Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 40 vom 25.11.2025, Seiten 653 – 676, Größe: 556 KB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-11-25

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653 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 40 DIENSTAG, DEN 25. NOVEMBER 2025 Tag Inhalt Seite 11. 11. 2025 Verordnung zum Neuerlass der Bauvorlagenverordnung, der Prüfverordnung und der Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 653 2131-1-2, 2131-1-4, neu: 2131-1-3, 754-1-3, 2191-1-5, 2131-1-7, 2131-1-18 14. 11. 2025 Neunte Verordnung zur Änderung der Hamburgischen Studienplatzvergabeverordnung . . . . . . . . . . . . 676 221-6-1 18. 11. 2025 Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht . . . . . . 676 1104-1 Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg. Verordnung zum Neuerlass der Bauvorlagenverordnung, der Prüfverordnung und der Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen Vom 11. November 2025 Artikel 1 Teil III Bauvorlagenverordnung Inhalt der Bauvorlagen (BauVorlVO) §   7 Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Lageplan Auf Grund von § 85 Absatz 3 Satz 1 der Hamburgischen §   8 Bauplanungen Bauordnung (HBauO) vom 6. Januar 2025 (HmbGVBl. S. 93) wird verordnet: §   9 Baubeschreibung, Betriebsbeschreibung § 10 Standsicherheitsnachweis Inhaltsübersicht § 11 Brandschutznachweis Teil I § 12 Nachweise für Wärme-, Schall- und Erschütterungs- Allgemeines schutz §   1 Begriffe § 13 Übereinstimmungsgebot §  2 Einreichen von Anträgen und Bauvorlagen, elektroni- Teil IV sches Verfahren (frei) Teil II § 14 (frei) Vorzulegende Bauvorlagen § 15 (frei) §   3 Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen Teil V §   4 Werbeanlagen Datenschutz, Aufbewahrungspflicht §   5 Vorbescheid § 16 Verarbeitung personen- und vorhabenbezogener Daten §   6 Beseitigung von Anlagen § 17 Aufbewahrungspflicht 654 Dienstag, den 25. November 2025 HmbGVBl. Nr. 40 Teil I Teil II Allgemeines Vorzulegende Bauvorlagen §1 §3 Begriffe Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher (1) Bauvorlagen sind nur die einzureichenden Unterlagen, Anlagen Bauplanungen und strukturierten Informationen, die für die (1) Bauvorlagen für die Errichtung, Änderung und Nut- Beurteilung von Bauvorhaben und die Bearbeitung des Bauan- zungsänderung baulicher Anlagen sind insbesondere trags erforderlich sind. Strukturierte Informationen sind elek- tronische, maschinenlesbare Datensätze, aus denen Daten mit 1. ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster und der Lage- Unterstützung durch die Informations- und Kommunikati- plan (§ 7), onstechnik weiterverarbeitet werden können. Die Bauvorlagen 2. die Bauplanungen (§ 8), müssen Angaben über die Entwurfsverfassenden und über den Bearbeitungsstand enthalten. Die Vorschriften über Bauvorla- 3. die Baubeschreibung (§ 9 Absatz 1), gen gelten ebenfalls für bautechnische Nachweise, auch wenn 4. bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungs- sie nicht durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft werden. Bau- plans, der Festsetzungen über das Maß der baulichen Nut- vorlagen sollen insbesondere hinsichtlich ihrer Form, ihres zung enthält, eine Berechnung des zulässigen, des vorhan- Inhalts und ihres Detaillierungsgrads den Anforderungen des denen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung, Leistungsbildes und der Grundleistungen der Leistungsphase nach den Vorschriften der Verordnung über die Honorare für 5. ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für 6. Angaben über die gesicherte Erschließung hinsichtlich Architekten und Ingenieure) vom 10. Juli 2013 (BGBl. I der S. 2276), zuletzt geändert am 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88 S. 1, 7), in der jeweils geltenden Fassung entsprechen, der das a) verkehrsmäßigen Erschließung, soweit das Bauvorha- Vorhaben jeweils zuzuordnen ist (Anforderungsprofil). ben nicht in ausreichender Breite an einem öffentlichen Weg liegt, (2) Bauplanungen sind digitale Zeichnungen, geometrische Informationen und alphanumerische Daten. Sie müssen zur b) Versorgung mit Wasser und Energie und der Beseiti- Kalibrierung eine grafische Maßstabsleiste enthalten. gung von Abwasser, 7. bei Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen jeweils (3) Als Anträge im bauaufsichtlichen Verfahren gelten auch ein entsprechender Antrag mit Begründung, Anzeigen zur Genehmigungsfreistellung, sofern sich nachste- hend nichts anderes ergibt. 