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KSVEntgV

§ 1

Künstlersozialversicherungs-Entgeltverordnung

Dem Entgelt im Sinne des § 25 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes sind nicht zuzurechnen:
1.
Aufwendungen für nachgewiesene Reisekosten des selbständigen Künstlers oder Publizisten, die der zur Abgabe Verpflichtete übernimmt, soweit sie die in § 3 Nr. 16 des Einkommensteuergesetzes genannten Grenzen nicht übersteigen,
2.
übliche Aufwendungen für die Bewirtung des selbständigen Künstlers oder Publizisten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001560991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c7995fe2a2f2c9bcc21e50eef7bb673817614de5bb22a157c030da59104ec53

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