eine Laryngektomie - Bewältigung von Lebenskrisen in der Partnerschaft • Ls - Zum Umgang mit Wahrheit - Erfahrungs- und reflexionsorientierte Lernsituation zu eigenen Erlebnissen und Berichten von Pflegenden zum Umgang der unterschiedlichen Personen mit „Wahrheiten“ bei existenziell und lebensbedrohlichen Erkrankungen- nicht im NaKomm enthalten • Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) - selbstorganisierte Durchführung einer Beratungseinheit 2. AUSBILDUNGSJAHR - LF 15 Lernfeld 15 40 Std. Als Auszubildende oder Auszubildender den Pflegeberuf gesund erlernen und leben Hinweis: In diesem Lernfeld erarbeitete Kenntnisse werden nicht für die schriftliche Prüfung vorausgesetzt Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting • Pflegefachfrauen / Pflegefachmänner / Pflegefachpersonen • Altenpflegerinnen und Altenpfleger • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen u. -pfleger • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen u. -pfleger • Mitarbeitende mit einer ein- oder zweijährigen Pflegeassistenzausbildung • Pflegende mit Bachelor- oder Masterabschluss • verschiedene Versorgungsbereiche und Settings der Pflege Kompetenzen Die Auszubildenden gehen im Rahmen ihrer täglichen Arbeitsprozesse achtsam und selbstfürsorglich mit ihrer eigenen Gesundheit um und nehmen drohende Über- oder Unterforderungen frühzeitig wahr. Sie erklären, verstehen und interpretieren auch eigene gesundheitliche Problemlagen sowie zugehörige Ressourcen und Widerstandsfaktoren und tragen zur eigenen Gesunderhaltung bei, indem sie verschiedene Unterstützungsangebote annehmen bzw. diese auch einfordern. Sie anerkennen und reflektieren hierfür ihr Selbstbestimmungsrecht als Pflegende und vertreten eigene Bedürfnisse und Erwartungen in Aushandlungsprozessen mit anderen. In stationären und ambulanten Pflegeeinrichtung arbeiten die Auszubildenden mit Kolleginnen und Kollegen verschiedener Qualifikationsniveaus und mit unterschiedlichen Einstellungen und Werthaltungen zusammen, die sich durch eine große Vielfalt auszeichnen. Sie differenzieren unterschiedliche Aufgaben- und Verantwortungsbereiche und sind sich der Bedeutung von Abstimmungs- und Koordinierungsprozessen bewusst. In der Zusammenarbeit im Team beachten sie die Grundprinzipien von Empathie, Wertschätzung, Achtsamkeit und Kongruenz, erkennen grundlegende, insbesondere die Verständigung erschwerende Kommunikationsbarrieren und sich abzeichnende oder bestehende Konflikte sowie Gewaltphänomene und wenden Grundsätze einer verständigungs- und beteiligungsorientierten Gesprächsführung an. Sie nutzen kollegiale Beratung, Supervision und andere Reflexionsansätze und beteiligen sich an Teamentwicklungsprozessen. Die Auszubildenden verstehen Abläufe und Zusammenhänge in den sozialen Systemen innerhalb von Organisationen der Pflege vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der Berufsgruppe und in der Gesellschaft. Sie reflektieren ihre persönliche Entwicklung als professionell Pflegende und verorten den Pflegeberuf in Deutschland im Kontext (inter-)nationaler Entwicklungen des Pflegeberufs sowie der Gesundheitsberufe. Sie erkennen erforderliche Veränderungen am Arbeitsplatz und/oder des eigenen Kompetenzprofils und leiten daraus entsprechende Handlungsinitiativen ab. Unterrichtsziele Die Auszubildenden reflektieren Erfahrungen aus der Ausbildung und in den Praxiseinsätzen in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen zunächst aus ihrer persönlichen Sicht und Betroffenheit. Sie fokussieren hierbei insbesondere Erlebnisse, die sich auf die Arbeit in den Systemen und Organisationen sowie die Zusammenarbeit in den Teams beziehen und nehmen insbesondere Aspekte der persönlichen Gesundheitsförderung und der Prävention beruflich bedingter Erkrankungen in den Blick. Sie setzen in diesem Kontext eigene Schwerpunkte vor dem Hintergrund ihrer persönlichen Erfahrungen, formulieren und konkretisieren hierzu gezielte Fragestellungen. Sie ordnen bereits vorhandenes Wissen zu, recherchieren und tragen weitere Erkenntnisse zusammen, die zur Einordnung und (ansatzweisen) Lösung der ausgewählten Problemstellung beitragen und entwickeln eine der Thematik angemessene Form der Ergebnispräsentation. In einer projektartigen Arbeitsweise kooperieren die Auszubildenden in kleineren und größeren Teams. Sie entwickeln damit ihre Kompetenzen in einer selbstorganisierten, strukturierten Arbeitsweise und für eine gezielte Präsentation und Diskussion von Ergebnissen weiter.