KStoffTechAusbV
§ 20Prüfungsbereich „Verfahrenstechnische Systeme“
- 1.
- Bearbeitungs- und Verarbeitungsverfahren zu unterscheiden und nach materialspezifischen, technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu bewerten, auszuwählen und einzusetzen,
- 2.
- Eigenschaften polymerer Werkstoffe zu ermitteln und zu bewerten sowie Werk- und Hilfsstoffe dem Verwendungszweck zuzuordnen,
- 3.
- qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen; Ergebnisse zu überprüfen, zu optimieren und zu dokumentieren sowie Arbeitssicherheits- und Umweltschutzvorschriften anzuwenden,
- 4.
- Komponenten der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik zu unterscheiden und anwendungsspezifisch zuzuordnen sowie Störungen in steuerungstechnischen Systemen einzugrenzen,
- 5.
- Halbzeuge aufgrund von technischen Teil-, Gruppen- und Gesamtzeichnungen zu erkennen, Skizzen zu erstellen,
- 6.
- verfahrensbezogene Berechnungen durchzuführen und
- 7.
- Maßnahmen der Wartung und Instandhaltung zu bewerten, auszuwählen und zu beschreiben.
Sonst: Ersetzt V 806-22-1-75 v. 21.5.2012 I 1168 (KStoffVerfMAusbV 2012)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0970B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 75f3682d61b65878a7b2dbe89519872a0d5cceefca60b4f55bf33fd2971acd62