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Art 3Immunität der Mitglieder des Rates des Anpassungsfonds

Gesetz zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Rat des Anpassungsfonds

Artikel 5 des UNFCCC/KP-Sitzabkommens wird auf die Mitglieder des Rates des Anpassungsfonds und ihre Vertreter entsprechend angewandt. Für die Aufhebung der Immunität eines Mitglieds oder Vertreters im Einzelfall ist der durch die betreffende Person vertretene Staat verantwortlich.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014520011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ac9f8dae7a0ea435a6caa261a6f35f2dde10f9ffa987280800072dd12d65f0ba

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