Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen für die Studienfächer Geographie, Französisch und Spanisch im Master of Education für Kooperationsstudierende mit Heimatuniversität Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

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Quellenkennung: 230470. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:07.01.2016 Inkrafttreten01.10.2024 Zuletzt geändert durch:§ 4 in den Abschnitten 1a, 1b, 1c, 3a, 3b sowie Tabelle 1a, 1b, 1c, 2, 2a, 2b, 3a, 3b geändert sowie Tabelle 2c angefügt durch Ordnung vom 26.04.2024 (Brem.ABl. S. 598) Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 10 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen für die Studienfächer Geographie, Französisch und Spanisch im Master of Education für Kooperationsstudierende mit Heimatuniversität Carl von Ossietzky Universität Oldenburg vom 2. Dezember 2015 (Brem.ABl. 2016, S. 10), zuletzt § 4 in den Abschnitten 1a, 1b, 1c, 3a, 3b sowie Tabelle 1a, 1b, 1c, 2, 2a, 2b, 3a, 3b geändert sowie Tabelle 2c angefügt durch Ordnung vom 26. April 2024 (Brem.ABl. S. 598)"

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sanforderungen aufgrund von Auflagen, die durch die Universität Oldenburg ausgesprochen wurden, sind zusätzlich zu absolvieren. (2) Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich werden in deutscher oder spanischer Sprache gehalten. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO der Universität Bremen bzw. gemäß der Angaben in der jeweils geltenden fachspezifischen Prüfungsordnung durchgeführt. (2) Prüfungen können in deutscher oder spanischer Sprache durchgeführt werden. § 4 Masterarbeit und Kolloquium Die Masterarbeit von Kooperationsstudierenden mit Heimatuniversität Oldenburg kann in der Fachdidaktik oder in der Fachwissenschaft des Faches Spanisch auch an der Universität Bremen geschrieben werden, wenn eine entsprechende Betreuung gewährleistet ist. Studierende, die planen, das Modul Masterarbeit im Fach Spanisch zu absolvieren, müssen sich frühzeitig im Fach beraten lassen, weil ggf. weitere Leistungen zu erbringen sind. § 5 Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Diese vorliegenden fachspezifischen Regelungen treten nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 in Kraft. Sie werden im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gelten für Studierende, die ab dem Wintersemester 2015/16 im Kooperationsstudium für Studierende mit Heimatuniversität Oldenburg an der Universität Bremen ihr Studium aufnehmen. (2) Studierende, die ab dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt. (3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln auf Antrag in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage. Genehmigt, Bremen, den 2. Dezember 2015 Der Rektor der Universität Bremen Anlage: Tabelle 1c Anlage: Tabelle 1c M.Ed. Gymnasium: Spanisch (Koop OL) Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Aufgrund der sprachlichen Lernprogression und der aufbauenden didaktischen Progression wird diese Reihenfolge der Module dringend empfohlen. Die Erläuterungen unterhalb des Studienverlaufsplans sind zu beachten.             