Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 1 vom 14.01.2025, Seiten 1 – 92, Größe: 976 KB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-01-14

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1 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 1 DIENSTAG, DEN 14. JANUAR 2025 Tag Inhalt Seite 19. 12. 2024 Gesetz zur Reform des Hamburgischen Justizvollzugsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 3120-3, 3120-4, 450-4, 3120-9, 3120-16, 204-3, 3120-8 19. 12. 2024 Hamburgisches Gesetz zum Melde-, Pass- und Personalausweiswesen (Hamburgisches Melde-, Pass- und Personalausweisgesetz – HmbMPPG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 210-4 19. 12. 2024 Hamburgisches Gesetz über die Landesregulierungsbehörde nach dem Energiewirtschaftsgesetz (Hamburgisches Energiewirtschafts-Landesregulierungsbehördengesetz – HmbEnWGLRegBG) . . 80 neu: 752-6 19. 12. 2024 Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantie­ fonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ­ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 7847-3 19. 12. 2024 Gesetz zur Änderung hochschulzulassungsrechtlicher Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 221-3, 221-1, 221-6, 221-6-4, 221-6-7 19. 12. 2024 Drittes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesundheitsdienstgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 2120-1 19. 12. 2024 Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Körperschaft „Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 221-16 19. 12. 2024 Einhundertdreiundachtzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt ­Hamburg – Herausnahme Symbol „Vollzugsanstalt“ im Bereich der Gedenkstätte Neuengamme sowie nördlich Horster Damm in Altengamme – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 19. 12. 2024 Einhundertsechsundsechzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg – Grünfläche auf der Gedenkstätte in Neuengamme – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 19. 12. 2024 Einhundertvierundachtzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt ­Hamburg – Mischnutzung am Brookdeich in Bergedorf – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 19. 12. 2024 Einhundertsiebenundsechzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg – Mischnutzung am Brookdeich in Bergedorf – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg. 2 Dienstag, den 14. Januar 2025 HmbGVBl. Nr. 1 Gesetz zur Reform des Hamburgischen Justizvollzugsrechts Vom 19. Dezember 2024 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Artikel 1 § 22 Abschluss im Vollzug begonnener Bildungsmaßnahmen Gesetz § 23 Zeugnisse über den Vollzug der Freiheitsstrafe (Hamburgisches Strafvollzugsgesetz – HmbStVollzG) Unterabschnitt 3 Therapeutische Maßnahmen Inhaltsübersicht und soziales Training Teil 1 § 24 Psychotherapie Anwendungsbereich § 25 Sozialtherapie §   1 Anwendungsbereich § 26 Behandlung von Sucht und Substanzmissbrauch Teil 2 § 27 Training zur Verbesserung der sozialen Kompetenz Vollzug der Freiheitsstrafe Unterabschnitt 4 Abschnitt 1 Maßnahmen zur Förderung sozialer Kontakte Grundsätze § 28 Allgemeines §   2 Aufgaben des Vollzuges § 29 Nutzung digitaler Medien §   3 Gestaltung des Vollzuges Unterabschnitt 5 §   4 Grundsätze der Behandlung §   5 Stellung der Gefangenen, Mitwirkung Maßnahmen zur Ordnung der finanziellen Verhältnisse §   6 Soziale Hilfe § 30 Schuldnerberatung, Schuldenregulierung Abschnitt 2 Aufnahmeverfahren, Behandlungsuntersuchung, Unterabschnitt 6 Vollzugs- und Resozialisierungsplanung Freizeit §   7 Aufnahmeverfahren § 31 Freizeitgestaltung §   8 Behandlungsuntersuchung § 32 Gegenstände der Freizeitbeschäftigung §   9 Vollzugs- und Resozialisierungsplanung § 33 Zeitungen und Zeitschriften § 10 Inhalt des Vollzugs- und Resozialisierungsplans § 34 Rundfunk § 11 Opferschutz Abschnitt 3 Unterabschnitt 7 Unterbringung und Verlegung Lockerungen § 12 Unterbringung im geschlossenen und offenen Vollzug § 35 Lockerungen § 13 Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrich- § 36 Lockerungen aus wichtigem Anlass tung § 37 Lockerungen aus Anlass gerichtlicher Termine § 14 Mütter mit Kindern § 38 Lockerungen zur Vorbereitung der Eingliederung § 15 Verlegung, Überstellung, Ausantwortung Unterabschnitt 8 Abschnitt 4 Entlassung und Eingliederung Resozialisierungs- und Vollzugsmaßnahmen § 39 Vorbereitung der Eingliederung Unterabschnitt 1 § 40 Entlassung Arbeit und Arbeitstherapie § 41 Unterstützung nach der Entlassung § 16 Arbeit und Arbeitstherapie Abschnitt 5 § 17 Arbeit zur Tilgung einer Ersatzfreiheitsstrafe Vergütung § 18 Freies Beschäftigungsverhältnis, Selbstbeschäftigung § 19 Freistellung von der Arbeit § 42 Vergütung der Arbeitsleistung § 43 Arbeitsentgelt Unterabschnitt 2 § 44 Freistellung von der Arbeit, Anrechnung auf den Ent- Bildung und Qualifikation lassungszeitpunkt, Ausgleichsentschädigung § 20 Deutschkurse, Alphabetisierungskurse § 45 Erlass von Verfahrenskosten § 21 Schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen § 46 Ausbildungsbeihilfe HmbGVBl. Nr. 1 Dienstag, den 14. Januar 2025 3 § 47 Entgeltfortzahlung §   80 Feststellung von Suchtmittelmissbrauch § 48 Arbeitslosenversicherung §   81 Festnahmerecht § 49 Vergütungsordnung §   82 Besondere Sicherungsmaßnahmen §   83 Anordnungsbefugnis, Verfahren Abschnitt 6 Gelder der Gefangenen §   84 Ärztliche Überwachung besonderer Sicherungsmaßnah- men § 50 Grundsatz §   85 Ersatz von Aufwendungen § 51 Hausgeld § 52 Teilhabegeld Abschnitt 11 § 53 Überbrückungsgeld Unmittelbarer Zwang § 54 Eigengeld §   86 Begriffsbestimmungen § 55 Haftkostenbeitrag §   87 Voraussetzungen §   88 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Abschnitt 7 §   89 Handeln auf Anordnung Aufenthalt und Grundversorgung §   90 Androhung Unterabschnitt 1 §   91 Vorschriften für den Schusswaffengebrauch Aufenthalt während der Haft §   92 Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheits- fürsorge § 56 Unterbringung während der Arbeit und der Freizeit § 57 Unterbringung während der Ruhezeit Abschnitt 12 Unterabschnitt 2 Verkehr mit Personen außerhalb der Anstalt Grundversorgung §   93 Besuch § 58 Ausstattung des Haftraumes, persönlicher Besitz §   94 Überwachung der Besuche § 59 Kleidung §  95 Besuche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Notarinnen und Notaren § 60 Verpflegung §   96 Schriftwechsel § 61 Einkauf §   97 Überwachung des Schriftwechsels Abschnitt 8 §   98 Anhalten und Kopieren von Schreiben Gesundheitsfürsorge §   99 Telekommunikation § 62 Gesundheitsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen, Ge- § 100 Pakete sundheitsschutz und Hygiene § 63 Krankenbehandlung Abschnitt 13 § 64 Versorgung mit Hilfsmitteln Pflichtwidrigkeiten der Gefangenen § 65 Art und Umfang der Leistungen, Kostenbeteiligung § 101 Disziplinarmaßnahmen § 66 Behandlung aus besonderem Anlass § 102 Arten der Disziplinarmaßnahmen § 67 Aufenthalt im Freien § 103 Vollzug der Disziplinarmaßnahmen, Aussetzung zur § 68 Überstellung, Verlegung zum Zweck der Behandlung Bewährung § 69 Behandlung während Lockerungen, freies Beschäfti- § 104 Anordnungsbefugnis gungsverhältnis § 105 Verfahren § 70 Schwangerschaft und Mutterschaft § 106 Ärztliche Mitwirkung § 71 Benachrichtigung bei Erkrankung oder Todesfall Abschnitt 14 Abschnitt 9 Verfahrensregelungen Religionsausübung § 107 Beschwerderecht § 72 Seelsorge § 108 Anordnung, Aufhebung vollzuglicher Maßnahmen § 73 Seelsorgerinnen, Seelsorger § 74 Religiöse Veranstaltungen Teil 3 § 75 Weltanschauungsgemeinschaften Besondere Vorschriften bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung Abschnitt 10 § 109 Aufgaben, Gestaltung des Vollzuges Sicherheit und Ordnung § 110 Behandlungsuntersuchung § 76 Grundsatz, Verhaltensregelungen § 111 Vollzugs- und Resozialisierungsplan § 77 Persönlicher Gewahrsam § 112 Behandlung, Unterbringung in einer sozialtherapeuti- § 78 Durchsuchung schen Einrichtung, Freistellung von der Haft § 79 Erkennungsdienstliche Maßnahmen § 113 Unterstützung nach der Entlassung 4 Dienstag, den 14. Januar 2025 HmbGVBl. Nr. 1 Teil 4 Teil 2 Besondere Vorschriften bei Vollzug des Strafarrests Vollzug der Freiheitsstrafe § 114 Grundsatz Abschnitt 1 § 115 Besondere Bestimmungen Grundsätze Teil 5 §2 Vollzugsbehörden Aufgaben des Vollzuges Abschnitt 1 Der Vollzug dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, Arten und Einrichtungen der Justizvollzugsanstalten künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Resozialisierung). Gleichermaßen hat er die Auf- § 116 Anstalten, Trennungsgrundsätze gabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. § 117 Differenzierung Zwischen dem Vollzugsziel und der Aufgabe, die Allgemein- heit