Zum Gesetzesinhalt

KtEfV

§ 4Inkrafttreten

Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Diese Verordnung tritt am 23. August 2010 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR115500010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 976dd90a05c235417f0f9cda3c0535ec44435bb5ec72b77c12204ea4a8b43761

XML-Quelle beim Herausgeber