8. die Betriebsbeschreibung (§ 9 Absatz 2), 9. der Nachweis der Standsicherheit nach § 66 HBauO (§ 10), §2 10. die für das Vorhaben erforderlichen Baulasterklärungen Einreichen von Anträgen und Bauvorlagen, nach § 83 HBauO, elektronisches Verfahren 11. die Zustimmungserklärung der Nachbarn nach § 70 Absatz (1) Das bauaufsichtliche Verfahren wird elektronisch 2 HBauO, durchgeführt. Der Antrag ist einschließlich der Bauvorlagen über einen elektronischen Zugang bei der Bauaufsichtsbe- 12. der Brandschutznachweis (§ 11 Absätze 1 und 2), soweit er hörde einzureichen. Die von der Bauaufsichtsbehörde festge- nicht bereits in den übrigen Bauvorlagen enthalten ist, legten technischen Anforderungen an Bauvorlagen, die im 13. die Bauvorlagen zur technischen Ausführung der elektri- elektronischen Verfahren eingereicht werden, werden im elek- schen Anlagen einschließlich der Sicherheitsstromversor- tronischen Zugang nach Satz 2 hinterlegt und den Antragstel- gung sowie der Lüftungs-, Rauch-, Wärmeabzugs- und lenden dort auf geeignete Weise zur Kenntnis gegeben. § 41 Druckbelüftungsanlagen (§ 11 Absatz 3 zweiter Halbsatz), Absatz 2b des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 9. November 1977 (HmbGVBl. S. 333, 402), zuletzt geän- 14. die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung nach § 16a dert am 5. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 338), in der jeweils gelten- HBauO, den Fassung bleibt unberührt. 15. die Zustimmung im Einzelfall nach § 20 HBauO, (2) Bauvorlagen, die den Vorgaben nach Absatz 1 nicht 16. der grundstücksbezogene Mobilitätsnachweis nach § 49 genügen, werden als nicht eingereicht behandelt. Die Antrag- Absatz 1 HBauO, stellenden werden über die Entscheidung informiert. 17. die Unterlagen nach anderen öffentlich-rechtlichen Vor- (3) Die Inhalte der Bauvorlagen müssen den tatsächlichen schriften gemäß Anlage 2, Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Antragstellung entspre- 18. die Erklärung der Entwurfsverfasserin bzw. des Entwurfs- chen. verfassers, dass für das Vorhaben keine Abweichungen, (4) Die Bauaufsichtsbehörde darf in Einzelfällen physische Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sind. oder digitale Modelle, weitere Unterlagen oder Auskünfte ver- (2) Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung langen, wenn dies auf Grund der Besonderheit des Bauvorha- baulicher Anlagen sind folgende Bauvorlagen vorzulegen: bens erforderlich ist oder sich dadurch die Bearbeitung tech- nisch beschleunigen lässt. Auf die Forderung, Annahme und 1. für die Genehmigungsfreistellung nach § 62 HBauO die Bearbeitung von Papierexemplaren soll verzichtet werden. Bauvorlagen gemäß Absatz 1 Nummern 1 bis 6 und 18, (5) Als Bauvorlagen gelten auch bereits vorliegende Aus- 2. für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 künfte und wirksame Genehmigungen, Erlaubnisse und ähnli- HBauO die Bauvorlagen gemäß Absatz 1 Nummern 1 bis che öffentlich-rechtliche Entscheidungen, die für die Geneh- 12 sowie gemäß Anlage 2 Abschnitt 1, Abschnitt 2 und migung des Bauvorhabens von Bedeutung sind. Abschnitt 4 Nummern 3.1 bis 3.3 und 6.1, HmbGVBl. Nr. 40 Dienstag, den 25. November 2025 655 3. für das Baugenehmigungsverfahren nach § 64 HBauO die §5 Bauvorlagen gemäß Absatz 1 Nummern 1 bis 16 sowie Vorbescheid gemäß Anlage 2 Abschnitt 1, Abschnitt 2 und Abschnitt 4 Nummern 3.1 bis 3.3 und 6.1, Für Verfahren nach § 75 Absatz 1 Satz 1 HBauO sind kon- krete Einzelfragen zum Bauvorhaben zu stellen und Bauvorla- 4. für das Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrations- gen gemäß § 3 Absatz 1 vorzulegen, die zur Beurteilung dieser wirkung nach § 64a HBauO die Bauvorlagen gemäß Absatz Fragen erforderlich sind. 1 Nummern 1 bis 17, 5. für Typengenehmigungen nach § 72a HBauO die Bauvorla- §6 gen gemäß Absatz 1 Nummern 2, 3, 8, 9, 12 und 13, Beseitigung von Anlagen 6. für Fliegende Bauten nach § 76 HBauO die Bauvorlagen