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • Den eigenen Berufswunsch vor dem Hintergrund der Erfahrungen der ersten beiden Ausbildungsjahre reflektieren, ggf. sich begründet für einen Abschluss der Pflegeausbildung entscheiden • Pflege als Beruf verstehen, der face-to face / body to body agiert • Selbst erfahrene oder theoretisch begründetet sinnstiftende Momente im pflegerischen Handeln als Hintergrundfolie reflektieren • Gesundheitsförderung und Prävention als pflegerische Aufgabe in den Pflegealltag integrieren • Individuelles Gesundheitscoaching der Pflegenden ○ Informations-, Anleitungs- und Beratungsbedarfe von Auszubildenden / Teammitgliedern zu pflegefachlichen Fragestellungen ○ Maßnahmen der Suchtprävention in das eigene Leben integrieren ○ Technische / digitale Hilfsmittel für das eigene gesundheitsförderliche Verhalten nutzen und in ihren Möglichkeiten und Begrenzungen kritisch reflektieren (z. B. Gesundheits-Apps, Fitness-Tracker) ○ Gesundheitsbezogene Angebote in Pflegeschule und Praxiseinrichtung nutzen / mitgestalten ○ Bewusste Arbeitszeit- und Freizeitgestaltung / Selbstsorge der Pflegenden • eigene Haltungen und Gefühle in Bezug auf die gesundheitlichen Folgen von schädigenden Verhaltensweisen und den persönlichen Umgang mit diesen Gefühlen reflektieren - z. B.: ignorieren, verdrängen, zum Dauerthema machen • Widersprüche zwischen eigenen gesundheitsschädigenden Verhaltensweisen als Pflegende und den Erwartungen an ein gesundheitsförderliches Verhalten von zu pflegenden Menschen reflektieren • Mit belastenden Erfahrungen umgehen - „Emotionsarbeit in personenbezogenen Dienstleistungsberufen“ ○ Reflexion eigener Bewältigungsstrategien, Erkennen von Faktoren der Resilienz und/oder (drohender) Überforderung ○ frühzeitiges Annehmen und aktives Einfordern von Unterstützungsangeboten <-- anknüpfend an LF 14 - ist möglicherweise dort bzw. in Verbindung mit kollegialer Beratung ausreichend thematisiert, kann hier ggf. aus einem allgemeineren Verständnis heraus, auf der Metaebene, angesprochen werden ○ Unterstützungsmöglichkeiten wie Supervision und Coaching nutzen <-- anknüpfend an LF 1B • Auswirkungen der Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit in Pflegeteams auf Gesundheit, persönliches Wohlbefinden und Arbeitszufriedenheit reflektieren, z. B. ○ unterschiedliche Hierarchien und Organisationsstrukturen ○ die Auswirkungen unterschiedlicher Pflegesysteme auf das Erleben der Pflegenden <-- anknüpfend an LF 5, 8, 10 ○ Arbeitsklima und Stimmung in der Institution und in einzelnen Teams ○ die Zusammenarbeit in qualifikationsheterogenen Teams / Zusammenarbeit in durch Vielfalt gekennzeichneten Teams - fachliche und sprachliche Verständigung mit Pflegekräften aus anderen Lebenswelten und mit anderen Ausbildungshintergründen / Pflegeverständnis • Auswirkungen von systemisch-institutionellem Arbeitsdruck reflektiert begegnen und Übertragungen der hier erzeugten Belastungen erfolgreich abfedern, z. B. bei ○ An- und Überforderung infolge von kurzfristigem bzw. dauerhaftem Personalmangel begegnen ○ durch externe Anforderungen erzeugter Arbeitsdruck - Arbeitsspitzen, wie z. B. durch Audits im Rahmen der Qualitätssicherung, durch Überprüfung von Seiten des MDK oder anderer öffentlichen Kontrollinstanzen • Vorurteile, Klischees, Stigmatisierungen reflektieren <-- anknüpfend an