vor weiteren Straftaten zu schützen, besteht kein Gegen- § 118 Mütter mit Kindern satz. § 119 Größe und Gestaltung der Räume § 120 Festsetzung der Belegungsfähigkeit §3 § 121 Verbot der Überbelegung Gestaltung des Vollzuges (1) Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensver- Abschnitt 2 hältnissen soweit wie möglich anzugleichen. Schädlichen Fol- Organisation der Justizvollzugsanstalten gen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken. Der Vollzug ist von Beginn an darauf auszurichten, dass er den Gefangenen § 122 Anstaltsleitung hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern. § 123 Bedienstete des Vollzuges (2) Die Belange von Sicherheit und Ordnung der Anstalt § 124 Zusammenarbeit sowie die Belange der Allgemeinheit sind zu beachten. Die § 125 Konferenzen unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse der Gefange- nen, insbesondere im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Her- § 126 Gefangenenmitverantwortung kunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexuelle und § 127 Hausordnung geschlechtliche Identität sowie Schutz vor rassistischer und anderweitiger Diskriminierung werden bei der Gestaltung des Abschnitt 3 Vollzuges und bei Einzelmaßnahmen berücksichtigt. Insbe- Aufsicht über die Justizvollzugsanstalten sondere ist auf die Schaffung und die Bewahrung eines diskri- minierungs- und gewaltfreien Klimas im Vollzug zu achten. § 128 Aufsichtsbehörde § 129 Vollstreckungsplan §4 § 130 Evaluation, kriminologische Forschung Grundsätze der Behandlung Abschnitt 4 Den Gefangenen werden im Rahmen eines an ihren jewei- ligen Bedarfen orientierten Behandlungsprozesses alle Resozi- Anstaltsbeiräte alisierungsmaßnahmen angeboten, die geeignet sind, ihnen § 131 Bildung der Anstaltsbeiräte Chancen zur Förderung ihrer Eingliederung in ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu vermitteln und ihre § 132 Aufgabe Fähigkeiten zur Selbsthilfe zu stärken (Behandlung). Die § 133 Befugnisse Behandlung dient der Resozialisierung, der Prävention und § 134 Verschwiegenheitspflicht dem Schutz der Opfer von Straftaten. Als Bestandteil der Behandlung sollen sich die Resozialisierungsmaßnahmen Teil 6 insofern auch auf die die Straffälligkeit begünstigenden Fakto- ren sowie auf die Auseinandersetzung der Gefangenen mit den Schlussvorschriften eigenen Straftaten, deren Ursachen und Folgen, insbesondere § 135 Einschränkung von Grundrechten für die Opfer, richten. § 136 Ersetzung und Fortgeltung von Bundesrecht §5 Stellung der Gefangenen, Mitwirkung (1) Die Gefangenen sind verpflichtet, an der Gestaltung ihrer Behandlung und an der Erfüllung des Vollzugsziels mit- Teil 1 zuwirken (Mitwirkungspflicht). Ihre Bereitschaft hierzu ist zu wecken und zu fördern. Die Persönlichkeit der Gefangenen ist Anwendungsbereich zu achten. Ihre Selbstständigkeit im Vollzugsalltag ist soweit wie möglich zu erhalten und zu fördern. §1 (2) Die Bereitschaft zur Mitwirkung kann durch Maßnah- Anwendungsbereich men der Belohnung und Anerkennung gefördert werden, bei Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Freiheitsstrafe und denen die Beteiligung an Maßnahmen, wie auch besonderer den Vollzug des Strafarrests in Justizvollzugsanstalten (Anstal- Einsatz und erreichte Fortschritte angemessen zu berücksich- ten). tigen sind. HmbGVBl. Nr. 1 Dienstag, den 14. Januar 2025 5 (3) Die Gefangenen unterliegen den in diesem Gesetz vor- verhältnisse (Behandlungsuntersuchung) einschließlich der in gesehenen Beschränkungen ihrer Freiheit. Soweit das Gesetz § 9 Absatz 4 des Hamburgischen Resozialisierungs- und Opfer- eine besondere Regelung nicht enthält, dürfen ihnen nur hilfegesetzes vom 31. August 2018 (HmbGVBl. S. 265), zuletzt Beschränkungen auferlegt werden, die zur Aufrechterhaltung geändert am 19. Dezember 2024 (HmbGVBl. S. 2, 76), in der der Sicherheit oder zur Abwendung einer schwerwiegenden jeweils geltenden Fassung, genannten Sachverhalte. Die Störung der Ordnung der Anstalt unerlässlich sind. Behandlungsuntersuchung dient der Vorbereitung der Voll- zugs- und Resozialisierungsplanung und schließt sich an das (4) Resozialisierungsmaßnahmen und sonstige vollzugliche Aufnahmeverfahren an. Maßnahmen sollen den Gefangenen erläutert werden. (2) Die Behandlungsuntersuchung umfasst neben der Per- §6

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.