5. AnpG-KOV
Art 5 Übergangs- und Schlußvorschriften
Fünftes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 42 G v. 18.12.1989 I 2261
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR019099973
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b0f913f18f72d8cd789260a13e6ceca3b7124de7776ca00d3022ab9e003b0bb4