Sachsen

Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 19454. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2021 Nr. 46, S. 1338 Fsn-Nr.: 842-11 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 23. Dezember 2022

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nung maßgeblichen Bestimmungen weiterhin erfüllt sind und 4. die Voraussetzungen von § 8 Absatz 2 ab dem 1. Januar 2023 vorliegen.1 § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Betreuungsangeboteverordnung vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 687) außer Kraft. Dresden, den 25. November 2021 Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping 1 § 24 geändert durch Verordnung vom 24. November 2022 (SächsGVBl. S. 633)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.