Niedersachsen

Niedersächsische Bauprüfverordnung

Amtliche elektronische Verkündung

Datum laut Quelle: 2026-08-12

Quellenkennung: gazette-2026-066. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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– Anschluss an eine Sicherheitsstromversorgung Nds. GVBl. 2026 Nr. 66 vom 12. August 2026 Seite 34 – Anordnung und Funktionsfähigkeit der Auslöseeinrichtungen – Anschluss an die Brandmeldeanlage, sofern vorhanden 4.5 Feuerlöschanlagen 4.5.1 Allgemeine Prüfanforderungen – Bemessung der Anlage – Sichtprüfung der Anlage einschließlich deren Bauteile – Anschluss an eine Sicherheitsstromversorgung – Sicherstellung der Löschmittelversorgung – Bemessung der Löschmittelvorratsmenge einschließlich der Einsatz- und Reservemengen 4.5.2 Löschmittel Wasser – Zugänglichkeit der Wasserquelle und Wasserversorgung – Schutz des Trinkwassers (Wasserentnahme, Wahl der Sicherungseinrichtungen, beispiels- weise freier Auslauf) – Frostsicherheit – ausreichende Hinweisschilder – Druckerhöhungsanlage und Feuerlöschpumpe – Zustand (Sichtprüfung) – Funktionsfähigkeit – Ein- und Ausschaltdruck – Zulaufdruck (Vermeidung von Kavitation) – Schalthäufigkeit – Störmeldung 4.5.3 Andere Löschmittel – Zuordnung der Alarmierungs- und Löschbereiche – Energieversorgung (elektrisch, pneumatisch oder elektrisch und pneumatisch) 4.5.4 Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen – Funktionsfähigkeit der Feuerlöschanlage im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicher- heitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen – Eignung der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte 4.5.5 Zusätzliche Prüfungen für nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen 4.5.5.1 Anlagen mit nassen Steigleitungen – Rohrnetz – Wandhydranten – Ausrüstung, Schlauchlänge (SW) – Zugänglichkeit – Schlauchdruckprüfung (S) und (SW) – Wasserdruck, Wassermenge – Kennzeichnung, Bedienungsanleitung Nds. GVBl. 2026 Nr. 66 vom 12. August 2026 Seite 35 4.5.5.2 Nass-Trockenanlagen – Prüfung nach Nummer 4.5.5.1 – Funktionsfähigkeit der Füll- und Entleerstationen (Warneinrichtung) – Funktionsfähigkeit der Endschalter – Flutung der Anlage, Füllzeit – Entleerung (Gefälle der Rohrleitung) 4.5.6 Zusätzliche Prüfungen für selbsttätige Feuerlöschanlagen – Löschmittel Wasser 4.5.6.1 Feuerlöschzentrale (Raum) – Zugänglichkeit – Beheizung und Belüftung – Reserve-Sprühdüsen 4.5.6.2 Rohrnetz einschließlich Düsen – Anlage vor der Ventilstation – Zustand (Sichtprüfung) – Frostsicherheit – Anlage hinter der Ventilstation – Eignung der Düsen – Anordnung und Anzahl der Düsen – Entleerung – Beeinträchtigung der Löschwirkung (beispielsweise durch nachträgliche Einbauten) – Funktionsfähigkeit der Strömungswächter 4.5.6.3 Druckluft- und Wasserbehälter einschließlich Speisepumpe und Kompressor – Eignung für die Anlage – Funktionsfähigkeit der Pumpe und des Kompressors – Füllstand, Druck des Behälters 4.5.6.4 Ventilstation – Zustand (Sichtprüfung) – Eignung – Funktionsfähigkeit der Druckschalter – Probebetrieb, Alarmierung – Aufschaltung zur Feuerwehr 4.5.7 Zusätzliche Prüfungen für selbsttätige Feuerlöschanlagen – andere Löschmittel 4.5.7.1 Feuerlöschzentrale (Raum) – Prüfung der technischen Ausstattung im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung – Einhaltung der Temperaturgrenzen 4.5.7.2 Löschmittelbehälter – Eignung der Behälter – Kennzeichnung Nds. GVBl. 2026 Nr. 66 vom 12. August 2026 Seite 36 – Füllmenge und Fülldruck 4.5.7.3 Bereichsventil und Verteiler – Lage – Funktionsfähigkeit des Bereichsventils – Flutungszeiten aller Löschbereiche (nur bei Niederdruck) 4.5.7.4 Löschbereich – Warn- und Hinweisschilder – Gasdichtigkeit der Raumumfassung (bei Erstprüfung und wesentlicher Änderung der bauli- chen Anlage) – Haltezeit – Verhinderung einer unzulässigen Zusammenwirkung mit raumlufttechnischen Anlagen 4.5.7.5 Ansteuerung und Detektion – Funktionsfähigkeit der Branddetektion – Funktion der Ansteuerung der Löschanlage und der erforderlichen Steuerfunktion der Be- triebsmittel – Anfluten aller Flutungsbereiche (nur bei Erstprüfung) 4.5.7.6 Rohrnetz einschließlich Düsen und Druckreduziereinrichtungen – Potenzialausgleich – Düsen und Druckreduziereinrichtungen – Anordnung, Anzahl und Größe der Düsen – Beeinträchtigung der Löschwirkung (beispielsweise Behinderung des Düsenstrahls) 4.5.7.7 Verzögerungseinrichtung – Eignung für die Anlage – Funktionsfähigkeit – Vorwarnzeiten aller Löschbereiche 4.5.7.8 Eigene Alarmierungseinrichtungen – Eignung für die Anlage – Anordnung und Funktionsfähigkeit der Alarmierungseinrichtungen – ausreichender Schallpegel der Alarm- und Signalgeber 4.5.7.9 Druckentlastungseinrichtungen – technische Ausführung – Zuordnung zum Löschbereich – Funktionsfähigkeit und Ansteuerung 4.5.7.10 Überwachung – technische Ausführung und Funktionsfähigkeit 4.5.7.11 Zusätzliche Anforderungen an den Personenschutz – Funktionsfähigkeit der Blockiereinrichtung – Schutz gegen Überflutung, insbesondere von Flucht- und Rettungswegen Nds. GVBl. 2026 Nr. 66 vom 12. August 2026 Seite 37 – Vorwarnzeit für die Evakuierung – Ausreichende Verhinderung von Löschmittelverschleppung 4.6 Alarmierungsanlagen – Übereinstimmung der technischen Ausführung mit den Anforderungen – technische Umsetzung der Anforderungen des Alarmierungs- und Beschallungskonzeptes – Aktivierung der Alarmierungsanlage durch die Brandmeldeanlage oder die Gebäudeleittechnik – Zentrale – Technische Ausstattung im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung – Energieversorgung – Verstärkeranlage (Auslastung, Impedanz) – Funktion der Betriebs- und Störmeldungen – automatische Fehlerüberwachung – sicherheitsrelevante Verknüpfung zur Brandmeldeanlage und zur Gebäudeleittechnik – Übertragungswege – Funktionserhalt der Kabel- und Leitungsanlagen im Brandfall, Ausschluss einer nach- teiligen elektromagnetischen Beeinflussung und störungsfreie Übertragung (SW) – Alarm- und Signalgeber (S) 1) und (SW)1) – ausreichender Schallpegel und ausreichende Sprachverständlichkeit – Anordnung und Funktionsfähigkeit der Alarmgeber – Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen – Funktionsfähigkeit der Alarmierungsanlagen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept – Eignung der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte – sicherer Zustand der verknüpften Anlagen bei Ausfall der Gebäudeleittechnik – Vor-Ort-Steuerung, Leitrechner und Energieversorgung unter Berücksichtigung – der störspannungsarmen Installation der Übertragungswege (SW) 2) – der sicherheitsrelevanten Teile der Gebäudeleittechnik und der Signalwege (SW)2) – der Fehlersimulation (S)2) und (SW)2) 4.7 Brandmeldeanlagen (BMA) – Übereinstimmung der technischen Ausführung mit den Anforderungen – an die Anordnung der vorgesehenen Meldebereiche – an das Zusammenwirken der weiteren notwendigen Brandschutzeinrichtungen mit der BMA – an die Weiterleitung der Alarm- und Störmeldungen – an die Vermeidung von Falschalarmen 1) Liegen keine Messprotokolle vor, ist eine vollständige Prüfung erforderlich. Eine vollständige Prüfung ist auch erforder- lich, wenn bei den Stichprobenprüfungen Widersprüche zu den Messprotokollen festgestellt werden. 