Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ an der Universität Bremen

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Quellenkennung: 254441. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:24.01.2023 Inkrafttreten01.10.2025 Zuletzt geändert durch:Anlage 1.6 geändert und berichtigt durch Ordnung vom 18. Dezember 2024 (Brem.ABl. 2025 S. 28)**) Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 532, 854, 991 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ an der Universität Bremen vom 24. Januar 2023 (Brem.ABl. 2023, S. 532, 854, 991), zuletzt Anlage 1.6 geändert und berichtigt durch Ordnung vom 18. Dezember 2024 (Brem.ABl. 2025 S. 28)**)"

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tion to the Analysis of Biblical Literatures P 6 KP   PL: 1 SL: 2 Rel 3.3 Einführung in das Christentum und den Islam Introduction to Christianity and Islam P 6 KP   PL: 0 SL: 2 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 1.6.2.b Fachdidaktik (Religion Related Didactics), 9 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei Teilprüfungen PL/SL (Anzahl) Rel FD 1.2 Einführung in die Religionspädagogik und Grundfragen religiöser Bildung - Grundschule Introduction to Religion Related Didactics and Fundamental Issues of Religious Education - Primary School P 6 KP   PL: 1 SL: 2 Rel FD 2.3 Fachdidaktische Praxis Religion Related Didactics in Practice P 3 KP   PL: 1 SL: 1 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) Anlage 1.7 Anlage 1.7 für das Studienfach „Musikpädagogik“ inkl. der fachdidaktischen Anteile, beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 9 (Kulturwissenschaften) am 12. April 2023 Anlage zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ in der jeweils geltenden Fassung. § 1 Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad werden im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ (Kurztitel: BA IP Primar) in der jeweils geltenden Fassung geregelt. § 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Das Studienfach „Musikpädagogik“ ist ein Fach im Bachelorstudiengang BA IP Primar. (2) Das Studium des Studienfaches „Musikpädagogik“ ist möglich als kleines Fach und gliedert sich wie folgt: - Fachwissenschaft im Umfang von 15 CP, - Fachdidaktik im Umfang von 9 CP. (3) In den Anhängen 1.7.1 und 1.7.2 sind der empfohlene Studienverlauf des Studienfaches sowie die zu erbringenden Prüfungsleistungen aufgeführt. (4) Module werden als Pflichtmodule durchgeführt. (5) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten. (6) Pflichtmodule werden in deutscher Sprache durchgeführt. (7) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen. (8) Lehrveranstaltungen werden im Grundsatz gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in den jeweils geltenden Fassungen durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den im Folgenden aufgeführten Formen erfolgen: - Künstlerisch-praktische Prüfung als Einzelprüfung; sie kann als Vorspiel auf dem Instrument oder mit der Stimme erfolgen, aber auch als mündliche Prüfung in den musiktheoretischen Modulen oder im Ensemblespiel oder der Ensembleleitung. - Künstlerisch-praktische Prüfung als Kleingruppenprüfung; sie kann als Vorspiel auf dem Instrument oder mit der Stimme erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen. (3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt. (4) Das Kompensationsprinzip gemäß § 5 Absatz 8 AT BPO wird nicht angewendet. § 4 Anerkennung und Anrechnung Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung. § 5 Zulassungsvoraussetzungen für Module Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. § 6 Modul Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit kann im kleinen Studienfach nicht geschrieben werden. § 7 Berechnung der Fachnote Die Fachnote für das Studienfach „Musikpädagogik“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein. § 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten Die Anlage 1.7 „Musikpädagogik“ zur fachspezifischen Prüfungsordnung BA IP Primar tritt nach der Genehmigung der Prüfungsordnung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2023 