Zum Gesetzesinhalt

KonjV 1

§ 3Inkrafttreten

Erste Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001900967

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 435aa796d0f20192fd437fc1814ca0123c5ad270835a936ee86640cb9c8648ed

XML-Quelle beim Herausgeber