KVAV
Anlage 1(zu § 10 Absatz 5, § 11 Absatz 2 und § 13 Absatz 5) Prämienberechnung nach § 10 Absatz 5, § 11 Absatz 2 und § 13 Absatz 5
Verordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung
- x
- = Alter
- ω
- = Endalter der Sterbetafel
- lx
- = Anzahl der Lebenden
- qx
- = Sterbenswahrscheinlichkeit
- wx
- = Stornowahrscheinlichkeit
- Kx
- = Kopfschaden
- αx
- = einmalige unmittelbare Abschlusskosten, gemessen in Jahresprämien
- γ
- = absolute Zuschläge
- Δ
- = relative Zuschläge, gemessen in Prozent der Bruttoprämie
- i
- = Rechnungszinsfuß
| = einmalige Sanierungs- oder unmittelbare Abschlusskosten, gemessen im Mehrfachen der Differenz zwischen neuer und alter Jahresprämie des bereits Versicherten | |
| u | = erreichtes Alter zum Zeitpunkt der Prämienanpassung |
| = bisher gezahlte Prämie |
- –
- ein Kostenzuschlagssystem nach § 8 Absatz 4 Satz 4 verwendet wird,
- –
- die einmaligen Sanierungskosten in anderer Weise eingerechnet werden,
- –
- die unmittelbaren Abschlusskosten bei Umstufung in anderer Weise eingerechnet werden oder
- –
- eine andere Formel für die Berechnung der Prämie des Neuzugangs nach § 10 Absatz 5 verwendet wird.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 9 G v. 19.12.2018 I 2672
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR078000016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 93ce391653bc9c55e72ea003603f1e95da35103c450b8acdf9268ba79db70c4b