Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen für die Studienfächer Geographie, Französisch und Spanisch im Master of Education für Kooperationsstudierende mit Heimatuniversität Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

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Quellenkennung: 230470. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:07.01.2016 Inkrafttreten01.10.2024 Zuletzt geändert durch:§ 4 in den Abschnitten 1a, 1b, 1c, 3a, 3b sowie Tabelle 1a, 1b, 1c, 2, 2a, 2b, 3a, 3b geändert sowie Tabelle 2c angefügt durch Ordnung vom 26.04.2024 (Brem.ABl. S. 598) Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 10 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen für die Studienfächer Geographie, Französisch und Spanisch im Master of Education für Kooperationsstudierende mit Heimatuniversität Carl von Ossietzky Universität Oldenburg vom 2. Dezember 2015 (Brem.ABl. 2016, S. 10), zuletzt § 4 in den Abschnitten 1a, 1b, 1c, 3a, 3b sowie Tabelle 1a, 1b, 1c, 2, 2a, 2b, 3a, 3b geändert sowie Tabelle 2c angefügt durch Ordnung vom 26. April 2024 (Brem.ABl. S. 598)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:07.01.2016 Inkrafttreten01.10.2024 Zuletzt geändert durch:§ 4 in den Abschnitten 1a, 1b, 1c, 3a, 3b sowie Tabelle 1a, 1b, 1c, 2, 2a, 2b, 3a, 3b geändert sowie Tabelle 2c angefügt durch Ordnung vom 26.04.2024 (Brem.ABl. S. 598) Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 10 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen für die Studienfächer Geographie, Französisch und Spanisch im Master of Education für Kooperationsstudierende mit Heimatuniversität Carl von Ossietzky Universität Oldenburg vom 2. Dezember 2015 (Brem.ABl. 2016, S. 10), zuletzt § 4 in den Abschnitten 1a, 1b, 1c, 3a, 3b sowie Tabelle 1a, 1b, 1c, 2, 2a, 2b, 3a, 3b geändert sowie Tabelle 2c angefügt durch Ordnung vom 26. April 2024 (Brem.ABl. S. 598)" juris-Abkürzung: FRegKoopUniBROldfPO BR Ausfertigungsdatum: 02.12.2015 Gültig ab: 01.10.2015 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2016, 10 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Prüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen für die Studienfächer Geographie, Französisch und Spanisch im Master of Education für Kooperationsstudierende mit Heimatuniversität Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Vom 2. Dezember 2015 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 4 in den Abschnitten 1a, 1b, 1c, 3a, 3b sowie Tabelle 1a, 1b, 1c, 2, 2a, 2b, 3a, 3b geändert sowie Tabelle 2c angefügt durch Ordnung vom 26.04.2024 (Brem.ABl. S. 598) Der Rektor der Universität Bremen hat am 2. Dezember 2015 nach § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 Drittes HochschulreformG vom 24. März 2015 (Brem.GBl. S. 141) und § 3 Absatz 2 des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2010 (Brem.GBl. S. 545) die fachspezifischen Prüfungsordnung für die nachfolgend aufgelisteten Studienangebote im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg genehmigt: § 1 Übergreifende Vorgaben für alle fachspezifischen Regelungen: Grundlagen der Kooperation, Vorgaben aus den Prüfungsordnungen der Heimatuniversität und Zeugniserstellung (1) Auf der Grundlage des Kooperationsvertrages vom 2. März 2006 in der jeweils aktuellen Fassung eröffnen die Partneruniversitäten Bremen und die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (im Folgenden: Universität Oldenburg) die Möglichkeit eines hochschulübergreifenden Kooperationsstudiums im Master of Education in ausgewählten Fächern. Fachspezifische Anlagen zu dieser Ordnung regeln die Kooperationsfachangebote der Universität Bremen für Kooperationsstudierende im Master of Education der Universität Oldenburg in den Studiengängen - Master of Education Gymnasium (M.Ed. Gym), - Master of Education Wirtschaftspädagogik (M. Ed. Wipäd) und - Master of Education Sonderpädagogik (M.Ed. Sopäd) für die folgenden Unterrichtsfächer: - Geographie (M. Ed. Gym und M. Ed. Sopäd) - Französisch (M. Ed. Gym und M. Ed. Wipäd) und - Spanisch (M. Ed. Gym und M. Ed. Wipäd). (2) Kooperationsstudierende studieren in der von ihrer Heimatuniversität, in diesem Fall Universität Oldenburg, vorgegebenen Studienstruktur. Die Kooperationsstudierenden im Master of Education belegen das zweite Fach an der Universität Bremen. Die Kombination der Fächer richtet sich nach den Regelungen zur Fächerkombination gemäß der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) in der jeweils geltenden Fassung. Für Studierende der Fächer Französisch und Spanisch gelten die Vorgaben bezüglich weiterer Sprachkenntnisse laut Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) in der jeweils geltenden Fassung. Die nachfolgenden Anlagen gelten hinsichtlich der studienstrukturellen Anforderungen zusammen mit den allgemeinen Teilen der Prüfungsordnungen für die o.g. Master of Education der Universität Oldenburg in der jeweils gültigen Fassung. (3) In den Kooperationsfächern der Universität Bremen gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 gelten auf der Modulebene die inhaltlichen, prüfungsrechtlichen und strukturellen Vorgaben des „Allgemeinen Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Universität Bremen vom 27. Januar 2010“ in der jeweils geltenden Fassung ohne den gesamten Abschnitt I sowie ohne sämtliche darauf folgende Regelungen in den Abschnitten II - V, die nicht die Modulebene betreffen. (4) Die fachspezifischen Prüfungsordnungen für die Studiengänge Master of Education der Universität Bremen in der jeweils geltenden Fassung gelten in den hier geregelten Studienfächern nur in den Paragraphen, die die Modulebene betreffen. (5) Sollten sich aufgrund der besonderen Konstruktion der verschiedenen Kooperationsfächer Fragen ergeben, die sich weder durch die vorliegende Prüfungsordnung noch durch die dieser übergeordneten Regelungen der Heimatuniversität oder der anbietenden Universität entscheiden lassen, entscheidet der fachlich zuständige Prüfungsausschuss der Universität Bremen. § 2 Übergreifende Regelungen: Zeugnis und Urkunde Zeugnis und Urkunde werden von der Heimatuniversität Oldenburg ausgestellt. Die Leistungen des Kooperationsfaches an der Universität Bremen werden in einer „Bescheinigung erbrachter Prüfungsleistungen“ dokumentiert, die die Universität Bremen ausstellt und den Studierenden und dem Prüfungsamt der Universität Oldenburg übermittelt. § 3 Übergreifende Regelungen: Gesamtnote der Masterprüfung Die Leistungen im Kooperationsfach an der Universität Bremen werden entsprechend der jeweils geltenden Regelungen der Universität Oldenburg in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen. § 4 Inkrafttreten und Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung tritt mit den nachfolgenden fachspezifischen Regelungen nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2015 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2015/16 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg in einem der hier genannten Studienfächer aufnehmen. (2) Studierende, die ab dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln in die vorliegende Regelung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt. (3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln auf Antrag in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage. Genehmigt, Bremen, den 2. Dezember 2015 Der Rektor der Universität Bremen Anlage Übersicht zu den fachspezifischen Regelungen der Studiengänge mit Kooperationsfachangeboten: Abschnitt