Zum Gesetzesinhalt

KraftStKompG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Regelung der finanziellen Kompensation zugunsten der Länder infolge der Übertragung der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.7.2009 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G 603-14/1 v. 29.5.2009 I 1170 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 11 dieses G am 1.7.2009 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR117010009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5e28261ff7f10af3267b559407bb1d5b7217c5161f814c1babb0a17ce65cb2e8

XML-Quelle beim Herausgeber