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KunstUrhG

§ 37

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

(1) Die widerrechtlich hergestellten, verbreiteten oder vorgeführten Exemplare und die zur widerrechtlichen Vervielfältigung oder Vorführung ausschließlich bestimmten Vorrichtungen, wie Formen, Platten, Steine, unterliegen der Vernichtung. Das gleiche gilt von den widerrechtlich verbreiteten oder öffentlich zur Schau gestellten Bildnissen und den zu deren Vervielfältigung ausschließlich bestimmten Vorrichtungen. Ist nur ein Teil des Werkes widerrechtlich hergestellt, verbreitet oder vorgeführt, so ist auf Vernichtung dieses Teiles und der entsprechenden Vorrichtungen zu erkennen.
(2) Gegenstand der Vernichtung sind alle Exemplare und Vorrichtungen, welche sich im Eigentume der an der Herstellung, der Verbreitung, der Vorführung oder der Schaustellung Beteiligten sowie der Erben dieser Personen befinden.
(3) Auf die Vernichtung ist auch dann zu erkennen, wenn die Herstellung, die Verbreitung, die Vorführung oder die Schaustellung weder vorsätzlich noch fahrlässig erfolgt.Das gleiche gilt, wenn die Herstellung noch nicht vollendet ist.
(4) Die Vernichtung hat zu erfolgen, nachdem dem Eigentümer gegenüber rechtskräftig darauf erkannt ist. Soweit die Exemplare oder die Vorrichtungen in anderer Weise als durch Vernichtung unschädlich gemacht werden können, hat dies zu geschehen, falls der Eigentümer die Kosten übernimmt.
(5) (weggefallen)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

§ 37 Abs. 1 bis 3 Kursivdruck u. Abs. 5: Vgl. Fußnote zur Überschrift
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 § 31 G v. 16.2.2001 I 266

Aufh: G aufgeh. durch § 141 Nr. 5 G v. 9.9.1965 I 1273 mWv 1.1.1966, soweit es nicht den Schutz von Bildnissen betrifft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000070907

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 45802b2295609d2d07c388b7717eb7899d0a02ee826e8a7e2b2a8d6969f664f6

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