Lehramt / Fach GYMNASIUM 1a Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Geographie an der Universität Bremen 1b Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen 1c Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Spanisch an der Universität Bremen SONDERPÄDAGOGIK 2 Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Sonderpädagogik) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Geographie an der Universität Bremen WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK 3a Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Wirtschaftspädagogik) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen 3b Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Wirtschaftspädagogik) mit Heimatuniversität Oldenburg und dem Zweitfach Spanisch an der Universität Bremen 4 Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren und Durchführung von Prüfungen als „E-Klausur“ Anlage [1a] Abschnitt 1a: Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Geographie an der Universität Bremen, beschlossen im Fachbereichsrat des Fachbereichs 8 (Sozialwissenschaften) am 16. Mai 2018 (Neufassung) § 1 Studienumfang (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs Master of Education (Gymnasium) sind über die Bachelor- und Masterphase insgesamt 90 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) für das jeweilige Studium des Unterrichtsfaches (Fachdidaktik und Fachwissenschaft) zu erwerben. (2) Im Kooperationsfach Geographie an der Universität Bremen sind im Master of Education (Gymnasium) 30 CP zu erwerben und ein Fachpraktikum mit einer begleitenden Lehrveranstaltung im Umfang von 9 CP zu absolvieren. An der Universität Oldenburg werden die anderen Studienanteile erbracht. (3) Das Forschungs- und Entwicklungspraktikum (schulbezogenes Forschungspraktikum) wird im Rahmen des Erstfaches an der Universität Oldenburg absolviert. § 2 Studienaufbau Die zu absolvierenden Module und deren Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 1a aufgeführt. Bei dieser Darstellung wird davon ausgegangen, dass bereits im Bachelorstudium das Fach im Rahmen der Kooperation zwischen den Universitäten Bremen und Oldenburg absolviert wurde. Darüber hinausgehende Prüfungsanforderungen aufgrund von Auflagen, die durch die Universität Oldenburg ausgesprochen wurden, sind zusätzlich zu absolvieren. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO der Universität Bremen bzw. gemäß der Angaben in der jeweils geltenden fachspezifischen Prüfungsordnung durchgeführt. (2) Mündliche Prüfungen können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Studierenden erbracht werden. § 4 Masterarbeit und Kolloquium Die Masterarbeit von Kooperationsstudierenden mit Heimatuniversität Oldenburg kann ausschließlich in der Fachdidaktik des Faches Geographie an der Universität Bremen geschrieben werden, und nur wenn die Betreuung gewährleistet ist. Studierende, die planen, das Modul Masterarbeit im Fach Geographie zu absolvieren, müssen sich frühzeitig im Fach beraten lassen, weil ggf. weitere Leistungen zu erbringen sind. § 5 Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Diese fachspezifischen Regelungen treten nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie werden im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gelten für Studierende, die ab dem Wintersemester 2018/19 ihr Studium im Kooperationsstudium Master of Education (Gymnasium) für Studierende mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Geographie an der Universität Bremen aufnehmen. (2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Kooperationsstudium im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Geographie an der Universität Bremen ihr Studium aufgenommen haben, wechseln in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt. Genehmigt, Bremen, den 22. Juni 2018 Der Rektor der Universität Bremen Anlage Tabelle [1a] Anlage Tabelle 1a: M.Ed. Gymnasium: Geographie (Koop - OL) Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.   