Σ 39 CP + ggf. 27 CP 2. Jahr 4. Sem. ggfs. FD5.1 Modul Masterarbeit (inklusive Kolloquium)1+2 (21 CP/WP/TP) oder D1-OL oder D2-OL Abschlussmodul Fachwissenschaften (Sprach- oder Literaturwissenschaft)1+2 (21 CP/WP/MP)   (ggfs. 21 CP) (ggfs. 6 CP)1+2 3. Sem. FD4 Profilmodul Fachdidaktik: Diagnose und Bewertung im Spanischunterricht (3 CP/P/MP)   Wahlpflichtbereich:     ein weiteres Profilmodul Fachwissenschaften aus C1a-OL Profilmodul Linguistik a /C1b-OL Profilmodul Linguistik b/C2a-OL Profilmodul Literaturwissenschaft a/C2b-OL Profilmodule Literaturwissenschaft b (3 CP/WP/MP)3+5 C4 Professionalisierungsmodul Sprachpraxis (6 CP/P/TP) 12 CP 1. Jahr 2. Sem.         27 CP 1. Sem. FD3 Profilmodul Fachdidaktik: Lernbedingungen und Innovationen im Spanischunterricht FP-OL4 Praktikumsmodul Wahlpflichtbereich: ein Profilmodul Fachwissenschaften aus C1a Profilmodul Linguistik a /C1b Profilmodul Linguistik b /C2a Profilmodul Literaturwissenschaft a: Spanischsprachige Literaturen von der Renaissance bis zur Gegenwart C3 Profilmodul Sprachpraxis     (6 CP/P/MP) (9 CP/P/MP) Profilmodul Literaturwissenschaft a//C2b Profilmodul Literaturwissenschaft b: Literatur und Film5 (6 CP/WP/KP) (6 CP/P/KP)   P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul, MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung, PL = Prüfungsleistung (= benotet); SL = Studienleistung (= unbenotet) Erläuterungen zum Studienverlaufsplan: 1 In dem FD5 Modul Masterarbeit sind neben der Masterarbeit und dem Kolloquium zwei Begleitveranstaltungen semesterbegleitend (die erste im 3. Semester und die zweite im 4. Semester) zu belegen. 2 Kooperationsstudierende, die an der Universität Bremen in der Fachdidaktik ihre Masterarbeit schreiben wollen, müssen zusätzlich zum Abschlussmodul ein weiteres fachdidaktisches Angebot belegen, um die erforderlichen 27 CP zu erreichen. Wird die Masterarbeit in Fachwissenschaften geschrieben, muss ein weiteres fachwissenschaftliches Modul im Wahlpflichtbereich im Umfang von 6 CP absolviert werden. Diese Studierenden sollten sich frühzeitig im Fach beraten lassen. Die zusätzlich erbrachten Leistungen werden im Fach schriftlich bestätigt. 3 Die 3 CP werden in einer benoteten Präsentation (mündliche Prüfung gemäß § 9 AT MPO der Universität Bremen) erbracht. Die schriftliche Hausarbeit, die von den Studierenden der Universität Bremen zusätzlich zu erbringen ist, entfällt für Kooperationsstudierende mit Heimatuniversität Oldenburg. 4 Das Praktikumsmodul FP - OL umfasst das Fachpraktikum in der Schule (7 Wochen Kernzeit) und die Modulprüfung (Praktikumsbericht gemäß Anlage 3b Regelungen für die Praxismodule zur MPO M.Ed. Gymnasium an der Universität Oldenburg). Die Praktikumsvorbereitung findet im Rahmen des FD3 Profilmoduls semesterbegleitend statt. 5 Von den Profilmodulen (= C- Module) ist eines auszuwählen, das inhaltlich noch nicht im Rahmen des Bachelor (Koop) absolviert wurde. Anlage [2] Abschnitt 2: Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Sonderpädagogik) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Geographie an der Universität Bremen, beschlossen im Fachbereichsrat des Fachbereichs 8 (Sozialwissenschaften) am 16. Mai 2018 (Neufassung) § 1 Studienumfang (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs Master of Education (Sonderpädagogik) sind über die Bachelor- und Masterphase insgesamt 60 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) für das jeweilige Studium des Unterrichtsfaches (Fachdidaktik und Fachwissenschaft) zu erwerben. (2) Im Kooperationsfach Geographie an der Universität Bremen sind im Master of Education (Sonderpädagogik) insgesamt 30 CP zu erwerben. An der Universität Oldenburg werden die anderen Studienanteile, wie auch die schulbezogenen Praxismodule im Rahmen der Sonderpädagogik, erbracht. § 2 Studienaufbau Die zu absolvierenden Module und deren Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 2 aufgeführt. Bei dieser Darstellung wird davon ausgegangen, dass bereits im Bachelorstudium das Fach im Rahmen