KonsVerCHEV
§ 2Anwendungsbereich
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 V v. 25.6.2020 I 1495
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR218700010
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2b0a834158001e6b53f6b288e0f38dd581959d1f1c1daf2e2fbbe40b5c89915a
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 2 AOVorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen
„… ung des Abkommens in Bezug auf die Umsetzung entsprechender Konsultationsvereinbarungen im Sinn des § 2 Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung, die von den zuständigen Behörden im Sinn des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe i des Abkommens getroffen worden sind, rich …“