Σ 39 CP 2. Jahr 4. Sem. Ggf. Modul Masterarbeit     3. Sem. GEO-LaR, Regionale Geographie 9 CP/P/KP GEO-WEF - OL Wahlbereich erweitertes Fachstudium (siehe Erläuterung unter der Tabelle*) 6 CP/P/MP 15 CP 1.Jahr 2. Sem.   GEO-MT2 Geographische Informationssysteme I 6 CP/P/MP 6 CP 1. Sem. GEO-FD3 Fachdidaktik im sozialwissenschaftlichen Kontext 9 CP/P/MP GEO-FD2- OL Geographieunterricht in Theorie und Praxis 9 CP/P/MP 18 CP Sem. = Semester, CP = Credit Points, P: Pflichtmodul, MP = Modulprüfung; KP = Kombinationsprüfung Fußnoten * Erläuterung zu Modul GEO-WEF - OL: Im Modul GEO-WEF-OL sind 6 CP zu absolvieren, die benotete Angebote (Vorlesung) aus dem Studienangebot folgender Studiengänge umfassen können: - Master Stadt- und Regionalentwicklung, - Master Physical Geography: Environmental History, - BA-Studiengänge der Geschichts- bzw. Politikwissenschaft. Darüber hinaus können auch explizit für dieses Modul anerkannte Angebote aus dem des M.Ed.-Studiengang Geographie gewählt werden. Anlage [1b] Abschnitt 1b: Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen, beschlossen im Fachbereich 10 (Sprach- und Literaturwissenschaften) am 5. Juni 2018 (Neufassung) Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen, beschlossen im Fachbereich 10 (Sprach- und Literaturwissenschaften) am 24. November 2015. § 1 Studienumfang (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges Master of Education (Gymnasium) sind über die Bachelor- und Masterphase insgesamt 90 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) für das jeweilige Studium des Unterrichtsfaches (Fachwissenschaft und Fachdidaktik) zu erwerben. (2) Im Kooperationsfach Französisch an der Universität Bremen sind im Master of Education (Gymnasium) 30 CP zu erwerben sowie ein Fachpraktikum mit einer begleitenden Lehrveranstaltung im Umfang von 9 CP zu absolvieren. An der Universität Oldenburg werden die anderen Studienanteile erbracht. (3) Das Forschungs- und Entwicklungspraktikum (schulbezogenes Forschungspraktikum) wird im Rahmen des Erstfaches an der Universität Oldenburg absolviert. § 2 Studienaufbau (1) Die zu absolvierenden Module und deren Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 1b aufgeführt. Bei dieser Darstellung wird davon ausgegangen, dass bereits im Bachelorstudium das Fach im Rahmen der Kooperation zwischen den Universitäten Bremen und Oldenburg absolviert wurde. Darüber hinausgehende Prüfungsanforderungen aufgrund von Auflagen, die durch die Universität Oldenburg ausgesprochen wurden, sind zusätzlich zu absolvieren. (2) Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich werden in deutscher oder französischer Sprache gehalten. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO der Universität Bremen bzw. gemäß der Angaben in der jeweils geltenden fachspezifischen Prüfungsordnung durchgeführt. (2) Prüfungen können in deutscher oder französischer Sprache durchgeführt werden. § 4 Masterarbeit und Kolloquium Die Masterarbeit von Kooperationsstudierenden mit Heimatuniversität Carl von Ossietzky Universität Oldenburg kann in der Fachdidaktik oder in der Fachwissenschaft des Faches Französisch auch an der Universität Bremen geschrieben werden, wenn eine entsprechende Betreuung gewährleistet ist. Studierende, die planen, das Modul Masterarbeit im Fach Französisch zu absolvieren, müssen sich frühzeitig im Fach beraten lassen, weil ggf. weitere Leistungen zu erbringen sind. § 5 Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Diese