2) Stichproben nach DIN VDE 0105. Nds. GVBl. 2026 Nr. 66 vom 12. August 2026 Seite 38 – Brandmeldezentrale – technische Ausstattung des Aufstellraums im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung – Energieversorgung und Überspannungsschutz der BMA – Funktion der Betriebs- und Störmeldungen – Ansteuerung peripherer Einrichtungen (beispielsweise Schlüsseldepot, Feuerwehrbe- dienfeld, Kennleuchte) – unmittelbare und automatische Weiterleitung der Brandmeldung zur Feuerwehreinsatz- leitstelle – Verwendung von Primär- und Sekundärleitungen – Hauptmelder (beispielsweise Standleitung, digitale Übertragung) – Brandfallsteuerungen, wenn vorhanden sicherheitsrelevante Verknüpfungen mit der Gebäudeleittechnik (beispielsweise Ansteuerung von Rauchabzugsanlagen oder Auf- zügen) – Übertragungswege – Funktionserhalt der Kabel- und Leitungsanlagen im Brandfall, Funktionsfähigkeit der Meldetechnik und Ausschluss einer nachteiligen elektromagnetischen Beeinflussung (SW) – Brandmelder, Meldergruppen und Melderbereiche – Zuordnung zu Meldergruppen und Melderbereichen (SW) 3) – Eignung und Anordnung der automatischen Melder nach Brandkenngrößen und Raum- geometrie (SW) – Anordnung der nichtautomatischen Melder nach Fluchtwegverlauf (SW) – Technische Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen (SW) – Anordnung der Trennelemente bei Ringleitungen (SW) – Melderbeschriftung (SW) – Funktionsfähigkeit der Melder (S)3) und (SW)3) – Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen – Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlagen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept – Eignung der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte – sicherer Zustand der verknüpften Anlagen bei Ausfall der Gebäudeleittechnik – Vor-Ort-Steuerung, Leitrechner und Energieversorgung unter Berücksichtigung – der störspannungsarmen Installation der Übertragungswege (SW)2) – der sicherheitsrelevanten Teile der Gebäudeleittechnik und der Signalwege (SW)2) – der Fehlersimulation (S)2) und (SW)2) – Feststellung der Rückwirkungsfreiheit der Verknüpfungen 3) Bei Vorlage einer vollständigen Errichterbescheinigung genügt eine vollständige Prüfung der nicht automatischen Mel- der sowie Stichprobenprüfung der automatischen Melder eines Überwachungsbereiches, mindestens ein Melder pro Meldergruppe. Stellen sich dabei Widersprüche zur Errichterbescheinigung heraus, ist auch bei automatischen Mel- dern eine vollständige Prüfung vorzunehmen. Nds. GVBl. 2026 Nr. 66 vom 12. August 2026 Seite 39 4.8 Sicherheitsstromversorgungsanlagen 4.8.1 Allgemeine Prüfanforderungen – Eignung und Netzaufbau der Sicherheitsstromversorgung – Ausschluss einer nachteiligen elektromagnetischen Beeinflussung – Technische Dokumentation der Sicherheitsstromversorgung einschließlich der angeschlosse- nen Sicherheitseinrichtungen – Übereinstimmung der Dokumentation mit der Ausführung für Unterverteiler (S) und (SW), für andere Anlagenteile nur bei Erstprüfung und nach wesentlicher Änderung 4.8.2 Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen – Funktionsfähigkeit der Sicherheitsstromversorgungsanlage im Hinblick auf die Übereinstim- mung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen – Eignung der eingesetzten Systeme und Peripheriegeräte – sicherer Zustand der verknüpften Anlagen bei Ausfall der Gebäudeleittechnik – Vor-Ort-Steuerung, Leitrechner und Energieversorgung unter Berücksichtigung – der störspannungsarmen Installation der Übertragungswege (SW)2) – der sicherheitsrelevanten Teile der Gebäudeleittechnik und der Signalwege (SW)2 – der Fehlersimulation (S)2) und (SW)2) 4.8.3 Verknüpfung der allgemeinen Stromversorgung mit der Sicherheitsstromversorgung – Netzkonfiguration – Abschaltbedingungen, Kurzschlussfestigkeit und Selektivität im Betrieb mit der allgemeinen Stromversorgung und im Betrieb mit der Sicherheitsstromversorgung – Synchronisation bei möglichem Parallelbetrieb 4.8.4 Ersatzstromquellen 4.8.4.1 Allgemeine Prüfanforderungen für Ersatzstromquellen – technische Ausführung der Ersatzstromquellen – technische Ausstattung des Aufstellraums im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung – Zubehör und