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KPrüfTechnAusbV

§ 20Inkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Prüftechnologen Keramik und zur Prüftechnologin Keramik

Diese Verordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR379600017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f501ab99ea121402f18318fee3f6b1c396ffa1823403b9aaedc2fc1442c3ce15

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