gemäß Absatz 1 Nummern 2, 3, 8, 9, 12 und 13 mit Anga- Für die Beseitigung von Anlagen sind folgende Bauvorla- ben über Konstruktion, Aufbau, Betrieb und die den Besu- gen vorzulegen: cherinnen und Besuchern dienenden Sicherheitseinrich- 1. Auszug aus dem Liegenschaftskataster gemäß § 7 Absatz 1 tungen und Schutzmaßnahmen sowie Pläne und techni- und ein Lageplan mit Darstellungen gemäß § 7 Absatz 3 sche Angaben zu maschinen-, elektro- und Nummern 1, 2, 4 und 7, der die Lage der zu beseitigenden sicherheitstechnischen Einrichtungen, Anlagen unter Bezeichnung des Grundstücks nach Flur- 7. für die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung nach § 16a stücksnummer sowie nach Straße und Hausnummer dar- HBauO oder die Zustimmung im Einzelfall nach § 20 stellt, HBauO die Bauvorlagen gemäß Absatz 1 Nummern 2, 3 2. ein Verzeichnis über Gefahrstoffe im Sinne der Gefahr- und 9 sowie Material- und Konstruktionsangaben, Aus- stoffverordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, führungspläne und Angaben zum Brandverhalten und 1644), zuletzt geändert am 2. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. zum Wärmeschutz. 384 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung sowie biologi- (3) Die Bauherrin bzw. der Bauherr kann Bauvorlagen, die sche Arbeitsstoffe im Sinne der Biostoffverordnung vom die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2514), zuletzt geändert am nicht berühren, gemäß § 68 Absatz 2 HBauO zu einem späteren 2. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 384 S. 1, 16), in der jeweils Zeitpunkt zur Prüfung nachreichen. Dazu gehören insbeson- geltenden Fassung, dere 3. in Vorhaben nach § 66 Absatz 6 Satz 1 HBauO der Nach- weis der sicheren Abbruchfolge, bei komplexeren Anlagen 1. der Standsicherheitsnachweis (§ 10), auch rechnerische Nachweise mit Angaben zur Standsi- 2. die Bauvorlagen zur technischen Ausführung der elektri- cherheit, schen Anlagen einschließlich der Sicherheitsstromversor- 4. in Vorhaben nach § 66 Absatz 6 Satz 2 HBauO der Standsi- gung sowie der Lüftungsanlagen, Rauch- und Wärmeab- cherheitsnachweis für angrenzende Gebäude, zugsanlagen (RWA-Anlagen) und Druckbelüftungsanla- gen (§ 11 Absatz 3 zweiter Halbsatz), 5. vor Beginn der genehmigungsbedürftigen Beseitigung baulicher Anlagen die Bescheinigung einer oder eines 3. der Nachweis des Wärmeschutzes und zur Energieeinspa- Sachkundigen, dass asbesthaltige Bauteile vollständig ent- rung (§ 12), fernt wurden oder dass solche nicht vorhanden sind. 4. die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung nach § 16a HBauO und Teil III 5. die Zustimmung im Einzelfall nach § 20 HBauO. Inhalt der Bauvorlagen §4 §7 Werbeanlagen Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Lageplan (1) Für die Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen (1) Der Auszug aus dem Liegenschaftskataster muss das sind folgende Bauvorlagen vorzulegen: Baugrundstück und die benachbarten Grundstücke im Umkreis von mindestens 50 m darstellen. Das Baugrundstück 1. ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster gemäß § 7 ist zu kennzeichnen. Das Anforderungsprofil nach § 1 Absatz 1 Absatz 1 und ein Lageplan mit Darstellungen gemäß § 7 Satz 5 ergibt sich abhängig vom Vorhaben aus dem Leistungs- Absatz 3 Nummern 1, 2, 4 und 6 und mit Einzeichnung des bild Gebäude und Innenräume, dem Leistungsbild Freianla- Standorts der Werbeanlage, gen und/oder dem Leistungsbild Ingenieurbauwerke, jeweils 2. eine vermaßte Zeichnung gemäß Absatz 2 und eine Leistungsphase Grundlagenermittlung. Beschreibung gemäß Absatz 3 oder eine andere geeignete Darstellung der Werbeanlage, zum Beispiel ein farbiges (2) Der Lageplan ist auf der Grundlage des Liegenschafts- Lichtbild oder eine farbige Lichtbildmontage und katasters zu erstellen und mit einer Maßstabsleiste zu verse- hen. Das Anforderungsprofil ergibt sich abhängig vom Vorha- 3. der Nachweis der Standsicherheit gemäß § 10. ben aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume und/ (2) Die Zeichnung muss die Darstellung der Werbeanlage oder dem Leistungsbild Freianlagen, jeweils Leistungsphase und ihre Maße, auch bezogen auf den Standort und auf Anla- Vorplanung. gen, an denen die Werbeanlage angebracht oder in deren Nähe (3) Der Lageplan muss folgende Angaben enthalten: sie aufgestellt werden soll, sowie Angaben über die Farbgestal- tung enthalten. 