Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 1 vom 14.01.2025, Seiten 1 – 92, Größe: 976 KB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-01-14

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Elektronische Ausgabe des HmbGVBl. Teil I. Nach dem Hinweis des Verlags ist ausschließlich die gedruckte Ausgabe rechtsverbindlich. Enthält Verkündungen, keine konsolidierte geltende Gesamtfassung. Anlagen und Karten sind im unveränderten Original-PDF enthalten; die Textsuche bildet grafische Inhalte nicht vollständig ab.

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llt. Ausgefertigt Hamburg, den 19. Dezember 2024. Der Senat HmbGVBl. Nr. 1 Dienstag, den 14. Januar 2025 91 Einhundertvierundachtzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg – Mischnutzung am Brookdeich in Bergedorf – Vom 19. Dezember 2024 Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst: (1) Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Bezirksamt vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Ver- Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom fügung gestellt. 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) wird für den Geltungsbe- 2. Unbeachtlich werden reich südlich der Straße Brookdeich, nördlich der Bahntrasse der Strecke Bergedorf – Geesthacht, westlich und östlich der a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des Straße Neuer Weg im Stadtteil Bergedorf (F13/12, Bezirk Ber- Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort gedorf, Ortsteile 602 und 603) geändert. bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, (2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Flächennut- b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Bau- zungsplans und die ihm beigegebene Begründung sowie die gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a Absatz 1 des Bauge- über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä- setzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I chennutzungsplans und S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht­ Nr. 394 S. 1, 28), werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien liche Mängel des Abwägungsvorgangs, Einsicht niedergelegt. wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- (3) Es wird auf Folgendes hingewiesen: chung der Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich 1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung sowie die gegenüber der für die Erarbeitung des Flächennutzungs- zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zustän- plans zuständigen Behörde unter Darlegung des die Verlet- digen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei zung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim sind. Ausgefertigt Hamburg, den 19. Dezember 2024. Der Senat 92 Dienstag, den 14. Januar 2025 HmbGVBl. Nr. 1 Einhundertsiebenundsechzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg – Mischnutzung am Brookdeich in Bergedorf – Vom 19. Dezember 2024 Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst: (1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hanse- stadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird für den Geltungsbereich östlich der Straße Neuer Weg, zwischen der Straße Brookdeich im Norden und der Bahntrasse der Strecke Bergedorf – Geesthacht im Süden, sowie in einem Streifen westlich der Straße Neuer Weg entlang der Bahntrasse im Stadtteil Bergedorf (L 13/12 – Bezirk Bergedorf, Ortsteile 602 und 603) geändert. (2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschafts- programms und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht niederge- legt. (3) Es wird auf Folgendes hingewiesen: Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht können beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienststun- den kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdru- cke beim Bezirksamt vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ausgefertigt Hamburg, den 19. Dezember 2024. Der Senat Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg. Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23 51 29-0 — Telefax: 23 51 29 77. Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75,– Euro. Einzelstücke je angefangene vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.