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KonjAusglRV 1970

Eingangsformel

Verordnung über die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1970

Auf Grund des § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 582) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung des Konjunkturrates für die öffentliche Hand mit Zustimmung des Bundesrates:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004110970

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2387228ac7958d4f48b3eadc6b8333c480d36310a5225823b8ac32dc22b92ab9

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