Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 7 vom 11.02.2025, Seiten 213 – 220, Größe: 119 KB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-02-11

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bis Schmiedestraße; von Alter Fischmarkt bis Buceriusstraße 005 sonst 002 „Eidelstedter Dorfstraße Eimsbüttel“ von Kieler Straße bis Karkwurt 001 von ausschl. Stichstraße bis Eidelstedter Platz 002 „Eiffestraße 002 Hamburg-Mitte“ „Ellmenreichstraße 012+S Hamburg-Mitte“ „Ernst-Merck-Straße Hamburg-Mitte“ von Hachmannplatz bis Kirchenallee 007+S von Kirchenallee bis Holzdamm 006+S von Holzdamm bis Glockengießerwall 003 „Frohmestraße Eimsbüttel“ von Schleswiger Damm bis Oldesloer Straße 002 von Oldesloer Straße bis einschl. Haus Nr. 108 002 sonst 001 ohne Wohnwege ohne Stichstraße gegenüber Vogt-Kock-Weg „Georgsplatz 003 Hamburg-Mitte“ „Hansaplatz 014 Hamburg-Mitte“ „Heidi-Kabel-Platz 012+S Hamburg-Mitte“ „Holzdamm 005 Hamburg-Mitte“ „Julius-Kobler-Weg 012+S Hamburg-Mitte“ „Kieler Straße Eimsbüttel“ von Stresemannstraße bis Verbindungsweg Pinneberger Weg bei Haus Nr. 90 002 von Haferweg bis Stresemannstraße 002 von Eimsbütteler Marktplatz bis Langenfelder Damm 002 von einschl. Haus Nrn. 696a bis 696b bis Eidelstedter Dorfstraße 002 von Eidelstedter Platz bis Elbgaustraße 002 sonst ohne Wohnwege 001 „Kurt-Schumacher-Allee Hamburg-Mitte“ von Münzstraße bis Repsoldstraße 012+S von Kreuzweg bis Altmannbrücke 012+S sonst 005 „Kurze Mühren 006+S Hamburg-Mitte“ 218 Dienstag, den 11. Februar 2025 HmbGVBl. Nr. 7 „Nagelsweg Hamburg-Mitte“ von Adenauerallee bis Kurt-Schumacher-Allee, beide Seiten 005 sonst 002 „Robert-Nhil-Straße 012+S Hamburg-Mitte“ „Schnackenburgallee Altona“ von Binsbarg bis Reichsbahnstraße, beide Seiten 002 sonst 001 „Schöneberger Straße Wandsbek“ von Spandauer Weg bis zur Grünanlage/Kleingarten, beide Seiten 002 ohne Wohnwege „Schwanenwik Hamburg-Mitte“ von ausschl. Schwanenwikbrücke bis An der Alster 005 sonst 002 „Speersort 005 Hamburg-Mitte“ „Steindamm Hamburg-Mitte“ von Böckmannstraße bis Berliner Tor 005 von Lohmühlenstraße bis Danziger Straße 005 sonst 014 „Steintordamm Hamburg-Mitte“ von Steintorwall bis Steintorplatz 012+S „Steintorplatz 014 Hamburg-Mitte“ „Steintorweg 012+S Hamburg-Mitte“ „Sternschanze Hamburg-Mitte“ von Schanzenstraße bis 1. Kehre einschl. Zuwegungen, Messetunnel und Treppe zur U-Bahn, beide Seiten 006+S sonst 002 „Stralsunder Straße 014 Hamburg-Mitte“ „Wedeler Landstraße Altona“ von Alte Sülldorfer Landstraße bis einschl. Haus Nr. 56 003 von Rissener Dorfstraße bis Raalandsweg 003 2. Die nachstehenden Einträge werden an der durch das Alphabet bestimmten Stelle eingefügt: Name des öffentlichen Weges Kennzahl Bezirksamt für die Reinigungshäufigkeit „Angelika-Landwehr-Stieg 001 Hamburg-Mitte“ „Bella-Spanier-Weg 002 Hamburg-Mitte“ „Butterbauernstieg 001 Wandsbek“ „Castellonstieg 002 Hamburg-Mitte“ „Châu-und-Lân-Straße 001 Hamburg-Mitte“ „Heketweg Eimsbüttel“ nur Verbindungsweg bei Bahngleisen AKN 001 „Karl-Lagerfeld-Promenade 002 Hamburg-Mitte“ „Königswiesen nur Bahnhofsvorplatz 002 Harburg“ „Marseiller Promenade 005 Hamburg-Mitte“ „Nagelshof 001 Altona“ HmbGVBl. Nr. 7 Dienstag, den 11. Februar 2025 219 „Nicolaus-Heinrich-Julius-Weg 001 Hamburg-Nord“ „Recha-Lübke-Damm 