Bremen

Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV)

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Quellenkennung: 269634. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:20.12.2022 Inkrafttreten04.04.2025 Zuletzt geändert durch:§ 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 03.04.2025 (Brem.GBl. S. 124) Fundstelle Brem.GBl. 2022, S. 1034 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV) vom 20. Dezember 2022 (Brem.GBl. 2022, S. 1034), zuletzt § 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 3. April 2025 (Brem.GBl. S. 124)"

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t und die Konsequenzen, die sich daraus für das pflegerische Handeln ergeben. Anhand von konkreten Fallsituationen erörtern sie Konflikte und Dilemmata zwischen Autonomie und Abhängigkeit und treffen (selbst-)reflexiv professionelle Entscheidungen in herausfordernden Situationen, die durch eine Ablehnung von notwendiger Pflege gekennzeichnet sind. Die Auszubildenden ordnen Verantwortungs- und Aufgabenbereiche von Pflegenden mit unterschiedlichen Qualifikationen zu und erklären bzw. entwickeln Möglichkeiten der Einbindung der familialen Netzwerke sowie von freiwillig engagierten Personen.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • die Pflege von Menschen mit Demenz am biographie- und personenbezogenen Pflegeansatz ausrichten • Pflegemodelle/-konzepte für die Pflege von Menschen mit Demenz einschätzen ○ Pflegemodelle mit einem umfassenden, theoretisch begründeten Anspruch (z. B. Personzentrierte Pflege und Betreuung nach Kitwood) ○ ausgewählte Pflegekonzepte erläutern, nachvollziehen und gezielt einsetzen (Auswahlkriterien: Verbreitung / Wirksamkeitsbelege - z. B. orientiert am Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“/ Leitlinien) • Wahrnehmungs-, Orientierungs- und Handlungsfähigkeit sowie emotionales und soziales Erleben gezielt einschätzen und unterstützen (Anknüpfung an LF 2, 9, 10) ○ Demenzspezifische geriatrische Assessmentverfahren und standardisierte Assessmentinstrumente einsetzen ○ Alltagskompetenzen erkennen, erhalten und fördern - Tages-/Nachtstrukturierung anbieten • Reflexion von Assessmentinstrumenten zur Ermittlung von Teilhabeeinschränkungen, Ressourcen und Förderbedarfen • Beziehungen mit Menschen mit Demenz gestalten ○ Kommunikative Fähigkeiten von Menschen mit Demenz einschätzen und die eigene Interaktion darauf einstellen <--anknüpfend an LF 2 ○ in der Kommunikation auf Veränderungen im Sprachvermögen und in der sprachlichen Verständigungsfähigkeit in unterschiedlichen Demenzstadien eingehen - sprachlich-prozedurale und leiblich-affektive Interaktion mit dementiell veränderten Menschen <-- anknüpfend an LF 2 ○ Pflegehandeln am Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ ausrichten <--anknüpfend an bisherige Erarbeitungen zu Pflegewissenschaft, Evidenzbasierung und Expertenstandards in LF 3B, LF 5, LF 9, LF 10 und LF 11 • Identifizierung von Schmerzen bei Menschen mit veränderter Kommunikationsfähigkeit • medikamentöse und nicht-medikamentöse Interventionen und deren Belege in Bezug auf die Unterstützung und den Erhalt kognitiver Fähigkeiten kennen und umsetzen bzw. gezielt auswählen • Milieugestaltung und Angebote zur Tagesstrukturierung • Aktivierungsangebote gezielt auswählen und auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz ausrichten (z.B. Erinnerungsgespräche, 10-Minuten-Aktivierungen, Arbeit mit Musik, Tanz Rhythmus, Snoezelen, Festgestaltung, Spiele ...) • Konzepte zur pflegerischen Begleitung von Menschen mit Demenz bei einem Klinikaufenthalt • Ethische Fallbesprechungen im Spannungsfeld von Autonomieanerkennung und Fürsorge in Verbindung mit kognitiven Einschränkungen / Demenz durchführen <-- anknüpfend an andere strukturierte Formen der Fallbesprechung in LF 8, LF 9, LF 10 • Möglichkeiten und