fachspezifischen Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen treten nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie werden im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gelten für Studierende, die ab dem Wintersemester 2018/19 ihr Kooperationsstudium mit der Universität Oldenburg als Heimatuniversität im Studienfach Französisch an der Universität Bremen aufnehmen. (2) Studierende, die ihr Kooperationsstudium im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen vor dem Wintersemester 2018/19 aufgenommen haben und im Wahlpflichtbereich das Prüfungsverfahren in den Wahlpflichtmodulen eröffnet oder absolviert haben, beenden ihr Studium in der Prüfungsordnung vom 24. November 2015. (3) Studierende, die das Kooperationsstudium im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen vor dem Wintersemester 2018/19 aufgenommen haben und für die Absatz 2 nicht gilt, wechseln in die vorliegende Ordnung. Erbrachte Leistungen werden anerkannt. Genehmigt, Bremen, den 22. Juni 2018 Der Rektor der Universität Bremen Anlage: Tabelle 1b Anlage: Tabelle 1b M.Ed. Gymnasium Französisch (Koop - OL) Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Aufgrund der sprachlichen Lernprogression und der aufbauenden didaktischen Progression wird diese Reihenfolge der Module dringend empfohlen. Die Erläuterungen unterhalb des Studienverlaufsplans sind zu beachten.   M.Ed. Gymnasium - Französisch   Σ 39 CP + ggf. 27 CP 4. Sem. ggfs. FD5.1 Modul Masterarbeit (inklusive Kolloquium) (21 CP/WP/TP)1, 2 oder D1-OL oder D2-OL Modul Masterarbeit Fachwissenschaften (Sprachwissenschaft- oder Literatur- und Kulturwissenschaft), (21 CP/WP/MP)1, 2   (plus ggfs. 21 CP) (plus ggfs. 6 CP)1, 2 3. Sem. FD4 Profilmodul Fachdidaktik: Diagnose und Bewertung im Französischunterricht (3 CP/P/KP)   Wahlpflichtbereich: ein Profilmodul Fachwissenschaften OL aus: C1a-OL Profilmodul Linguistik a: Linguistische Aspekte des Französischen / C1b-OL Profilmodul Linguistik b: Frankophonie: sprachliche Dimensionen / C2.1a-OL Profilmodul Literatur- und Kulturwissenschaft a: Literatur, Kultur, Medien und Theorien / C2.1b-OL Profilmodul Literatur- und Kulturwissenschaft b: Frankophonie: literarische und kulturelle Dimensionen (3 CP/WP/MP)3, 5 C5 Professionalisierungsmodul Sprachpraxis (6 CP/P/KP) 12 CP 2. Sem.           1. Sem. FD3 Profilmodul Fachdidaktik: Lernbedingungen und Innovationen im Französischunterricht (6 CP/P/KP) FP-OL Praktikumsmodul4 (9 CP/P/MP) Wahlpflichtbereich: ein Profilmodul Fachwissenschaften aus: C1a Profilmodul Linguistik a: Linguistische Aspekte des Französischen / C1b Profilmodul Linguistik b: Frankophonie – sprachliche Dimensionen / C2.1a Profilmodul Literatur- und Kulturwissenschaft a: Literatur, Kultur, Medien und Theorien / C2.1b Profilmodul Literatur- und Kulturwissenschaft b: Frankophonie - Literarische und kulturelle Dimensionen; (6 CP/WP/KP)5 C4 Profilmodul Sprachpraxis (6 CP/P/KP) 27 CP CP: Credit Points, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, MP = Modulprüfung; KP = Kombinationsprüfung Erläuterungen zum Studienverlaufsplan Fußnoten 1 In dem FD5 Modul Masterarbeit sind neben der Masterarbeit und dem Kolloquium zwei Begleitveranstaltungen semesterbegleitend (die erste im 3. Semester und die zweite im 4. Semester) zu belegen. 1 In dem FD5 Modul Masterarbeit sind neben der Masterarbeit und dem Kolloquium zwei Begleitveranstaltungen semesterbegleitend (die erste im 3. Semester und die zweite im 4. Semester) zu belegen. 1 In dem FD5 Modul Masterarbeit sind neben der Masterarbeit und dem Kolloquium zwei Begleitveranstaltungen semesterbegleitend (die erste im 3. Semester und die zweite im 4. Semester) zu belegen. 