Zum Gesetzesinhalt

KondMstrV

§ 1Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Konditoren- Handwerk

Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Konditoren-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
1.
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten (Teil I),
2.
die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
3.
die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
4.
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 59 V v. 18.1.2022 I 39

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR227800006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f6c65f3cd988ecf81f9ab0695d3bc6aff94126d923cad9d6db9cf5be2d293456

XML-Quelle beim Herausgeber