Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 22 vom 27.06.2025, Seiten 433 – 440, Größe: 90 KB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-06-27

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Tabelle 1 Passagierschiffe Abgabe für Faktor Abgabenberechnung Die Abgabe errechnet sich aus der Multiplikation des Faktors MARPOL I 0,0135 Euro je BRZ mit der BRZ des Schiffes Euro je MARPOL IV 1 Die Abgabe ist je Anlauf gleich dem Faktor Anlauf Die Abgabe errechnet sich aus der Multiplikation des Faktors MARPOL V A, B, C 0,0810 Euro je BRZ mit der BRZ des Schiffes Euro je MARPOL V D, E, F, I 326,75 Die Abgabe ist je Anlauf gleich dem Faktor Anlauf Tabelle 2 Schifffahrt mit Ausnahme von Passagierschiffen Abgabe für Faktor Abgabenberechnung Die Abgabe errechnet sich aus der Multiplikation des Faktors MARPOL I 0,0135 Euro je BRZ mit der BRZ des Schiffes Euro je MARPOL IV 1 Die Abgabe ist je Anlauf gleich dem Faktor Anlauf Die Abgabe errechnet sich aus der Multiplikation des Faktors MARPOL V A, B, C 0,0121 Euro je BRZ mit der BRZ des Schiffes bis zu maximal 45 000 BRZ. Schiffe über 45 000 BRZ zahlen 544,50 Euro. Euro je MARPOL V D, E, F, I 47,30 Die Abgabe ist je Anlauf gleich dem Faktor Anlauf Anlage 3 Auszahlung an Hafenauffangeinrichtungen Preis in Leistungsart Leistungsbeschreibung Euro Einheit An-, Abfahrt (unabhängig vom Transportfahrzeug), MARPOL I ­insbesondere Rüstzeit, Wartezeit, Ausstellung der Papiere 270 je Abholung An-, Abfahrt (unabhängig vom Transportfahrzeug), MARPOL IV ­insbesondere Rüstzeit, Wartezeit, Ausstellung der Papiere 254 je Abholung HmbGVBl. Nr. 22 Freitag, den 27. Juni 2025 439 An-, Abfahrt per Barge, insbesondere Rüstzeit, Wartezeit, MARPOL V A-C ­Ausstellung der Papiere 270 je Abholung An-, Abfahrt per Lastkraftwagen, insbesondere Rüstzeit, MARPOL V A-C ­Wartezeit, Ausstellung der Papiere 254 je Abholung Zusätzliche An-, Abfahrt nach Erschöpfung der Transport­ MARPOL V A-C kapazität 254 je Abholung An-, Abfahrt per Barge, insbesondere Rüstzeit, Wartezeit, MARPOL V D-I ­Ausstellung der Papiere 270 je Abholung An-, Abfahrt per Lastkraftwagen, insbesondere Rüstzeit, MARPOL V D-I ­Wartezeit, Ausstellung der Papiere 254 je Abholung Entsorgung MARPOL I Ölhaltige Rückstände (Sludge und Bilgenwasser) 47 m³ je angefangene 30 Minuten, höchstens zwei Pumpzeit MARPOL I Sludge und Bilgenwasser Pumpstunden 100 Stunden Entsorgung MARPOL IV Häusliches Abwasser geklärt 20 m³ je angefangene 30 Minuten, höchstens zwei Pumpzeit MARPOL IV Abwasser Pumpstunden 62,5 Stunden Entsorgung MARPOL V Kategorie A zur energetischen Verwertung 105 m³ Entsorgung MARPOL V Kategorie B zur energetischen Verwertung 130 m³ Entsorgung MARPOL V Kategorie C zur energetischen Verwertung 110 m³ Entsorgung MARPOL V Kategorie D gefährlich Speiseöle 50 m³ Entsorgung MARPOL V Kategorie E gefährlich Asche aus Verbrennungsanlagen zu entsorgen als 190111*1) 550 m³ Entsorgung MARPOL V Kategorie F gefährlich Lithiumbatterien 65 je 0,03 m³ Entsorgung MARPOL V Kategorie F gefährlich Spraydosen 330 m³ Entsorgung MARPOL V Kategorie F gefährlich Verpackungen mit schädlichen Anhaftungen 330 m³ Entsorgung MARPOL V Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, Kategorie F gefährlich die gefährliche Stoffe enthalten 450 m³ Entsorgung MARPOL V Ladungsträger Kategorie F gefährlich (Paletten, unverpackt) 10 Stück Entsorgung MARPOL V Kategorie F gefährlich Kleinbatterien (keine Lithiumbatterien) 55 m³ Entsorgung MARPOL V Kategorie F gefährlich Großbatterien 35 Stück Entsorgung MARPOL V Kategorie F gefährlich Betriebsabfälle – ölhaltige Putzlappen 465 m³ 1)  Abfallschlüssel 190111* nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) = Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefähr­liche Stoffe enthalten. 440 Freitag, den 27. Juni 2025 HmbGVBl. Nr. 22 Entsorgung MARPOL V Kategorie I gefährlich Wärmeübertrager (Anlage 1 Nummer 1 ElektroG) 70 Stück Entsorgung MARPOL V Kategorie I gefährlich Bildschirme (Anlage 1 Nummer 2 ElektroG) 35 Stück Entsorgung MARPOL V Kategorie I gefährlich Lampen (Anlage 1 Nummer 3 ElektroG) 0,8 Stück Großgeräte Entsorgung MARPOL V über 50 cm Kantenlänge Kategorie I gefährlich (Anlage 1 Nummer 4 ElektroG) 87 Stück Kleingeräte bis 50 cm Kantenlänge Entsorgung MARPOL V (Anlage 1 Nummer 5 ElektroG) Kategorie I gefährlich dürfen keine Batterien enthalten 59 Stück“. §2 Schlussbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. (2) Soweit eine Abgaben- oder Gebührenpflicht bei Inkraft- treten dieser Verordnung bereits entstanden war, ist das bis­ herige Recht anzuwenden. Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 24. Juni 2025. Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zehnten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein (Zehnter Medienänderungsstaatsvertrag HSH – 10. MÄStV HSH) Vom 24. Juni 2025 Gemäß Artikel 3 des Gesetzes zum Zehnten Medienände- rungsstaatsvertrag HSH vom 13. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 339) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 am 24. Juni 2025 in Kraft tritt. Hamburg, den 24. Juni 2025. Die Senatskanzlei Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg. Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23 51 29-0 — Telefax: 23 51 29 77. Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75,– Euro. Einzelstücke je angefangene vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.