1. die Nordrichtung, (3) In der Beschreibung sind die Art und die Beschaffenheit 2. die Flächengrößen, Flurstücksnummern und Flurstücks- der Werbeanlage sowie die Abstände zu öffentlichen Verkehrs- grenzen des Baugrundstücks und der benachbarten flächen anzugeben. Bei beleuchteten Werbeanlagen sind die Grundstücke gemäß dem Liegenschaftskataster, Art der Beleuchtung, deren Lichtstärke und Farbgebung anzu- 3. die im Grundbuch geführte Bezeichnung des Baugrund- geben. stücks und der benachbarten Grundstücke, 656 Dienstag, den 25. November 2025 HmbGVBl. Nr. 40 4. die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Baugrund- b) lichten Öffnungsmaße der Türen sowie deren Art und stück und den benachbarten Grundstücken mit Angabe Anordnung an und in Rettungswegen, ihrer Nutzung, First- und Außenwandhöhe, Dachform c) Abgasanlagen, und der Art der Außenwände und der Bedachung, d) Räume für die Aufstellung von Feuerstätten unter 5. Leitungen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Angabe der Nennleistung sowie der Räume für die Gas, Elektrizität, Wärme, der öffentlichen Abwasserent- sorgung von Schmutz- und Regenwasser oder der Tele- Brennstofflagerung unter Angabe der vorgesehenen kommunikation dienen, sowie Rohrleitungen, die dem Art und Menge des Brennstoffs, Ferntransport von Stoffen dienen, sowie deren Abstände e) Aufzugsschächte, Aufzüge und die nutzbaren Grund- zu der geplanten baulichen Anlage, flächen der Fahrkörbe von Personenaufzügen, 6. die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen mit f) Installationsschächte, -kanäle und Lüftungsleitungen, Angabe der Breite und der Höhenlage mit Bezug auf das zu soweit sie raumabschließende Bauteile durchdringen, ihrer Bestimmung dienende Höhenbezugssystem, g) Räume für die Aufstellung von Lüftungsanlagen, 7. vorhandene Hochspannungsfreileitungen im Bereich des Grundstücks und der angrenzenden Grundstücke (Grund- h) Räume für Mittelspannungsschaltanlagen, Transfor- rissprojektion mit Angabe des Abstandsmaßes der matoren, Niederspannungshauptverteilung und Net- Gebäude zur Mittelachse der Freileitung), zersatzaggregat sowie Batterieräume; 8. Hydranten und andere Entnahmestellen für die Feuer- 2. die Schnitte, aus denen folgende Punkte ersichtlich sind: wehr, a) die Gründung der geplanten baulichen Anlage und die 9. Flächen, die von Baulasten oder Hofgemeinschaften Gründungen anderer baulicher Anlagen, betroffen sind, b) der Anschnitt der vorhandenen und der geplanten 10. die Festsetzungen eines Bebauungsplans für das Bau- Geländeoberfläche, grundstück über die überbaubaren und die nicht überbau- c) die Höhenlage des Erdgeschossfußbodens mit Bezug baren Grundstücksflächen, auf das zu ihrer Bestimmung dienende Höhenbezugs- 11. die geplante bauliche Anlage unter Angabe der Außen- system, maße, der Dachform und der Höhenlage des Erdgeschoss- d) die Höhe der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen fußbodens zur Straße, Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, 12. die Höhenlage der Eckpunkte des Baugrundstücks und der über der geplanten Geländeoberfläche, Eckpunkte der geplanten baulichen Anlage mit Bezug auf das zu ihrer Bestimmung dienende Höhenbezugssystem, e) die lichten Raumhöhen, 13. die Aufteilung und Nutzung der nicht überbauten Flächen f) der Verlauf der Treppen und Rampen mit ihrem Stei- unter Angabe der Lage, Größe und Ausgestaltung der Kin- gungsverhältnis sowie die lichten Durchgangshöhen, derspielflächen, der Lage, Anzahl und Größe der Stell- g) die Wandhöhe nach § 6 Absatz 4 Satz 2 HBauO, plätze für Kraftfahrzeuge und Fahrradplätze, der Lage und h) die Dachhöhen und Dachneigungen; Breite der Zu- und Abfahrten einschließlich der Rampen- neigung, der Anlagen für Abfälle, der Flächen, die wasser- 3. die Ansichten der geplanten baulichen Anlage mit dem aufnahmefähig und mittels Begrünung und Bepflanzung Anschluss an Nachbargebäude unter Angabe von Baustof- gärtnerisch zu gestalten sind, und der Flächen für die Feu- f

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.