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Anlage(zu § 8 Abs. 2)

Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 242, S. 56)
Vorderseiten
Die Abbildung zeigt das Muster für die Vorderseite des Ausweises über das Kleinfahrzeugkennzeichen.
Rückseiten
Die Abbildung zeigt das Muster für die Rückseite des Ausweises über das Kleinfahrzeugkennzeichen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 14.10.2025 I Nr. 242

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR022600995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 427de4d2f1c11aea4f6e3688391a58f9490014c6d59244041a9c8b425c85a230

XML-Quelle beim Herausgeber