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KVStGleichstV

Eingangsformel

Verordnung über die kapitalverkehrsteuerliche Gleichstellung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Investitionsbank mit dem Bund

Auf Grund des § 29 Abs. 1 Nr. 3 des Kapitalverkehrsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 530) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004540961

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ddbcea239ce5cd85f8d539361878b7522a492fc642cc043208ee8e27a2e13d0d

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