Grenzen der Sturzprävention - Fallspezifische Diskussion ○ Sturzpropyhlaxe / Freiheitseinschränkungen / Mobilitätsförderung gegeneinander abwägen und fallbezogen entscheiden <--als Vertiefung zu LF 2 und LF 10 • Information und Anleitung der Angehörigen /Bezugspersonen von Menschen mit Demenz --> wird in LF 23 in Bezug auf den Umgang mit herausforderndem Verhalten und die Entstehung von Konfliktsituationen vertieft • Zusammenarbeit und Aufgabenteilung im Qualifikationsmix der stationären Langzeitpflege (insbesondere mit Pflegeassistenz-/hilfskräften mit und ohne Ausbildung sowie Betreuungskräften / Demenzbegleiter/-innen) • Zusammenarbeit mit freiwillig engagierten Personengruppen • Selbstversorgungsdefizit • Machtlosigkeit • Angst • unwirksames Rollenverhalten • herausforderndes Verhalten --> wird in LF 23 aufgenommen und vertieft • Beeinträchtigte Denkprozesse - mit Einschränkungen u. a. des Gedächtnisses, der Aufmerksamkeit, der Handlungsplanung, der Urteilsfähigkeit - Verwirrtheit, Orientierungsprobleme und Phänomene, infolge von neurodegenerativen Veränderungen (z. B. Demenz) im Alter ○ Selbstversorgungsdefizite als Folge ○ gestörte persönliche Identität ○ Relokationsstresssyndrom <-- anknüpfend an LF 2 - wird in LF 22, LF 23 u. LF 24 erweitert und fallbezogen vertieft • Verschiedene Formen von Neurodegenerativen Veränderungen ○ Demenz vom Alzheimertyp ○ raumgreifender Prozesse im Gehirn und Formen vaskulärer Demenz <-- wird aus LF 9 aufgenommen und für den Bereich der Kognition und vaskulären Demenzen weitergeführt und vertieft ○ Seltene Formen der Demenz im Überblick, z. B. • Korsakow-Syndrom • Lewy-Körperchen-Demenz • Creutzfeldt-Jakob-Krankheit • Frontotemporale Demenz (z. B. Morbus Pick) • HIV/AIDS ○ Differenzialdiagnosen • Exsikkose • Delir <-- anknüpfend an LF 5 --> wird in LF 18 ausführlich am Beispiel des postoperativen Delir vertieft • Pseudodemenzen • Depression <-- anknüpfend an LF 10 • demenzbezogene Angstsyndrome und depressive Verstimmung • Auswirkungen von Medikationen oder anderen Grunderkrankungen • Sturzrisiko <-- anknüpfend an LF 2 und LF 10 Situative Rahmenbedingungen • Betreuungsrecht - fallbezogene Anwendung und Vertiefung • Verantwortung und Autonomieanerkennung - rechtliche Grundlagen in Verbindung mit der Betreuung von Menschen mit Demenz • Rechtliche Regelungen in Verbindung mit dem Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen • Alternative Wohnformen für Menschen mit Demenz (Betreutes Wohnen, Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz, Demenzdörfer, Demenzbauernhöfe) ○ Wohnberatung: bauliche Anpassungsmaßnahmen für die Pflege von Menschen mit Demenz / architektonische Gestaltung der Wohnumgebung, auch unter Berücksichtigung leiblicher Raumbezüge ○ Rechtsformen und Rechtsprobleme ○ Verknüpfung zwischen Wohnformen und konzeptioneller Ausrichtung • Qualitätssicherung in Einrichtungen der Stationären Langzeitversorgung - fallbezogene Anwendung <-- anknüpfend an LF 10 --> wird in LF 20 aufgenommen und im Sinne von Konzeptentwicklungen weiterentwickelt • Möglichkeiten und Probleme der Finanzierung von Demenzbegleitung und Pflegebedarf bei Menschen mit Demenz <-- anknüpfend an LF 10 • Engagement und freiwillige Unterstützungsleistungen in der Demenzbegleitung als gesellschaftliche Aufgabe Ergänzende Wissensgrundlagen • Ethische Grundbegriffe und Prinzipien - auch mit Bezug zu den pflegebezogenen Menschenbildern ○ Autonomie / Selbstbestimmung ○ (Für-)Sorge ○ Menschenwürde - Achtung / Missachtung <-- Vertiefung zu LF 3B, LF 7, LF 10 und LF 11 • Geschichte und Gegenwart der gerontopsychiatrischen Versorgung   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II-Kommunikation / Beratung III-Intra- / interprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.a-g I.2.b/c/f 1.3.a I.5.a-d I.6.a-e 28 h II.1.a-c/e-g II.2.a II.3.b/c 12 h III.1.a/c/d 8 h IV.1.b IV.2.a-e 8 h V.1.b/c 4 h   Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 10 v. 150 CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen 50 v. 80   Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) • Ls - Im Leben mit Demenz unterstützen (36 h) • Ls - Frau Krabbe (24 h) - ... oder: „Wir können aber auch nicht rund um die Uhr ...