Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ der Universität Bremen

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Quellenkennung: 254437. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:03.07.2019 Inkrafttreten01.10.2025 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ordnung vom 13. Mai 2026 (Brem.ABl. S. 375)8) Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 863; 2020 S. 476, S. 477, 535, 1263; 2024, S. 249 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ der Universität Bremen vom 3. Juli 2019 (Brem.ABl. 2019, S. 863; 2020 S. 476, S. 477, 535, 1263; 2024, S. 249), zuletzt geändert durch Ordnung vom 13. Mai 2026 (Brem.ABl. S. 375)8)"

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(= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) Anlage 1.9 ,Regelungen für das Fach Sport inkl. der fachdidaktischen Anteile‘, beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 11 (Gesundheitswissenschaften) am 10. April 2024 Anlage zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang ,Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs‘ der Universität Bremen in der jeweils geltenden Fassung. § 1 Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad werden in der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang ,Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs‘ (Kurztitel: ,BiPEb‘) in der jeweils geltenden Fassung geregelt (im Folgenden: Zentraler Teil). § 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Das Studienfach ,Sport‘ ist ein Fach im Bachelorstudiengang ,BiPEb‘. (2) Das Studium kann wie folgt absolviert werden: a) Als großes Studienfach hat es einen Umfang von 51 CP; wird die Bachelorarbeit im Studienfach ,Sport‘ geschrieben, werden weitere 12 CP erworben. Das große Studienfach gliedert sich in: - ggf. Bachelorarbeit, 12 CP; - Fachwissenschaft, 21 CP; - Fachpraktischer Unterricht, 18 CP; - Fachdidaktik, 12 CP. Der fachdidaktische Anteil beinhaltet einen schulpraktischen Teil (POE) und dessen wissenschaftliche Begleitung oder wissenschaftliche Vor- und Nachbereitung. b) Als kleines Studienfach hat es einen Umfang von 24 CP. Das kleine Studienfach gliedert sich in: - Fachwissenschaft, 3 CP; - Fachpraktischer Unterricht, 12 CP; - Fachdidaktik, 9 CP. (3) Anhang 1 stellt den empfohlenen Studienverlauf dar, Anhang 2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen. (4) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten. (5) Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden in deutscher Sprache durchgeführt. (6) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen. (7) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen. (3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt. (4) Das Kompensationsprinzip gemäß § 5 Absatz 8 AT BPO wird nicht angewendet. § 4 Anerkennung und Anrechnung Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung. § 5 Zulassungsvoraussetzungen Außer im Rahmen des § 6 Absatz 2 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. § 6 Modul Bachelorarbeit (1) Das Modul Bachelorarbeit besteht aus der Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP. (2) Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 33 CP. (3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit einmal um maximal 4 Wochen verlängert werden. (4) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 2 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein. (5) Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt. (6) Es findet kein Kolloquium zur Bachelorarbeit statt. § 7 Fachnote Die Fachnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein. § 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten Die Anlage 1.9 ,Sport‘ fachspezifischen Prüfungsordnung ,BiPEb‘ tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2024/25 im Bachelorstudiengang ,Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs‘ ihr Studium im Studienfach ,Sport‘ erstmals an der Universität Bremen aufnehmen. Anhang 1: Studienverlaufspläne für das Studienfach ,Sport‘ Anhang 2: Module und Prüfungsanforderungen Anhang 3: Weitere Prüfungsformen Anhang 1 Anhang 1: Studienverlaufspläne für das Studienfach ,Sport‘ Die Studienverlaufspläne stellen eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. 