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KVWG

§ 9

Gesetz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts

(1) Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf seine Verkündung folgenden Kalendervierteljahres in Kraft.
(2)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR038719976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 18fac6d69e962eb940022aa5e3658b20d8c503b9d995d7129e533ccc5660e488

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