“ - In der stationären Langzeitversorgung im Spannungsfeld zwischen Fürsorge und Autonomieanerkennung handeln - Sturzgefährdung begründet begegnen - den Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen reflektieren • Kollegiale Beratung (2 h) - <-- anknüpfend an LF 8 - selbstorganisierte Durchführung einer Beratungseinheit 2. AUSBILDUNGSJAHR - LF 13 Lernfeld 13 80 Std. Die Situation von chronisch kranken Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität verstehen und sie bei der Alltagsbewältigung unterstützen Voraussetzungen: LF 8 / LF 9 / LF 10 Hinweise / Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting • chronisch kranke Menschen • sozial benachteiligte Menschen • ambulante Pflege • Klinik • stationäre Langzeitpflege Kompetenzen Die Auszubildenden beteiligen sich an der Organisation und Durchführung des Pflegeprozesses bei chronisch kranken Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität. Sie nutzen ausgewählte Assessmentverfahren, beschreiben den Pflegebedarf, insbesondere bezogen auf Einschränkungen der Mobilität und in Bezug auf chronische Schmerzen, schlagen Pflegeziele vor, setzen gesicherte Pflegemaßnahmen ein und evaluieren den Erfolg der Pflege. Sie orientieren sich dabei an den einschlägigen Expertenstandards. Sie begleiten chronisch kranke Menschen und ihre Bezugspersonen bei der Bewältigung und Verarbeitung von Verlusterfahrungen und unterstützen sie beim Erhalt und der Wiedererlangung von Alltagskompetenzen bzw. bei der Kompensation und Adaption eingeschränkter Fähigkeiten. Damit tragen sie dazu bei, die zu pflegenden Menschen zur möglichst selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung zu befähigen. Sie berücksichtigen bei der Pflegeprozessgestaltung die unterschiedlichen ambulanten und stationären Versorgungskontexte und wirken bei der Koordination der pflegerischen Leistungen mit anderen Dienstleistungen, z. B. den Angeboten anderer Gesundheitsberufe, mit. Die Auszubildenden gestalten die Interaktion mit chronisch kranken, in der Beweglichkeit eingeschränkten Menschen unter Berücksichtigung des Spannungsfelds von Nähe und Distanz wie auch von anderen spezifischen inneren Konflikten und gehen dabei fürsorglich mit sich selbst um. Unterrichtsziele Die Auszubildenden systematisieren gezielt ihr (patho-)physiologisches Wissen und arbeiten ausgehend von konkreten Fallsituationen sozialepidemiologische und medizinische Erkenntnisse zu chronischen Erkrankungen heraus, die u.a. zu Einschränkungen in der Beweglichkeit führen. Weiter begründen sie die Anwendung des Verlaufskurven-(Trajekt)-Modells zum Leben mit chronischer Krankheit (Corbin & Strauss, 2010) als ein pflegetheoretisches Modell mittlerer Reichweite, das auf qualitative Pflegeforschung gründet. Mit Hilfe des Theoriemodells analysieren sie fallbezogen individuelle Verlaufskurvenentwürfe für chronisch kranke Menschen und ziehen Schlussfolgerungen für die Unterstützung der zu pflegenden chronisch kranken Menschen bei der Alltagsbewältigung. Sie vergleichen in Ansätzen unterschiedliche Wege pflegewissenschaftlicher Theorieentwicklung und beurteilen den Aussagewert von Pflegetheorien bzw. pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen für die Steuerung und Gestaltung von Pflegeprozessen bei Menschen aller Altersstufen. Die Auszubildenden erläutern ausgehend von einschlägigen Assessments und Pflegediagnosen Interventionen zur Unterstützung von Menschen, deren Bewegungsvermögen durch eine chronische Erkrankung bedingt