002 Hamburg-Mitte“ „Rudolf-Augstein-Promenade 002 Hamburg-Mitte“ „Uwe-Seeler-Allee Altona“ von Hellgrundweg bis Schnackenburgallee, beide Seiten 001 3. Folgende Einträge werden gestrichen: Name des öffentlichen Weges Kennzahl Bezirksamt „Ericuspromenade 002 Hamburg-Mitte“ „Högerdamm Hamburg-Mitte“ einschl. Stichstraße bei Haus Nr. 35 002 „Kraepelinweg 001 Hamburg-Nord“ „Marseiller Straße Hamburg-Mitte“ von Jungiusstraße bis Dag-Hammarskjöld-Platz 005 „Slomanstieg 002 Hamburg-Mitte“ „Sylvesterallee Altona“ von Hellgrundweg bis Schnackenburgallee, beide Seiten 001 „Von-Elm-Stieg 001 Hamburg-Mitte“ §2 Diese Verordnung tritt am 1. April 2025 in Kraft. Hamburg, den 30. Januar 2025. Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft 220 Dienstag, den 11. Februar 2025 HmbGVBl. Nr. 7 Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg – Fakultät für Medizin – für das Sommersemester 2025 Vom 3. Februar 2025 Auf Grund von Artikel 7 Satz 1 des Gesetzes zu dem Staats- vertrag über die Hochschulzulassung vom 30. Oktober 2019 (HmbGVBl. S. 351), zuletzt geändert am 19. Dezember 2024 (HmbGVBl. 2025 S. 84, 87), in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 Nummer 8 des Staatsvertrags über die Hochschulzu- lassung vom 21. März bis 4. April 2019 (HmbGVBl. S. 354) sowie § 1 Nummer 4 der Weiterübertragungsverordnung- Hochschulwesen vom 12. November 2019 (HmbGVBl. S. 392), zuletzt geändert am 17. Dezember 2024 (HmbGVBl. S. 707, 709), wird verordnet: Einziger Paragraph (1) An der Universität Hamburg – Fakultät für Medizin – bestehen in den in der Anlage aufgeführten Studiengängen im Sommersemester 2025 Zulassungsbeschränkungen. (2) Für die Zulassung in den zulassungsbeschränkten Stu- diengängen werden für das Sommersemester 2025 die in der Anlage aufgeführten Zulassungszahlen für Erstsemester fest- gesetzt. Hamburg, den 3. Februar 2025. Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Anlage Zulassungsbeschränkte Studiengänge im Sommersemester 2025 Studienfach Studienabschluss Sommersemester 2025 Zulassungen für höhere Zulassungszahl Semester/Sommersemester 2025 Medizin 1. Abschnitt Staatsprüfung 0 0 1. – 4. Fachsemester 1) Medizin 2. Abschnitt Staatsprüfung 374 0 5. – 10. Fachsemester 1) ,2) ,3) Zahnmedizin 1) Staatsprüfung 0 0 1) Festsetzung nach § 1 Absatz 2 der Kapazitätsverordnung: Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden als Modell- studiengänge iMED beziehungsweise iMED dent durchgeführt; eine Auffüllung der höheren Semester erfolgt ausschließlich zum 5. Fachsemester; im Übrigen werden Abgänge durch den Schwundausgleich kompensiert. 2) Voraussetzung für die Neuaufnahme zum Weiterstudium im 5. Fachsemester ist, dass die Zahl der im 5. und 6. Fachsemester eingeschriebenen Studierenden zusammengerechnet unterhalb der für das 5. Fachsemester gesetzten Auffüllgrenze liegt. 3) Zusätzlich zu der genannten Zulassungszahl stehen 10 Plätze pro Semester für Studierende des Praktischen Jahres zur Verfü- gung. Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg. Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23 51 29-0 — Telefax: 23 51 29 77. Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75,– Euro. Einzelstücke je angefangene vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.