1.1 Studienverlaufsplan für das Studienfach ,Sport‘ als großes Fach, 51 CP   Fachwissenschaft, 21 CP Fachpraktischer Unterricht, 18 CP Fachdidaktik, 12 CP Bachelorarbeit, 12 CP ∑ 51 + ggf. 12 CP, Verlauf Studienjahr Pflichtmodule, 12 CP Wahlpflichtmodule, 9 CP Wahlpflichtbereich 1, 6 CP Wahlpflichtbereich 2, 3 CP Pflichtmodule Wahlpflichtmodul 1. Jahr 1. Sem. SpoWi-Wiss-A, Einführung in das Studium der Sportwissenschaften und in das wissenschaftliche Arbeiten, 3 CP SpoPäd-Grund, Sportpädagogische Grundlegungen, 3 CP     Grund-FachPrak1, Sport und Bewegung unterrichtlich aufbereiten I, 6 CP FD-Grund, Fachdidaktische Grundlegungen, 3 CP   21 CP 2. Sem. SpoPäd-Aus, Ausgewählte sportpädagogische Themen zum Kindes- und Jugendalter, 3 CP NaWi-Grund, Naturwissenschaftliche Grundlegungen, 3 CP   2. Jahr 3. Sem.   Wahlpflichtmodul gemäß Anlage 2.2.2.1, 6 CP Wahlpflichtmodul gemäß Anlage 2.2.2.2, 3 CP (oder im 5. Sem.) Grund-FachPrak2, Sport und Bewegung unterrichtlich aufbereiten II, 6 CP FD-Analy, Fachdidaktische Analyse von Sportunterricht, 6 CP   18 (oder 21) CP 4. Sem.   3. Jahr 5. Sem.       Grund-FachPrak3, Psychomotorische Förderung und ästhetische Bildung, 6 CP FD-Erprob, Fachdidaktische Erprobung im Schulsport (mit POE), 3 CP   12 (oder 9) CP + ggf. 12 CP 6. Sem.         ggf. BA-Sport-Grund, Modul Bachelorarbeit, 12 CP CP: Credit Points; Sem.: Semester; ggf.: gegebenenfalls; POE: Praxisorientierte Elemente 1.2: Studienverlaufsplan für das Studienfach ,Sport‘ als kleines Fach, 24 CP   Fachwissenschaft, 3 CP Fachpraktischer Unterricht, 12 CP Fachdidaktik, 9 CP ∑ 24 CP Verlauf Studienjahr Pflichtmodule 1. Jahr 1. Sem. SpoPäd-Grund, Sportpädagogische Grundlegungen, 3 CP Grund-FachPrak1, Sport und Bewegung unterrichtlich aufbereiten I, 6 CP   9 CP 2. Sem. 2. Jahr 3. Sem.   Grund-FachPrak4, Sport und Bewegung unterrichtlich aufbereiten III und Psychomotorik, 6 CP FD-Grund, Fachdidaktische Grundlegungen, 3 CP 9 CP 4. Sem. 3. Jahr 5. Sem.     FD-Analy, Fachdidaktische Analyse von Sportunterricht, 6 CP 6 CP 6. Sem.         CP: Credit Points; Sem.: Semester Anhang 2 Anhang 2: Module und Prüfungsanforderungen 2.1 Bachelorarbeit (Bachelor Thesis), großes Fach, 12 CP K-ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) BA-Sport-Grund Modul Bachelorarbeit Module Bachelor Thesis WP 12 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 2.2. Fachwissenschaft (Sport Science) 2.2.1 Pflichtmodule (Compulsory Modules) des großen und kleinen Fachs K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) SpoWi-Wiss-A Einführung in das Studium der Sportwissenschaften und in das wissenschaftliche Arbeiten Fundamentals of Sport Science and Academic Work P 3 MP   PL: 0 SL: 1 SpoPäd-Grund Sportpädagogische Grundlegungen Fundamentals of Sport Pedagogy P 3 MP   PL: 1 SL: 0 SpoPäd-Aus Ausgewählte sportpädagogische Themen zum Kindes- und Jugendalter Specific Topics of Sport Pedagogy Related to Childhood and Adolescence P 3 MP   PL: 1 SL: 0 NaWi-Grund Naturwissenschaftliche Grundlegungen Fundamentals of Natural Sciences P 3 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 2.2.2 Wahlpflichtmodule (Compulsory Elective Modules) des großen Fachs, 9 CP Module mit gleichem Titel (mit unterschiedlichem CP-Umfang) dürfen nur einmalig belegt werden. Kombinationen von Wahlpflichtmodulen gleichen Titels sind auszuschließen. So ist beispielsweise mit dem erfolgreichen Absolvieren des Moduls NaWi-Gesund die Anwahl und der Abschluss des Moduls NaWi-k-Gesund ausgeschlossen. 