Sachsen

VVVG

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 4314. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 1993 Nr. 44, S. 949 Fsn-Nr.: 113-5 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 20. Januar 2024

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Originaldateien und Anlagen

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VBl. S. 136) 53 § 54a eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Mai 2003 (SächsGVBl. S. 136) 54 Anlage angefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2023 (SächsGVBl. 2024 S. 19)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.