Ausrüstungen des Aufstellraums – Ausführung und Auslegung der Schaltgerätekombination für die Ersatzstromquellen – Ausführung, Auslegung und Funktionsfähigkeit der Schutz-, Überwachungs- und Störmelde- einrichtungen – Funktionsfähigkeit der Anzeigegeräte – Stör- und Betriebsmeldungen 4.8.4.2 Stromerzeugungsaggregat – Ausführung der Anlage zur Abführung der Verbrennungsgase des Stromerzeugungsaggregats – Bemessung der Energiebevorratung und der Einrichtungen zur Überwachung des Stromer- zeugungsaggregats bei Erstprüfung und nach wesentlicher Änderung – Funktionsprüfungen – Eignung der Starteinrichtung bei Erstprüfung und nach wesentlicher Änderung – Spannungsversorgung der Steuerung des Stromerzeugungsaggregats – Startbedingungen des Stromerzeugungsaggregats Nds. GVBl. 2026 Nr. 66 vom 12. August 2026 Seite 40 – Schaltvorgänge für Leistungsübernahme – Schutz- und Überwachungsfunktionen – Regelfunktion bei Laständerungen – Not-Aus-Vorrichtung 4.8.4.3 Betriebsgrenzwerte des Stromerzeugungsaggregats bei Lastbetrieb – Nachweis der Übernahme der Betriebslast unter Einbeziehung der angeschlossenen Sicher- heitseinrichtungen und Stromerzeugungsaggregate unter Berücksichtigung der – Spannung sowie der statischen und dynamischen Spannungsabweichungen ein- schließlich Spannungsausregelzeit bei Laständerungen – Frequenz sowie der statischen und dynamischen Frequenzabweichung einschließlich Frequenzpendelbreite bei Laständerungen – Oberschwingungen in der Spannung – Belastung einschließlich möglicher Schieflast 4.8.4.4 Batterie und Ladeeinrichtung – Funktionsprüfung – Kapazitätsprüfung der Batterie – technische Ausführung und Funktionsfähigkeit der Ladeeinrichtung 4.8.5 Hauptverteiler – technische Ausstattung des Aufstellraums – Art, Anordnung, Steuerung und Funktionsfähigkeit der Netzumschaltung – Einhaltung des Schutzes gegen elektrischen Schlag, der Isolation sowie der Abschalt- und Selektivitätsbedingungen (S)2) und (SW)2) – thermische und dynamische Auslegung der Bauteile – Einhaltung der Grenzwerte der Oberschwingungsbelastung (S) und (SW)2) 4.8.6 Kabel- und Leitungsanlagen – Funktionserhalt der Kabel- und Leitungsanlagen im Brandfall (SW)2) – technische Ausführung der Überlast- und Kurzschlussschutzeinrichtungen, Schutz gegen elektrischen Schlag sowie Spannungsfall unter Brandeinwirkung (SW)2) – Sicherheit der Kabelverbindung ab Hauptverteiler 4.8.7 Unterverteiler – Technische Ausführung des Brandschutzes, Zugang und Kennzeichnung des Unterverteilers – Absicherung der Endstromkreise und Zuordnung der Leiter (S) und (SW)2) – Einhaltung des Schutzes gegen elektrischen Schlag, der Isolation sowie der Abschalt- und Selektivitätsbedingungen (SW)2) 4.8.8 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen – Prüfung der Stromquelle und Stromverteilung für die Sicherheitsbeleuchtungsanlage nach Nummer 4.8.4 – Sicherheitslichtgeräte und Umschalteinrichtungen – Eignung der verwendeten Schutz- und Schaltorgane auf Allstromtauglichkeit (S)2) und (SW)2) Nds. GVBl. 2026 Nr. 66 vom 12. August 2026 Seite 41 – Funktionsfähigkeit der Umschalteinrichtungen – technische Ausstattung des Aufstellraums im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung – Ausführung der Netzumschaltung – Anzeigen der Betriebs- und Störmeldungen – örtliche Installation – Anordnung der Leuchten und Aufteilung auf die Stromkreise (SW) 4) – ausreichende Beleuchtungsstärke und Gleichmäßigkeit – Übereinstimmung der Dokumentation mit der Beschriftung der Sicherheitsleuchten (SW)4) 4 ) Die Kontrolle der Leuchten kann auf ein Drittel der Gesamtanzahl reduziert werden, wenn – keine Fehler festgestellt werden, – nach Ablauf von drei aufeinander folgenden Prüfungen alle Leuchten von der oder dem Sachverständigen geprüft worden sind.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.