8. ÄndGLAG
Art II Vergünstigungen für Staatsangehörige der Vereinten Nationen in Berlin (West)
Achtes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Gesetz nach § 246 LAG - 8. ÄndG LAG)
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Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR008090957
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): deacb168ba77c68f40bff5a786767c3263425d9743c53b34ccde340da10a7fc1