dauerhaft und irreversibel beeinträchtigt ist. Sie stellen dabei insbesondere die Förderung größtmöglicher Selbstständigkeit und Lebensqualität in den Mittelpunkt. Dieser Erarbeitungsprozess schließt auch, anknüpfend an LF 5 und in Abstimmung mit LF 14, eine gezielte Unterstützung der zu pflegenden Menschen beim Schmerzmanagement ein. Die Auszubildenden erweitern ihre Kenntnisse zu den Strukturen und Akteuren im Gesundheitssystem in Deutschland und vergleichen diese exemplarisch mit denen in anderen Ländern, etwa den USA. Sie erschließen sich mögliche Versorgungskonzepte für Menschen mit ausgewählten chronischen Erkrankungen, insbesondere Modelle der integrierten Versorgung von chronisch kranken Menschen. Weiter reflektieren die Auszubildenden Konflikte, die im Spannungsfeld zwischen Zeitdruck und (krankheitsbedingter) Langsamkeit entstehen.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • Verlaufskurven- / Trajekt-Modell als Bezugsrahmen für die Begründung des Pflegehandelns • individuelle Herausforderungen und Lebenseinschränkungen durch eine chronische Erkrankung fallspezifisch nachvollziehen • die Entwicklung individueller Verlaufskurven nachvollziehen und Ansatzpunkte für die Unterstützung des weiteren Verlaufs in der Bewältigung von chronischer Krankheit entwickeln • Arbeitslinien im Umgang mit chronischer Erkrankung für die zu pflegenden Menschen und ihre Bezugspersonen nachvollziehen und begleiten • das Pflegephänomen Immobilität / Bewegungseinschränkung erfassen und geeignete Pflegeinterventionen auswählen <-- Anknüpfung und Erweiterung zu LF 2 und LF 9 • standardisierte Assessmentverfahren zur Erfassung des Bewegungsvermögens ○ Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ <-- ggf. als Erweiterung und Vertiefung aus LF 10 • bekannte Pflegeinterventionen und -konzepte gezielt auf bestimmte, erkrankungsbedingte Pflegebedarfe abstimmen, z. B. auf Einschränkungen durch Morbus Parkinson / Multiple Sklerose / chronische Polyarthritis ○ Einsatz von Hilfsmitteln zur Adaption der Beweglichkeit ○ Mobilisierung bewegungseingeschränkter Menschen ○ Ausrichtung der Förderung von Mobilität an einschlägigen Expertenstandards / Leitlinien und Reflexion und Umsetzung der dort empfohlenen Konzepte (z. B. Vergleich zwischen dem Konzepte der Kinästhetik und dem Neuro-Developmental-Treatment-(NDT)-Konzept nach Bobath) <-- anknüpfend an LF 2, LF 5, LF 9, LF 10 • Prinzipien und Gestaltung integrierter Versorgungsprozesse --> Einführung, wird in LF 16, LF 19, LF 21 und LF 24 aufgenommen und fallbezogen im Sinne der Prozessverantwortung vertiefend zunehmend selbstgesteuert erarbeitet und ggf. in LF 22 als zukunftsweisendes Versorgungsmodell diskutiert ○ Formen und Konzepte und deren Bedeutung für das Pflegehandeln ○ Case- und Umgebungsmanagement (mit)gestalten ○ Erfordernisse der interprofessionellen Koordination des Versorgungsprozesses einschätzen und Probleme an den Schnittstellen wahrnehmen und an die zuständigen Akteure weitergeben ○ an der integrierten Versorgung sowie an der Koordination der Versorgungsprozesse aus der Perspektive der Pflegenden mitwirken ○ Qualitätsansprüche für die individuelle Versorgung bestimmen ○ Unterstützung bei diagnostischen und therapeutischen Interventionen / Anordnungen ○ Qualitätssicherung des eigenen Handelns an Standards und Leitlinien orientieren • z. B. Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ <-- Wiederholung / Vertiefung aus LF 9/10 • z. B. Expertenstandard „Schmerzmanagement in der Pflege“ • Information über rehabilitative Einrichtungen und Versorgungsprozesse sowie Versorgungskonzepte für die exemplarisch erarbeiteten Krankheitsbilder • An Rehabilitationsprozessen für die zu pflegenden Menschen aus den betroffenen Zielgruppen mitwirken: ○ Situationsbedingte Festlegung von Rehabilitationszielen (gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen / Bezugspersonen) ○ Spezielle Anleitungskonzepte unter Berücksichtigung biographisch bedingter Gewohnheiten, von Lebenslagen und sozialen Unterstützungssystemen sowie Nutzung technischer und digitaler Assistenzsysteme ○ gezielte Anleitung, Information und beteiligungsorientierte Entwicklung zur Übernahme des therapeutisch Erlernten in den persönlichen Alltag • das eigene Erleben kritischer Lebenssituationen und die Begegnung mit den persönlichen Emotionen angesichts chronisch erkrankter Menschen erfahrungsbezogen reflektieren --> wird in LF 14 in Bezug auf existenziell lebensbedrohliche Erkrankungen aufgenommen • Belastungssituationen und Stress im Pflegealltag gezielt begegnen (Burnout / Coolout) ○ z. B. Handlungsmöglichkeiten im Spannungsfeld zwischen Zeitdruck und Langsamkeit im Pflegealltag <-- anknüpfend an LF 3B • Konfliktbewältigung im interprofessionellen Team • beeinträchtigtes Wohlbefinden <-- Aufnahme aus LF 3A/B, 5, 8, 10, 11 - hier Fokussierung der Lebenssituation mit chronischer Erkrankung • beeinträchtigte Mobilität / Gehfähigkeit sowie beeinträchtigte Mobilität mit dem Rollstuhl <-- Aufnahme aus LF 2, 3B, 10 - hier Fokussierung der komplexen physischen (und psychischen) Zusammenhänge, die Bewegungsverhalten und Bewegungsfreude beeinflussen können • Machtlosigkeit <-- anknüpfend an LF 10 • Coping / unwirksames Coping / Bereitschaft zum Coping <-- die Begriffsdefinition aus LF 8 aufnehmend, Anwendung bereits in LF 11 --> und weiter in LF 14 • Chronische Erkrankungen mit Einfluss auf die Beweglichkeit, z. B. ○ Morbus Parkinson ○ Multiple Sklerose ○ Chronische Polyarthritis / Morbus Bechterew ○ Muskeldystrophie ○ Spina Bifida • Chronische Schmerzen <-- Anknüpfung an LF 5 --> in Abstimmung mit LF 14 Situative Rahmenbedingungen • Chronifizierung von Erkrankungen als Kostenfaktor im Gesundheitswesen - Überblick --> kann in LF 22 vertieft werden • Konzepte der Integrierten Versorgung chronisch kranker Menschen und deren Organisation und Abrechnung - Einführung --> wird in LF 16 und 24 aufgenommen und vertieft • Selbsthilfegruppen - und/oder in LF 14 • Regelungen zur Verordnung von Hilfsmitteln durch Pflegende und Therapeut/-innen (Pflegeweiterentwicklungsgesetz) - grundsätzliche Einführung --> kann in LF 22 systembezogen und / oder in LF 24 anwendungsbezogen vertieft werden • exemplarischer Vergleich des Pflege- und Gesundheitssystems in Deutschland und den USA Ergänzende Wissensgrundlagen • Ansätze pflegewissenschaftlicher Theoriegenerierung - „Große“ Pflegetheorien im Vergleich mit Theorien „mittlerer Reichweite“ <-- anknüpfend z. B. an LF 1A, LF 2, LF 3A/B, LF 4, LF5, LF 7 u. LF 9 • Sozial-/pflegewissenschaftliche Texte lesen und erkenntnisgeleitet strukturieren und zusammenfassen   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II-Kommunikation / Beratung III-Intra- / interprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.a-e/g/i I.2.a/b/d/f/g I.3.a/b I.5.a I.6.b/c/e 40 h II.1.a-c II.2.a/b 10 h III.2.b-d III.3.a/d/e 10 h IV.1.a/b IV.2.b/d 10 h V.1.a-c V.2.a-c/g 10 h   Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 07 Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team X v. 80 CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 80 v. 160 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen X v. 150   Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) • Ls - Durch Verlaufskurven begleiten (44 h) - Menschen in ihrer Auseinandersetzung mit chronischen Erkrankungen - hier vorgeschlagen: chronische Erkrankungen, die die Beweglichkeit einschränken, - professionell unterstützen und informieren - den Pflegeprozess orientiert am Verlaufskurven- / Trajektmodell (Corbin & Strauss, 2010) organisieren und umsetzen. --> müsste/könnte für eine Erweiterung um die neu hinzugekommenen rehabilitativen Ziele noch ausgebaut und ergänzt werden • Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) - selbstorganisierte Durchführung einer Beratungseinheit 2. AUSBILDUNGSJAHR - LF 14 Lernfeld 14 100 Std. Menschen auf onkologischen Stationen, in der Palliativversorgung und am Lebensende pflegerisch begleiten Voraussetzungen: LF 13 Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting • Kinder • Erwachsene • Familien, Angehörige / Bezugspersonen, Freunde • Ambulante Pflege • Hospiz / • Stationäre Langzeitpflege • Krankenhaus ○ Onkologie ○ Palliativstationen Kompetenzen Die Auszubildenden beteiligen sich an der Organisation, Durchführung und Evaluation des Pflegeprozesses bei Menschen mit onkologischen Erkrankungen. Sie wirken an der Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie mit, beobachten und interpretieren ggf. die Erfolge, Komplikationen und Nebenwirkungen, berücksichtigen dabei gendermedizinische Erkenntnisse, bringen ihre Erkenntnisse in das interprofessionelle Team ein und leiten ggf. lindernde (supportive) Pflegeinterventionen ein. Die Auszubildenden wirken an der Unterstützung der zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen bei der Bewältigung von Gefühlen der existenziellen Bedrohung und des Verlustes mit. Sie leiten zu pflegende Menschen und ihre Bezugspersonen bei der Selbstpflege an und stellen ihr Informationsangebot auf deren individuelle physische, psychische, soziale und religiöse Situation ein. Weiter beteiligen sich die Auszubildenden an der Durchführung eines individualisierten Pflegeprozesses bei schwerstkranken und sterbenden Menschen und setzen palliativmedizinische ärztliche Anordnungen um. Sie begleiten die zu pflegenden Menschen in ihrer letzten Lebensphase durch verständnisvolle Gesprächsführung und unterstützen z. B. Entscheidungsfindungsprozesse in dieser Lebenssituation durch eine partizipativ gestaltete Informationsgabe. Bei sterbenden Menschen erkennen sie die Anzeichen des eintretenden / eingetretenen Todes, unterstützen Angehörige bzw. Bezugspersonen in der Phase des Abschiednehmens und übernehmen die pflegerischen Aufgaben in der Versorgung der Verstorbenen. Die Auszubildenden nehmen ggf. drohende Überforderungen wahr und nehmen Unterstützungsangebote an. Unterrichtsziele Die Auszubildenden beschreiben ausgewählte onkologische Krankheitsbilder einschließlich Diagnostik und Therapie und leiten davon Herausforderungen für die betroffenen Menschen ab. Anhand von Fallsituationen erläutern sie die massiven Auswirkungen, die die Diagnose „Krebs“, die Symptome der Erkrankung sowie die Folgen der Therapie auf das Körperbild und Selbstwertgefühl von zu pflegenden Menschen haben können. Sie vollziehen die Bedeutung der vorübergehenden oder dauerhaften Verluste für die Betroffenen und die ihnen nahestehende Bezugspersonen nach und erörtern Ansätze einer empathischen und die Beteiligung stärkenden Gesprächsführung. Sie begründen, wie zu pflegende Menschen durch personzentrierte und umfassende pflegerische Informations- und Gesprächsangebote bei der Selbstpflege und bei der selbstbestimmten Entscheidungsfindung unterstützt werden können. Sie erläutern den Aufbau und die Angebote von Institutionen, die den Schwerpunkt auf die Begleitung schmerzkranker und sterbender Menschen legen und unterscheiden Versorgungsbereiche der Palliativpflege vom Versorgungsangebot im Hospiz bzw. auch den ehrenamtlichen Angeboten der Hospizbewegung. Weiter stellen die Auszubildenden (anknüpfend an erste Reflexionsprozesse in LF 1B) naturwissenschaftliche, philosophische und religiöse Konzepte von der Endlichkeit des Lebens dar, beschreiben Ergebnisse aus der Sterbeforschung und vergleichen den Umgang mit Tod und Sterben in verschiedenen Religionen und in den Medien. Sie stellen sich den Fragen nach der eigenen Endlichkeit und dem Sinn des Lebens, nehm

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.