Zum Gesetzesinhalt

KNV-V

§ 9Verhältnis zu anderen Vorschriften

Verordnung über den Vergleich von Kosten und Nutzen der Kraft-Wärme-Kopplung und der Rückführung industrieller Abwärme bei der Wärme- und Kälteversorgung

§ 7 der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie § 13 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, 1044, 3754) bleiben unberührt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 3 G v. 25.11.2025 I Nr. 282

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR067010015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 90be9b86147df0aa499479b1d580baaebdc7d9a77675f1c6d1b592b181d0b071

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 13 17. BImSchVEnergieeffizienz

    „§ 7 der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie § 13 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, 1044, 3754) bleiben unberührt.“