KStoffTechAusbV
§ 53Prüfungsbereich „Produktionsplanung und -analyse“
- 1.
- Arbeitspläne zu erstellen, Produktionsabläufe zu koordinieren und zu optimieren,
- 2.
- Informationen für die Auftragsabwicklung zu beschaffen sowie Fertigungsvoraussetzungen sicherzustellen,
- 3.
- die Auftragsabwicklung auszuwerten und zu dokumentieren,
- 4.
- qualitätssichernde Maßnahmen systematisch anzuwenden, auszuwerten und zu dokumentieren sowie
- 5.
- Maßnahmen zum Umwelt- und Arbeitsschutz anzuwenden.
Sonst: Ersetzt V 806-22-1-75 v. 21.5.2012 I 1168 (KStoffVerfMAusbV 2012)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0970B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 75f3682d61b65878a7b2dbe89519872a0d5cceefca60b4f55bf33fd2971acd62