der Kooperation zwischen den Universitäten Bremen und Oldenburg absolviert wurde. Darüber hinausgehende Prüfungsanforderungen aufgrund von Auflagen, die durch die Universität Oldenburg ausgesprochen wurden, sind zusätzlich zu absolvieren. § 3 Prüfungen Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO der Universität Bremen bzw. gemäß der Angaben in der jeweils geltenden fachspezifischen Prüfungsordnung durchgeführt. § 4 Masterarbeit und Kolloquium Im Fach Geographie kann von Kooperationsstudierenden mit Heimatuniversität Oldenburg und dem Studienziel Master of Education (Sonderpädagogik) keine Masterarbeit geschrieben werden. Studierende, die planen, das Modul Masterarbeit im Fach Französisch zu absolvieren, müssen sich frühzeitig im Fach beraten lassen, weil ggf. weitere Leistungen zu erbringen sind. § 5 Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Diese fachspezifischen Regelungen treten nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie werden im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gelten für Studierende, die ab dem Wintersemester 2018/19 ihr Kooperationsstudium im Master of Education (Sonderpädagogik) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Geographie an der Universität Bremen aufnehmen. (2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Kooperationsstudium im Master of Education (Sonderpädagogik) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Geographie aufgenommen und ein Prüfungsverfahren in den Modulen gemäß den fachspezifischen Regelungen vom 4. November 2015 eröffnet haben, beenden dieses Prüfungsverfahren gemäß dieser fachspezifischen Regelungen. Das Prüfungsverfahren muss bis zum 30. September 2020 abgeschlossen werden. Studierende wechseln spätestens dann, auf Antrag auch früher, in die vorliegende Ordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage. Genehmigt, Bremen, den 22. Juni 2018 Der Rektor der Universität Bremen Anlage Tabelle 2 Anlage Tabelle 2 M.Ed. Sonderpädagogik: Geographie (KOOP - OL) Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.   Σ 30 CP 2. Jahr 4. Sem.         3. Sem. Wahlpflichtmodul , 9 CP (siehe Anlage 2)     9 CP 1. Jahr 2. Sem. Wahlpflichtmodul , 9 CP (siehe Anlage 2) GEO-GT Geländetage 3 CP/P/KP* GEO-S Deskriptive Statistik 3 CP/P/MP 15 CP 1. Sem. GEO-MT Kartographie und GIS 6 CP/P/KP     6 CP Sem. = Semester, CP = Credit Points, P: Pflichtmodul, MP = Modulprüfung, KP = Kombinationsprüfung; * Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen. Anlage Tabelle 2a Anlage Tabellen 2a, 2b und 2c, Wahlpflichtbereich im M.Ed. Sonderpädagogik: Geographie, 18 CP Von den drei Wahlpflichtbereichen (Tabelle 2a bis 2c) sind insgesamt zwei zu absolvieren. Tabelle 2a: Wahlpflichtbereich Humangeographie K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modulty p P/WP/W CP MP/TP /KP Aufteilu ng der CP bei TP PL/SL (Anzah l) GEO-WH1 Regionale Wirtschaftspolitik Regional Economic Policy WP 9 KP   PL: 2 SL: 1 GEO-WH2 Sustainability Studies Sustainability Studies WP 9 KP   PL: 2 SL: 1 GEO-WH3 Stadtgeographie und Stadtentwicklung Urban Geography and Urban Development WP 9 KP   PL: 1 SL: 3 K.-Ziffer = Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) Anlage Tabelle 2b Tabelle 2b: Wahlpflichtbereich Physische Geographie K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modulty p P/WP/W CP MP/TP /KP Aufteilu ng der CP bei TP PL/SL (Anzah l) GEO-WP1 Paläoklimatologie Paleoclimatology WP 9 KP   PL: 2 SL: 1 GEO-WP2 Klima- und Biogeographie Climate and Biogeography WP 9 KP   PL: 2 SL: 1 K.