2.2.2.1 Wahlpflichtmodule 1, 6 CP: Es muss ein 6 CP-Modul absolviert werden. K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) NaWi-Gesund Körperliche Herausforderungen und gesundheitliche Probleme im Kindes- und Jugendalter und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport Physical Challenges and Health Problems in Child-hood and Adolescence and their Significance for Participation in Sports WP 6 KP   PL: 1 SL: 1 SpoPäd-Psychosoz Psychosoziale Herausforderungen von Kindern und Jugendlichen und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport Psychosocial Challenges of Children and Adolescents and their Significance for Participation in Sports WP 6 KP   PL: 1 SL: 1 SpoSoz-Ungleich Soziale Lebenslagen und soziale Ungleichheiten von Kindern und Jugendlichen und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport Social Circumstances of Life and Social Inequalities of Children and Adolescents and their Significance for Participation in Sports WP 6 KP   PL: 1 SL: 1 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 2.2.2.2 Wahlpflichtmodule 2, 3 CP: Es muss ein 3 CP-Modul absolviert werden. K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) NaWi-k-Gesund Körperliche Herausforderungen und gesundheitliche Probleme im Kindes- und Jugendalter und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport Physical Challenges and Health Problems in Childhood and Adolescence and their Significance for Participation in Sports WP 3 MP   PL: 0 SL: 1 SpoPäd-k-Psychosoz Psychosoziale Herausforderungen von Kindern und Jugendlichen und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport Psychosocial Challenges of Children and Adolescents and their Significance for Participation in Sports WP 3 MP   PL: 0 SL: 1 SpoSoz-k-Ungleich Soziale Lebenslagen und soziale Ungleichheiten von Kindern und Jugendlichen und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport Social Circumstances of Life and Social Inequalities of Children and Adolescents and their Significance for Participation in Sports WP 3 MP   PL: 0 SL: 1 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 2.3 Fachpraktischer Unterricht (Practice of Exercise Fields), Module des großen und des kleinen Fachs K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) Grund-FachPrak1 Sport und Bewegung unterrichtlich aufbereiten I Teaching Sport and Movement I P 6 TP Fachpraktische Fähigkeiten, 3 CP PL: 0 SL: 1 Fachwissenschaftliches Wissen, 3 CP PL: 1 SL: 0 Rettungsschwimmabzeichen Bronze, 0 CP PL: 0 SL: 1 Grund-FachPrak2 Sport und Bewegung unterrichtlich aufbereiten II Teaching Sport and Movement II P 6 TP Fachpraktische Fähigkeiten, 3 CP PL: 0 SL: 1 Reflexion, 3 CP PL: 0 SL: 1 Grund-FachPrak3 Psychomotorische Förderung und ästhetische Bildung Psychomotoric Development and Aesthetic Education P 6 TP Psychomotorik, 4 CP PL: 1 SL: 0 Ästhetische Bildung, 2 CP PL: 0 SL: 2 Grund-FachPrak4 Sport und Bewegung unterrichtlich aufbereiten III und Psychomotorik Teaching Sport and Movement III and Psychomotricity P 6 TP Fachpraktische Fähigkeiten, 2 CP PL: 0 SL: 1 Reflexion, 2 CP PL: 0 SL: 1 Psychomotorik, 2 CP PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 2.4 Fachdidaktik (Subject-specific Didactics) des großen und des kleinen Fachs K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) FD-Grund Fachdidaktische Grundlegungen Fundamentals of Sport Education P 3 MP   PL: 1 SL: 0 FD-Analy Fachdidaktische Analyse von Sportunterricht Analysis of Sport Education P 6 MP   PL: 1 SL: 0 FD-Erprob Fachdidaktische Erprobung im Schulsport (mit POE) Teaching Sport in School (including Practical Elements) P 3 MP   PL: 0 SL: 1 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet); POE: Praxisorientierte Elemente Anhang 3 Anhang 3: