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KontrGerätBeglG

Art 4Inkrafttreten

Gesetz über Begleitregelungen zur Einführung des digitalen Kontrollgeräts zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR095400004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cba0c943087d1231267f1e90aec0a86572e29e08d4cb4f762f661a5d0242a664

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