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Allgemeine Hinweise
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 1.8.2024 +++)Die V wurde als Artikel 3 der V v. 20.12.2023 I Nr. 395 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung beschlossen. Sie ist gem. Art. 5 Satz 1 dieser V am 1.8.2024 in Kraft getreten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR18B0D0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7b70f38369e7e8789fba53b63cff3061d9e1a272fe9ff7bf667035b1a785b519