KSVEntgV
§ 1
Künstlersozialversicherungs-Entgeltverordnung
- 1.
- Aufwendungen für nachgewiesene Reisekosten des selbständigen Künstlers oder Publizisten, die der zur Abgabe Verpflichtete übernimmt, soweit sie die in § 3 Nr. 16 des Einkommensteuergesetzes genannten Grenzen nicht übersteigen,
- 2.
- übliche Aufwendungen für die Bewirtung des selbständigen Künstlers oder Publizisten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR001560991
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c7995fe2a2f2c9bcc21e50eef7bb673817614de5bb22a157c030da59104ec53