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KSchG

§ 25Kündigung in Arbeitskämpfen

Kündigungsschutzgesetz

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 25.8.1969 I 1317

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 14.6.2021 I 1762

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004990951

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bfeebd2320aa0ddec074570f2705441e1b26639fb86839f80b1210d8bf2ed8a2

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