Zum Gesetzesinhalt

KonsVerUSAV

§ 1Abkommen

Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika

Als Abkommen im Sinn dieser Verordnung gilt das Abkommen vom 29. August 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juni 2008 (BGBl. 2008 II S. 611, 612; 2008 II S. 851, 852) in der jeweils geltenden Fassung.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR213600010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 81e9a98d6ab29f293611decff9b582fa00221a0a4eb3db1aab177bdf5b9c9fcb

XML-Quelle beim Herausgeber