Weitere Prüfungsformen - Sportpraktische Kompetenzprüfung: Die sportpraktische Kompetenzprüfung fokussiert auf die (sport-)praktische Eigenrealisation der Studierenden und prüft sportbezogene Fertigkeiten und Fähigkeiten. Je nach Sportart bzw. Bewegungsfeld kann es sich hierbei um die Prüfung von u.a. Spielfähigkeit, gestalterischen Elementen oder spezifischen motorischen Fertigkeiten handeln; es können aber auch praktische Fähigkeiten bezogen auf Hilfestellungen, Gerätehandhabungen, Schiedsrichtertätigkeiten etc. abgeprüft werden. - Reflexionsgespräch: Bei dem Reflexionsgespräch wird das Bewegungsfeld bzw. die Sportart oder das sportliche Sich-Bewegen unter ausgewählten fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und sportbiografischen Aspekten reflektiert. Geprüft wird, ob die Studierenden die Fähigkeit erworben haben, unter ausgewählten theoretischen Perspektiven in reflexive Distanz zum praktischen Tun zu gehen und dabei neue Erkenntnisse zu generieren. Anlage 2 Anlage 2 „Regelungen für den Bereich Erziehungswissenschaft“, beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 12 (Erziehungs- und Bildungswissenschaften) am 12. Juni 2019 Anlage zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ in der jeweils geltenden Fassung. § 1 Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad werden im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ (Kurztitel: „BiPEb“) in der jeweils geltenden Fassung geregelt. § 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Pflichtmodule werden in deutscher Sprache gehalten. Module im Wahlpflicht oder Wahlbereich können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden. (2) Im Bereich Erziehungswissenschaft weisen Studierende des Studienfaches „Inklusive Pädagogik“ durch das für sie verpflichtende Modul EW-L IP3 weitere inklusionsspezifische Kompetenzen nach. (3) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 des Allgemeinen Teils der Bachelorprüfungsordnungen der Universität Bremen (AT BPO) durchgeführt. (4) Im Wahlbereich „Schlüsselqualifikationen“ können Studierende unter anderem Angebote aus den Fachergänzenden Studien frei wählen und absolvieren. Leistungen im Wahlbereich müssen nur bestanden werden, benotete Leistungen sind nicht erforderlich. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß § 8 ff. AT BPO durchgeführt. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Das Kompensationsprinzip wird nicht angewendet. § 4 Anerkennung und Anrechnung Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß den Regelungen im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung. § 5 Zulassungsvoraussetzungen Außer im Rahmen des § 6 Absatz 1 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. § 6 Modul Bachelorarbeit (1) Das Modul Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP umfasst in den Erziehungswissenschaften die Bachelorarbeit und das Begleitseminar. Das Modul schließt mit der Bachelorarbeit ab. Für die Zulassung zur Bachelorarbeit in den Erziehungswissenschaften ist der Erwerb von mindestens 27 CP im Bereich Erziehungswissenschaft nachzuweisen. (2) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit einmal um maximal 4 Wochen verlängert werden. (3) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit - in der Regel mit bis zu zwei Personen - erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein. (4) Es findet kein Kolloquium zur Bachelorarbeit statt. § 7 Gesamtnote des Studienfaches (Fachnote) Die Fachnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein. § 8 Schwerpunkt Elementarpädagogik (1) Für den Schwerpunkt Elementarpädagogik sind die Module EW-L E1, EW-L E2, EW-L E3, EW-L E4 verpflichtend sowie EW-L E Bachelor (falls die BA-Arbeit im Bereich Erziehungswissenschaft geschrieben wird). (2) Die Bachelorarbeit kann in den Erziehungswissenschaften mit einem