Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Transkulturelle Studien“ an der Universität Bremen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 136475. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:14.07.2016 Inkrafttreten01.10.2019 Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 10. Juli 2019 (Brem.ABl. S. 1003)*) Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 544 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Transkulturelle Studien“ an der Universität Bremen vom 29. Juni 2016 (Brem.ABl. 2016, S. 544), zuletzt geändert durch Ordnung vom 10. Juli 2019 (Brem.ABl. S. 1003)*)"

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

I 7,5 CP/WP 4. Sem. Istanbul IST 4 Master Thesis 30 CP/P* Sem. = Semester, CP = Credit Points, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul * Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen 1 Die Wahl in diesem Modul erfolgt auf Lehrveranstaltungsebene Das Modul 4a wird im Doppelabschlussprogramm „Intercultural/Transcultural Communication“ für den Spracherwerb gemäß § 5 Absatz 1 genutzt. Tabelle 1b) Ergänzende Angaben zu den Modulen, die an der Universität Bremen im Studiengang speziell für Studierende des Doppelabschlussprogramms angeboten werden: K- Ziffer Modultitel Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP PL/SL (Anzahl) M4a Free Choice or Language P 12 KP PL: 1 SL: 1 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) Tabelle 2a) Studienverlaufsplan für Studierende mit Studienbeginn an der Kadir Has Universität Istanbul: 1. Jahr 1. Sem. Istanbul IST 1 Comparative Research Methodologies 6 CP/P City and Spectacle 6 CP/P Media and Communication Theory 6 CP/P Culture Theory 6 CP/P Free Chosen Seminar 6 CP/WP 2. Sem. Istanbul IST 2 Intercultural Communication 7,5 CP/P City and Spectacle 7,5 CP/P/MP Elective Course I 7,5 CP/P/MP Elective Course II 7,5 CP/P/MP 2. Jahr 3. Sem. Bremen Wahlpflichtbereich: M1 Theories of Transculturality Wahlpflichtbereich: M 8 or/and M 9 or/ and M 10 M4b Free Choice or Language 3 CP/P 1 B 3 M3 Transcultural Competence Specialisation     One of the two modules, total: 9 CP/WP1 Two Modules with 9 CP, total: 18/WP1 CP   4. Sem. Bremen M11: Modul Masterarbeit 30CP/P   B 4   Sem. = Seminar, CP = Credit Points, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, * Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen. 1 Die Wahl in diesem Modul/in diesen Modul erfolgt (zudem) auf Lehrveranstaltungsebene. Das Modul M4b wird im Doppelabschluss „Intercultural/Transcultural Communication“ für den Spracherwerb gemäß § 5 Absatz 1 genutzt. Tabelle 2b) Ergänzende Angaben zu den Modulen, die an der Universität Bremen im Studiengang speziell für Studierende des Doppelabschlussprogramms angeboten werden: K.- Ziffer Modultitel Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP PL/SL (Anzahl) M4b Free Choice or Language P 3 KP PL: 1 SL. 1 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul , WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) § 4 Prüfungen (1) Prüfungen werden nach der Prüfungsordnung derjenigen Universität durchgeführt, die das jeweilige Modul anbietet. (2) Im Doppelabschlussprogramm „Intercultural/Transcultural Communication“ ist zusätzlich die Prüfungsform „Take-Home-Exam“ möglich. Take-Home-Exams sind schriftliche Arbeiten, die zu Fragen der Dozentin/des Dozenten zum behandelten Stoff innerhalb einer verabredeten Zeit zuhause verfasst werden (z.B. während 1 oder 3 Tagen). Der Abgabetermin des Take-Home-Exams gilt als Prüfungstermin gemäß § 17 Absatz 1 des Allgemeinen Teils der Masterprüfungsordnungen der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung. (3) Die folgende Tabelle wird bei der Notenumrechnung zugrunde gelegt: U. Kadir Has U. Bremen 4.0 AA 1.0 3,5 BA 1,3 3.0 BB 2.0 2,5 CB 2.3 2.0 CC 3.0 1,5 DC 3.3 1.0 DD 4.0 0.0 P 5.0 Eine bestandene unbenotete Leistung wird in der Kadir Has Universität mit „G“ gekennzeichnet. Es werden ausschließlich diesem Schema entsprechend gerundete Noten zugrunde gelegt. § 5 Modul Masterarbeit (1) Voraussetzung zur Anmeldung zum Modul Masterarbeit sind der Nachweis von mindestens 60 CP sowie der Nachweis über Deutschkenntnisse auf Niveau A2 für Studierende mit Studienbeginn an der Kadir Has Universität Istanbul und Türkischkenntnisse auf Niveau A2 für Studierende mit Studienbeginn an der Universität Bremen. (2) Die Masterarbeit wird an der jeweiligen Gastuniversität geschrieben und durch jeweils eine Betreuerin/einen Betreuer der Kadir Has Universität Istanbul und der Universität Bremen betreut. a) Das Modul Masterarbeit wird an der Kadir Has Universität unbenotet abgeschlossen, ein Kolloquium ist enthalten. b) Das Modul Masterarbeit an der Universität Bremen wird gemäß § 6 Absatz 1 der Fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Transkulturelle Studien“ auch im Doppelabschlussprogramm „Intercultural/Transcultural Communication“ benotet absolviert. (3) Das begleitende Seminar zur Masterarbeit an der Universität Bremen gemäß § 6 Absatz 1 der Fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Transkulturelle Studien“ ist im Doppelabschlussprogramm „Intercultural / Transcultural Communication“ freiwillig und wird empfohlen. § 6 Abschlussgrad (1) Aufgrund der bestandenen Masterprüfung, d.h. des Bestehens aller Module und der Masterarbeit mit Kolloquium, verleiht die Universität Bremen im Doppelabschlussprogramm Intercultural/Transcultural Studies den Abschlussgrad „Master of Arts“ (abgekürzt M. A.). (2) Nach erfolgreichem Bestehen des Doppelabschlussprogramms verleihen die Kadir Has Universität und die Universität Bremen jeweils den durch sie verliehenen Hochschulgrad. Die Universität Bremen stellt ihre Urkunde über den jeweils verliehenen Hochschulgrad „Master of Arts“ mit dem Datum des Zeugnisses in englischer und deutscher Sprache aus. Die Urkunden über den von der Universität Bremen und die Universität Kadir Has Istanbul jeweils verliehenen Hochschulgrad enthalten neben der Angabe der Studiengänge auch die Angabe der binationalen Ausrichtung sowie den Hinweis darauf, dass der Grad im Rahmen eines gemeinsamen Doppelabschlussprogramms verliehen wurde.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.