-Ziffer = Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) Anlage Tabelle 2c Tabelle 2c: Wahlpflichtbereich Fachdidaktik K.- Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) GEO-FD3 Fachdidaktik im sozialwissenschaftlichen Kontext Social Science and Teaching Geography WP 9 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)“ Anlage [3a] Abschnitt 3a Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Wirtschaftspädagogik) mit Heimatuniversität Oldenburg und dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen, beschlossen im Fachbereich 10 (Sprach- und Literaturwissenschaften) am 24. November 2015. § 1 Studienumfang (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges Master of Education (Wirtschaftspädagogik) sind über die Bachelor- und Masterphase insgesamt 75 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) für das jeweilige Studium des Unterrichtsfaches (Fachdidaktik und Fachwissenschaft) zu erwerben. (2) Im Kooperationsfach Französisch an der Universität Bremen sind im Master of Education (Wirtschaftspädagogik) insgesamt 45 CP zu erwerben. An der Universität Oldenburg werden die anderen Studienanteile, wie auch die schulbezogenen Praxismodule im Rahmen der Wirtschaftspädagogik, erbracht. § 2 Studienaufbau (1) Die zu absolvierenden Module und deren Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 3a aufgeführt. Bei dieser Darstellung wird davon ausgegangen, dass bereits im Bachelorstudium das Fach im Rahmen der Kooperation zwischen den Universitäten Bremen und Oldenburg absolviert wurde. Darüber hinausgehende Prüfungsanforderungen aufgrund von Auflagen, die durch die Universität Oldenburg ausgesprochen wurden, sind zusätzlich zu absolvieren. (2) Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich werden in deutscher oder französischer Sprache gehalten. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO der Universität Bremen bzw. gemäß der Angaben in der jeweils geltenden fachspezifischen Prüfungsordnung durchgeführt. (2) Prüfungen können in deutscher oder französischer Sprache durchgeführt werden. § 4 Masterarbeit und Kolloquium Die Masterarbeit von Kooperationsstudierenden mit Heimatuniversität Oldenburg kann in der Fachdidaktik oder in der Fachwissenschaft des Fachs Französisch auch an der Universität Bremen geschrieben werden, wenn eine entsprechende Betreuung gewährleistet ist. Studierende, die planen, das Modul Masterarbeit im Fach Französisch zu absolvieren, müssen sich frühzeitig im Fach beraten lassen, weil ggf. weitere Leistungen zu erbringen sind. § 5 Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Diese vorliegenden fachspezifischen Regelungen treten nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 in Kraft. Sie werden im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gelten für Studierende, die ab dem Wintersemester 2015/16 im Kooperationsstudium für Studierende mit Heimatuniversität Oldenburg an der Universität Bremen ihr Studium aufnehmen. (2) Studierende, die ab dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt. (3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln auf Antrag in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage. Genehmigt, Bremen, den 2. Dezember 2015 Der Rektor der Universität Bremen Anlage: Tabelle 3a Anlage: Tabelle 3a M.Ed. Wirtschaftspädagogik Französisch (KOOP - OL) Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Aufgrund der sprachlichen Lernprogression und der aufbauenden didaktischen Progression wird eine sinnvolle Reihenfolge der Module dringend empfohlen. Die Erläuterungen unterhalb des Studienverlaufsplans sind zu beachten             ∑ 45 CP + ggf. 27 CP   2. Jahr 4. Sem. ggf. FD5.1 Modul Masterarbeit (inklusive Kolloquium)1+2 (21 CP/WPM/TP) oder ggfs. D1-OL oder D2-OL Modul Masterarbeit Fachwissenschaften (Sprachwissenschaft oder Literatur- und Kulturwissenschaft)1+2 (21 CP/WP/MP) --- (ggfs. 21 CP+6 CP)1+2   3. Sem.     