KonstPrV
Anlage 2(zu § 9) Zeugnisinhalte
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Konstrukteur/Geprüfte Konstrukteurin
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
- 1.
- zum fachrichtungsübergreifenden Prüfungsteil
- a)
- Benennung dieses Prüfungsteils und Bewertung mit Note sowie
- b)
- Benennung der Prüfungsfächer und Bewertung mit Note,
- 2.
- zum fachrichtungsspezifischen Prüfungsteil
- a)
- Benennung dieses Prüfungsteils mit Note,
- b)
- Benennung der Konstruktionsaufgabe mit Note sowie
- c)
- Benennung des Fachgesprächs mit Note,
- 3.
- Benennung von Arbeitsgebiet, Thema und Beschreibung der Konstruktionsaufgabe,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten,
- 7.
- Befreiungen nach § 6.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 11 G v. 23.7.2026 I Nr. 226
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR115100994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ca2815fae429952d909aaca8a3816e65891a5e66881d04a7fec16d770d5f58fa