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2023/24 im Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ an der Universität Bremen im Studienfach „Musikpädagogik“ erstmals ihr Studium aufnehmen. Anhang 1.7.1: Studienverlaufsplan im Studienfach „Musikpädagogik“ Anhang 1.7.2: Module und Prüfungsanforderungen Anhang 1.7.1 Anhang 1.7.1: Studienverlaufsplan für das Studienfach „Musikpädagogik“ im Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ (BA IP Primar) Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Studienverlaufsplan für das kleine Fach mit einem Gesamtumfang von 24 CP, davon 15 CP Fachwissenschaft und 9 CP Fachdidaktik.   Fachwissenschaft Fachdidaktik ∑ 24 CP Pflichtmodule, 24 CP 1. Jahr 1. Sem. BM 1b Ps, Musikpraxis I, 3 CP BM 3 Ps, Musikwissenschaftliches Propädeutikum, 6 CP   9 CP 2. Sem.   2. Jahr 3. Sem. BM 5b Ps, Musikpraxis II, 3 CP BM 7b Ps, Historische/Systematische Musikwissenschaft, 3 CP BM 4 Ps, Einführung in die Musikpädagogik, 3 CP 9 CP 4. Sem.   3. Jahr 5. Sem.   BM 10 Ps, Musikpädagogik I, 3 CP 6 CP 6. Sem.   BM 11 Ps, Musikpädagogik II, 3 CP CP: Credit Points, Sem.:= Semester Anhang 1.7.2 Anhang 1.7.2: Module und Prüfungsanforderungen für das Studienfach „Musikpädagogik“ 1.7.2.a Fachwissenschaft (Subject Area), Pflichtmodule (Compulsory Modules), 15 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei Teilprüfungen PL/SL (Anzahl) BM 1b Ps Musikpraxis I Musical Practice I P 3 KP   PL: 2 SL: 0 BM 5b Ps Musikpraxis II Musical Practice II P 3 TP Hauptfach, 2 CP PL: 1 SL: 0 Stimmbildung in der Gruppe, 1 CP PL: 1 SL: 0 BM 3 Ps Musikwissenschaftliches Propädeutikum Introduction to Musicology P 6 TP Einführung in musikwissenschaftliches Arbeiten,1 CP PL: 1 SL: 0 Musikgeschichte, 3 CP PL: 1 SL: 0 Einführung in die Systematische Musikwissenschaft, 2 CP PL: 1 SL: 0 BM 7b Ps Historische/Systematische Musikwissenschaft Historical/Systematic Musicology P 3 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 1.7.2.b Fachdidaktik (Subject Didactics), 9 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei Teilprüfungen PL/SL (Anzahl) BM 4 Ps Einführung in die Musikpädagogik Introduction to Music Education P 3 MP   PL: 0 SL: 1 BM 10 Ps Musikpädagogik I Music Education I P 3 MP   PL: 1 SL: 0 BM 11 Ps Musikpädagogik II Music Education II P 3 MP   PL: 0 SL: 1 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) Anlage 2 Anlage 2 für den Bereich Erziehungswissenschaft, beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 12 (Erziehungs- und Bildungswissenschaften) am 12. April 2023 Anlage zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ in der jeweils geltenden Fassung. § 1 Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad werden im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ (Kurztitel: BA IP Primar) an der Universität Bremen in der jeweils geltenden Fassung geregelt. § 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Der Bereich Erziehungswissenschaft (30 CP) setzt sich wie folgt zusammen: - ggf. Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP, - Umgang mit Heterogenität, 3 CP, - Orientierungspraktikum, 6 CP, - Erziehungswissenschaften, 21 CP. In den Erziehungswissenschaften weisen Studierende durch das Pflichtmodul EW-L IP3 weitere inklusionsspezifische Kompetenzen nach. (2) In den Anhängen 2.1 und 2.2 sind der empfohlene Studienverlauf sowie die zu erbringenden Prüfungsleistungen aufgeführt. (3) Module werden als Pflichtmodule durchgeführt. (4) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten. (5) Pflichtmodule werden in deutscher Sprache durchgeführt. (6) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen. (7) Lehrveranstaltungen werden im Grundsatz gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in den jeweils geltenden Fassungen durchgeführt. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen. (3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt. (4) Das Kompensationsprinzip gemäß § 5 Absatz 8 AT BPO wird nicht angewendet. § 4 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung. § 5 Zulassungsvoraussetzungen für Module Außer im Rahmen des § 6 Absatz 3 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. § 6 Modul Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit kann im Bereich Erziehungswissenschaft geschrieben werden. (2) Das Modul Bachelorarbeit (12 CP) besteht aus der Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP. (3) Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 21 CP. (4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit im Bereich Erziehungswissenschaft beträgt 12 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen. (5) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu zwei Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein. (6) Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern die Betreuung und Bewertung gewährleistet sind. (7) Es findet kein Kolloquium zur Bachelorarbeit statt. § 7 Berechnung der Fachnote Die Fachnote für den „Bereich Erziehungswissenschaft“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein. § 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten Die Anlage 2 für den Bereich Erziehungswissenschaft zur fachspezifischen Prüfungsordnung BA IP Primar tritt nach der Genehmigung der Prüfungsordnung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2023 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2023/24 im Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ an der Universität Bremen erstmals ihr Studium aufnehmen. Anhang 2.1: Studienverlaufsplan für den Bereich Erziehungswissenschaft Anhang 2.2: Module und Prüfungsanforderungen Anhang 2.1 Anhang 2.1: Studienverlaufsplan für den Bereich Erziehungswissenschaft im Bachelorstudiengang „Inklusive Pädagogik im Primarbereich: Lehrämter Sonderpädagogik und Grundschule“ (BA IP Primar) Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.   Erziehungswissenschaften, 21 CP Orientierungspraktikum, 6 CP Umgang mit Heterogenität, 3 CP Bachelorarbeit, 12 CP ∑ 30 CP Pflichtmodule, 30 CP Wahlpflichtmodul, 12 CP   1. Jahr 1. Sem. EW-L P1, Erziehungswissenschaftliche Grundlagen professionellen Handelns in der Grundschule und im Elementarbereich, 9 CP       13 CP 2. Sem.   EW-L IP-OP, Erziehungswissenschaftliches Orientierungspraktikum im Kontext von Entwicklung und Sozialisation, 6 CP     2. Jahr 3. Sem. EW-L IP3, Lernen und Lehren in der Grundschule: Einführung in die Allgemeine Didaktik - für Studierende der inklusiven Pädagogik, 6 CP     11 CP 4. Sem.   BA-UM-HET-IP, Umgang mit Heterogenität in der Schule, 3 CP   3. Jahr 5. Sem.         6 CP (+ ggf. 12 CP) 6. Sem. EW-L IP2 Kindheit in Gesellschaft reflektieren - Grundlagen von Entwicklung und Sozialisation, 6 CP     ggf. EW-L P Bachelor, Modul Bachelorarbeit, 12 CP CP: Credit Points, Sem.: Semester Anhang 2.2 Anhang 2.2: Module und Prüfungsanforderungen im Bereich Erziehungswissenschaft 2.2.a Bachelorarbeit (Bachelor Thesis), Wahlpflichtmodul (Compulsory Elective Module), 12 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) EW-L P Bachelor Modul Bachelorarbeit Module Bachelor Thesis WP 12 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 2.2.b Pflichtmodule (Compulsory Modules), 30 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) EW-L P1 Erziehungswissenschaftliche Grundlagen professionellen Handelns in der Grundschule und im Elementarbereich Educational Science Foundations for Professional Acting in Primary School and Early Childhood Education P 9 MP   PL: 1 SL: 0 EW-L IP-OP Erziehungswissenschaftliches Orientierungspraktikum im Kontext von Entwicklung und Sozialisation Education Studies and Practice at Primary School in the Context of Development and Socialization P 6 MP   PL: 0 SL: 1 EW-L IP2 Kindheit in Gesellschaft reflektieren - Grundlagen von Entwicklung und Sozialisation Basic Principles of Development and Socialization P 6 MP   PL: 1 SL: 0 EW-L IP3 Lernen und Lehren in der Grundschule: Einführung in die Allgemeine Didaktik - für Studierende der inklusiven Pädagogik Learning and Teaching in Primary School: Introduction to General Primary School Didactics – for Students of Inclusive Education P 6 KP   PL: 2 SL: 0 BA-UM-HET-IP Umgang mit Heterogenität in der Schule Addressing Heterogeneity in School P 3 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.