C5 Professionalisierungsmodul Sprachpraxis (6 CP/P/TP) 12 CP       Wahlpflichtbereich: C1a Profilmodul Linguistik a: Linguistische Aspekte des Französischen oder C1b Profilmodul Linguistik b: Frankophonie - sprachliche Dimensionen oder C2.1a Profilmodul Literatur- und Kulturwissenschaft a: Literatur, Kultur, Medien und Theorien oder C2.1b Profilmodul Literatur- und Kulturwissenschaft b: Frankophonie - Literarische und kulturelle Dimensionen, (6 CP/WP/KP)   1. Jahr 2. Sem. B1.1 Aufbaumodul Linguistik: Kontrastive Linguistik - Französisch - Deutsch oder B1.3 Aufbaumodul Linguistik: Variation und Wandel des Französischen (6 CP/WP/KP)3 A1 A2 C4 33 CP Basismodul Linguistik (6 CP/P/TP Basismodul Literaturwissenschaft (6 CP/P/TP) Profilmodul Sprachpraxis (6 CP/P/KP)     B2a Aufbaumodul Literaturwissenschaft a: Textanalyse (3 CP/P/MP)   1. Sem. FD3 Profilmodul Fachdidaktik: Lernbedingungen und Innovationen im Französischunterricht (6 CP/P/KP)           P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, = Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen, MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung, PL = Prüfungsleistung (= benotet); SL = Studienleistung (= unbenotet) 1 In dem FD5 Abschlussmodul Fachdidaktik sind neben der Masterarbeit und dem Kolloquium zwei Begleitveranstaltungen semesterbegleitend (die erste im 3. Semester und die zweite im 4. Semester) zu belegen. 2 Kooperationsstudierende, die an der Universität Bremen in der Fachdidaktik ihre Masterarbeit schreiben wollen, müssen zusätzlich zum Abschlussmodul das FD4 Modul (im 3. Semester) und 3 CP aus dem Bereich Schlüsselqualifikationen absolvieren, um die erforderlichen 24 CP zu erlangen (21 CP + 3 CP = 24 CP). Kooperationsstudierende, die an der Universität Bremen ihre Masterarbeit in einer Fachwissenschaft schreiben wollen, müssen vorher ein entsprechendes weiteres Profilmodul aus dem WP-Bereich absolvieren. Die zusätzlich erbrachten Leistungen werden im Fach schriftlich bestätigt. 3 Das im Rahmen des Bachelors (Koop) noch nicht studierte Modul soll gewählt werden Ergänzende Angabe für Module mit Teilprüfung zu Tabelle 3a, 3a M.Ed. Wirtschaftspädagogik Französisch (KOOP - OL): K.-Ziffer Modulbezeichnung CP TP Aufteilung CP bei Teilprüfung PL/SL (Anzahl) A1 Basismodul Linguistik 6 2 TP A1a (3 CP) 2 PL/2 SL         A1b (3 CP)   A2 Basismodul Literaturwissenschaft 6 2 TP A2a (3 CP) 2 PL/2 SL         A2b (3 CP)   K.-Ziffer: Kennziffer, CP: Credit Points, TP = Teilprüfung, PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) Anlage [3b] Abschnitt 3b Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Wirtschaftspädagogik) mit Heimatuniversität Oldenburg und dem Zweitfach Spanisch an der Universität Bremen, beschlossen im Fachbereich 10 (Sprach- und Literaturwissenschaften) am 24. November 2015. § 1 Studienumfang (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges Master of Education (Wirtschaftspädagogik) sind über die Bachelor- und Masterphase insgesamt 75 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) für das jeweilige Studium des Unterrichtsfaches (Fachdidaktik und Fachwissenschaft) zu erwerben. (2) Im Kooperationsfach Spanisch an der Universität Bremen sind im Master of Education (Wirtschaftspädagogik) insgesamt 45 CP zu erwerben. An der Universität Oldenburg werden die anderen Studienanteile, wie