LF 3B u. a. --> kann auch in LF 20 im Rahmen von Fallarbeit und/oder in LF 22 im Sinne der Konzeptentwicklung aufgenommen werden • Bereitschaft zu gesundheitsförderlichen / präventiven Verhaltensweisen / gesundheitsschädigendes Verhalten von Pflegenden, z. B. Rauchen / erhöhter Alkoholgebrauch / unkontrolliertes Essverhalten (Süßigkeiten) / fehlender Freizeitausgleich • Stresserleben / sich ausgebrannt fühlen im Arbeitsalltag der Pflege, Erfahrungen mit Prüfungsdruck <-- anknüpfend an LF 3A/1B u. LF 8 • Machtlosigkeit - Ohnmachtsgefühle in der Pflege • Mobbing / Bossing / Hate Speech • sich für verletzlich / für unverletzlich halten • Entwicklung von Gesundheitskompetenz und Bedürfnis nach Wohlbefinden • Diskriminierungs- / Stigmaerfahrungen, Minderheitenstress, z. B. ○ von LSBTI (lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, intersexuelle Menschen) ○ von Menschen mit Behinderung ○ von Menschen mit verschiedenen Religionen, spirituellen Auffassungen ○ von Menschen aufgrund von Zuwanderung ○ von People of Color (PoC) <-- ggf. anknüpfend an LF 3B, LF 7, LF 14 --> wird mit den unterschiedlichen Foki in LF 17, LF 20 u. LF 21 aufgenommen und kann - abhängig von den Lerninteressen der Auszubildenden auch nur dort vertiefend bearbeitet werden Situative Rahmenbedingungen • Gesundheitsverständnis in modernen westlichen Industriegesellschaften und daraus abgeleitete Selbstwirksamkeitserwartungen und Ansprüche an die Mitglieder der Gesellschaft • Institutionelle gesundheitsbezogene Bedingungen - z. B. gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen / physische und psychische Belastungen am Arbeits- und Lernplatz ○ Dienstplangestaltung ○ Personalmangel ○ Betriebliche Gesundheitsförderung • Verhaltens- und Verhältnisprävention unter den Lebensbedingungen der Gegenwart (in Deutschland / in der Welt) ○ Gesellschaftliche Entwicklungen, die Lebens- und Gesundheitsverläufe beeinflussen: Technisierung, Digitalisierung, Überfluss, Armut, Nahrungsmittelverfügbarkeit, Krieg, Klimawandel, Entgrenzung von Arbeit, gesellschaftliche Vielfalt <-- anknüpfend an LF 10 ○ Spielräume der Einflussnahme auf Verhalten und Verhältnisse für die Berufsgruppe der Pflegenden <-- wird ggf. in LF 22 im Rahmen einer Zukunftswerkstatt aufgenommen und exemplarisch oder mit neuer Perspektive weitergeführt • Gesundheitsbezogene Einrichtungen und pflegerische Handlungsfelder / Einrichtungen, die gesundheitsbezogene Angebote unterbreiten • Betriebsverfassungsgesetz • Gefährdungsanzeige • Grundsätze zu Mobbing / Bossing: Erscheinungsformen, Entstehung, Verlauf und Prävention von Mobbing / Bossing ○ Genese von Konflikten <-- Vertiefung aus LF 8 --> kann in LF 18 und/oder LF 19 aufgenommen werden ○ Täter-Opferrolle • Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Institution - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - Mesoebene --> wird in LF 22 auf der Makroebene aufgenommen • Präventionsgesetz (PrävG) mit Finanzierungsgrundlagen <-- Wiederholung, Anwendung aus LF 7 - bezogen auf die persönliche Nutzung entsprechender Angebote und in Bezug auf die Abrufung von Mitteln im Rahmen der Entwicklung von betrieblichen / schulischen Präventionsprogrammen • „Vom Assistenz- zum Heilberuf - „Pflege ein typischer Frauenberuf - Geschichte der Entwicklung des Pflegeberufs und Ausbildungswege in der Pflege im nationalen und internationalen Vergleich, aktuelle politische Initiativen zur Stärkung der professionellen Pflege <-- anknüpfend an LF 1A und die verschiedenen Facetten beruflicher Pflege in ihrer historischen Entwicklung in LF 10, LF 11, LF 12, LF 14 • Internationale Entwicklungen im Pflegeberuf • Lebenssituation sowie Aufgaben- und Verantwortungsbereich der beruflichen Pflege in verschiedenen Ländern und die möglichen Auswirkungen für das Pflegeverständnis von Mitarbeitenden in von Vielfalt gekennzeichneten Teams (exemplaris

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.