2 Kooperationsstudierende, die an der Universität Bremen in der Fachdidaktik ihre Masterarbeit schreiben wollen, müssen zusätzlich zum Abschlussmodul ein weiteres fachdidaktisches Angebot belegen, um die erforderlichen 27 CP zu erreichen. Wird die Masterarbeit in Fachwissenschaften geschrieben, muss ein weiteres fachwissenschaftliches Modul im Wahlpflichtbereich im Umfang von 6 CP absolviert werden. Diese Studierenden müssen sich frühzeitig im Fach beraten lassen. Die zusätzlich erbrachten Leistungen werden im Fach schriftlich bestätigt. 2 Kooperationsstudierende, die an der Universität Bremen in der Fachdidaktik ihre Masterarbeit schreiben wollen, müssen zusätzlich zum Abschlussmodul ein weiteres fachdidaktisches Angebot belegen, um die erforderlichen 27 CP zu erreichen. Wird die Masterarbeit in Fachwissenschaften geschrieben, muss ein weiteres fachwissenschaftliches Modul im Wahlpflichtbereich im Umfang von 6 CP absolviert werden. Diese Studierenden müssen sich frühzeitig im Fach beraten lassen. Die zusätzlich erbrachten Leistungen werden im Fach schriftlich bestätigt. 2 Kooperationsstudierende, die an der Universität Bremen in der Fachdidaktik ihre Masterarbeit schreiben wollen, müssen zusätzlich zum Abschlussmodul ein weiteres fachdidaktisches Angebot belegen, um die erforderlichen 27 CP zu erreichen. Wird die Masterarbeit in Fachwissenschaften geschrieben, muss ein weiteres fachwissenschaftliches Modul im Wahlpflichtbereich im Umfang von 6 CP absolviert werden. Diese Studierenden müssen sich frühzeitig im Fach beraten lassen. Die zusätzlich erbrachten Leistungen werden im Fach schriftlich bestätigt. 3 Die 3 CP werden in einer benoteten Präsentation (mündliche Prüfung gemäß § 9 AT MPO der Universität Bremen) erbracht. Die schriftliche Hausarbeit, die von den Studierenden der Universität Bremen zusätzlich zu erbringen ist, entfällt für Kooperationsstudierende mit Heimatuniversität Oldenburg. 4 Das Praktikumsmodul FP-OL umfasst das Fachpraktikum in der Schule (7 Wochen Kernzeit) und die Modulprüfung (Praktikumsbericht gemäß „Anlage 3b Regelungen für die Praxismodule zur MPO M.Ed. Gymnasium an der Universität Oldenburg“). Die Praktikumsvorbereitung findet im Rahmen des FD3 Profilmoduls semesterbegleitend statt. 5 Von den Profilmodulen (= C-Module) ist eines auszuwählen, das noch nicht im Rahmen des Bachelor (Koop) absolviert wurde 5 Von den Profilmodulen (= C-Module) ist eines auszuwählen, das noch nicht im Rahmen des Bachelor (Koop) absolviert wurde Anlage [1c] Abschnitt 1c Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Spanisch an der Universität Bremen, beschlossen im Fachbereich 10 (Sprach- und Literaturwissenschaften) am 24. November 2015. § 1 Studienumfang (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges Master of Education (Gymnasium) sind über die Bachelor- und Masterphase insgesamt 90 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) für das jeweilige Studium des Unterrichtsfaches (Fachdidaktik und Fachwissenschaft) zu erwerben. (2) Im Kooperationsfach Spanisch an der Universität Bremen sind im Master of Education (Gymnasium) 30 CP zu erwerben sowie ein Fachpraktikum mit einer begleitenden Lehrveranstaltung im Umfang von 9 CP zu absolvieren. An der Universität Oldenburg werden die anderen Studienanteile erbracht. (3) Das Forschungs- und Entwicklungspraktikum (schulbezogenes Forschungspraktikum) wird im Rahmen des Erstfaches an der Universität Oldenburg absolviert. § 2 Studienaufbau (1) Die zu absolvierenden Module und deren Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 1c aufgeführt. Bei dieser Darstellung wird davon ausgegangen, dass bereits im Bachelorstudium das Fach im Rahmen der Kooperation zwischen den Universitäten Bremen und Oldenburg absolviert wurde. Darüber hinausgehende Prüfung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.