auch die schulbezogenen Praxismodule im Rahmen der Wirtschaftspädagogik, erbracht. § 2 Studienaufbau (1) Die zu absolvierenden Module und deren Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 3b aufgeführt. Diese Darstellung geht davon aus, dass bereits im Bachelorstudium das Fach im Rahmen der Kooperation zwischen den Universitäten Bremen und Oldenburg absolviert wurde. Darüber hinausgehende Prüfungsanforderungen aufgrund von Auflagen, die durch die Universität Oldenburg ausgesprochen wurden, sind zusätzlich zu absolvieren. (2) Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich werden in deutscher oder spanischer Sprache gehalten. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO der Universität Bremen bzw. gemäß der Angaben in der jeweils geltenden fachspezifischen Prüfungsordnung durchgeführt. (2) Prüfungen können in deutscher oder spanischer Sprache durchgeführt werden. § 4 Masterarbeit und Kolloquium Die Masterarbeit von Kooperationsstudierenden mit Heimatuniversität Oldenburg kann in der Fachdidaktik oder in der Fachwissenschaft der Faches Spanisch auch an der Universität Bremen geschrieben werden, wenn eine entsprechende Betreuung gewährleistet ist. Studierende, die planen, das Modul Masterarbeit im Fach Spanisch zu absolvieren, müssen sich frühzeitig im Fach beraten lassen, weil ggf. weitere Leistungen zu erbringen sind. § 5 Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Diese vorliegenden fachspezifischen Regelungen treten nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 in Kraft. Sie werden im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gelten für Studierende, die ab dem Wintersemester 2015/16 im Kooperationsstudium für Studierende mit Heimatuniversität Oldenburg an der Universität Bremen ihr Studium aufnehmen. (2) Studierende, die ab dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt. (3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln auf Antrag in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage. Genehmigt, Bremen, den 2. Dezember 2015 Der Rektor der Universität Bremen Anlage: Tabelle 3b Anlage: Tabelle 3b M.Ed. Wirtschaftspädagogik Spanisch (KOOP OL) Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Aufgrund der sprachlichen Lernprogression und der aufbauenden didaktischen Progression wird eine sinnvolle Reihenfolge der Module dringend empfohlen. Die Erläuterungen unterhalb des Studienverlaufs sind zu beachten             ∑ 45 CP + ggf. 27 CP 2. Jahr 4. Sem. ggf. FD5.11+2 Modul Masterarbeit (inklusive Kolloquium) (21 CP/WP/TP) oder ggfs. D1-OL oder D2-OL Abschlussmodul Fachwissenschaften (Sprach- oder Literaturwissenschaft)1+2 (21 CP/WP/MP) --- (ggfs. 21 CP+ 6 CP)1+2 3. Sem.       C4 Professionalisierungsmodul Sprachpraxis (6 CP/P/TP) 12 CP Wahlpflichtbereich: C1a oder C1b oder C2a oder C2b (6 CP/WP/KP) 1. Jahr 2. Sem. B1b Aufbaumodul Linguistik b (Selbststudieneinheit) oder B2.1b Aufbaumodul Literaturwissenschaft b (Selbststudieneinheit) (3 CP/WP/MP*) Wahlpflichtbereich: ein Profilmodul Fachwissenschaften aus C1a Profilmodul Linguistik a /C1b Profilmodul Linguistik b /C2a Profilmodul Literaturwissenschaft a: Spanischsprachige Literaturen von der Renaissance bis zur Gegenwart /C2b Profilmodul Literaturwissenschaft b: Literatur und Film (6 CP/WP/KP) A1 Basismodul Linguistik3 (6 CP/P/TP) oder A2 Basismodul Literaturwissenschaft3 (6 CP/P/TP) C3 Profilmodul Sprachpraxis (6 CP/P/KP) 33 CP   B1a Aufbaumodul Linguistik: Kontrastive Linguistik - Spanisch - Deutsch (3 CP/P/KP) B2a Aufbaumodul Literaturwissenschaft a: Textan

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.