elementarpädagogischen Schwerpunkt geschrieben werden. § 9 Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Die Anlage 2 „Regelungen für den Bereich Erziehungswissenschaft“ tritt nach der Genehmigung der fachspezifischen Prüfungsordnung „BiPEb“ durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2019 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2019/20 im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ ihr Studium an der Universität Bremen aufnehmen. (2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2019/20 ihr Studium aufgenommen haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt. Genehmigt, Bremen, den 10. Juli 2019 Der Rektor der Universität Bremen Anhang 2.1: Studienverlaufsplan Anhang 2.2: Module und Prüfungsanforderungen Anhang 2.1 Anhang 2.1: Studienverlaufsplan für den „Bereich Erziehungswissenschaft“ im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ in der jeweils geltenden Fassung Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Bereich Erziehungswissenschaft ∑ 42 CP (+ ggf. 12 CP) 1. Jahr 1. Sem. EW-L E1 oder EW-L P1: Erziehungswissenschaftliche Grundlagen professionellen Handelns in der Grundschule und im Elementarbereich, 9 CP 15 2. Sem. EW-L E2 oder EW-L P2: Kindheit in Gesellschaft reflektieren - Grundlagen von Entwicklung und Sozialisation (inkl. Orientierungspraktikum), 12 CP   2. Jahr 3. Sem. EW-L E3: Lernen und Lehren in der Kita - Grundlagen der Allgemeinen Didaktik des Elementarbereichs und der Schuleingangsphase, oder EW-L P3: Lernen und Lehren in der Grundschule: Einführung in die Allgemeine Didaktik, oder EW-L IP3: Lernen und Lehren in der Grundschule: Einführung in die Allgemeine Didaktik - für Studierende der inklusiven Pädagogik, 6 CP     15 4. Sem.   BA-UM-HET-EP: Umgang mit Heterogenität in der Schule und im Elementarbereich, 6 CP 3. Jahr 5. Sem. EW-L E4 oder EW-L P4: Pädagogische Institutionen entwickeln - Konzepte der Qualitätssicherung und Professionalisierung, 6 CP   EW-L PE SQ Wahlbereich Schlüsselqualifikationen - Überfachliche Kompetenzen entwickeln, 3 CP 12 (+ ggf. 12 CP) 6. Sem. EW-L E Bachelor oder EW-L P Bachelor: Modul Bachelorarbeit, 12 CP Sem.: Semester, CP: Credit Points; Bedeutung der Zusätze in den Kennziffern: E = Elementarbereich, P = Primarbereich, IP = Inklusive Pädagogik Anhang 2.2 Anhang 2.2: Module und Prüfungsanforderungen für den Bereich Erziehungswissenschaft im Bachelorstudiengang „Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs“ 2.2.a: Bachelorarbeit (Bachelor Thesis) K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung CP bei TP PL/SL (Anzah l) EW-L P Bachelor Modul Bachelorarbeit Module Bachelor Thesis WP 12 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 2.2.b: Pflichtmodule, ohne elementarpädagogische Module (Compulsory Modules), 27 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/ TP/ KP Aufteilung CP bei TP PL/SL (Anzahl) EW-L P1 Erziehungswissenschaftliche Grundlagen professionellen Handelns in der Grundschule und im Elementarbereich Educational Science Foundations for Professional Acting in Primary School and Early Childhood Education P 9 MP   PL: 1 SL: 0 EW-L P2 Kindheit in Gesellschaft reflektieren - Grundlagen von Entwicklung und Sozialisation (inkl. Orientierungspraktikum) Basic Principles of Development and Socialization (including Practical Courses) P 12 TP Forschungsbericht zum Orientierungspraktikum, 6 CP PL: 0 SL: 1 Kindheit in Gesellschaft reflektieren - Grundlagen von Entwicklung und Sozialisation, 6 CP PL: 1 SL: 0 EW-L P4 Pädagogische Institutionen entwickeln - Konzepte der Qualitätssicherung und Professionalisierung Developing Institutions of Education - Concepts of Quality Management and Professionalization P 6 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = M

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.