KohleUGrV
§ 2Abbauplanung, Rationalisierung
- 1.
- die Lagerstätte nach den vorgegebenen natürlichen Verhältnissen innerhalb eines Steinkohlenbergbaugebietes und nach bergwirtschaftlichen und bergtechnischen Erfordernissen abbauen kann, um insbesondere einen geeigneten Zuschnitt der Baufelder für die einzelnen Steinkohlenbergwerke sicherzustellen;
- 2.
- alle Möglichkeiten der inner- und überbetrieblichen Rationalisierung der Betriebe in einem Steinkohlenbergbaugebiet, insbesondere für regional zusammenhängende Gruppen von Steinkohlenbergwerken nutzen kann.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000160969
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): acc1ee31df33af31872330c2d0186efaeda6fdb7070058b2b1a7ddd564a70aba