KlempnerMstrV
§ 8Gliederung, Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II
- 1.
- Fertigungs-, Montage- und Instandhaltungstechnik,
- 2.
- Auftragsabwicklung,
- 3.
- Betriebsführung und Betriebsorganisation.
- 1.
- Fertigungs-, Montage- und InstandhaltungstechnikDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Fertigungs-, Montage- und Instandhaltungstechnik unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Klempnerbetrieb zu bearbeiten. Dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis j aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Aufbau, Wirkungsweise und Funktionen von Dach- und Fassadensystemen beschreiben und bewerten,
- b)
- Maßnahmen, Methoden und Alternativen der Fertigung und Montage sowie der Instandhaltung darstellen und auswählen, Lösungen erarbeiten, korrigieren und begründen,
- c)
- Konstruktionen und Abwicklungen für Dachdeckungen und Fassadenbekleidungen sowie Systeme zur Ableitung von Niederschlagswasser und von Lüftungskanälen auswählen, entwerfen und berechnen,
- d)
- Material bestimmen und Materialbedarf berechnen sowie Materialzuschnitte zeichnerisch darstellen und rechnerisch ermitteln, insbesondere für Dach- und Fassadenflächen und deren Ausdehnungen, Rinnen- und Fallrohre und deren Querschnitte, Lüftungskanäle sowie für Verkleidungen von Behältern und Rohrleitungen,
- e)
- Funktionspläne skizzieren, Skizzen und Zeichnungen von Systemen, Baugruppen und Bauteilen analysieren, bewerten und korrigieren,
- f)
- Arten, Eigenschaften und Verhalten zu verarbeitender Werk-, Hilfs- und Baustoffe beurteilen und Verwendungszwecken zuordnen,
- g)
- Materialbe- und -verarbeitung beschreiben, Lösungen erarbeiten, bewerten und korrigieren,
- h)
- Arten von Bauwerksabdichtungen unter Berücksichtigung des Wärme-, Schall- und Brandschutzes beschreiben, Verwendungszwecken zuordnen und begründen,
- i)
- Füge- und Umformtechniken zur Verbindung von Metallen, Metall-Verbundstoffen und Kunststoffen, insbesondere Falzen, Löten, Nieten, Kleben, Gas- und Lichtbogenschweißen sowie Schutzgasschweißen, beschreiben und Verwendungszwecken zuordnen,
- j)
- Verfahren der Oberflächen- und Wärmebehandlung sowie des Korrosionsschutzes beschreiben und dem jeweiligen Verwendungszweck zuordnen;
- 2.
- AuftragsabwicklungDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Auftragsabwicklungsprozesse, auch unter Anwendung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert zu planen, deren Durchführung zu kontrollieren und sie abzuschließen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen,
- b)
- Angebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, Angebotskalkulation durchführen,
- c)
- Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation unter Berücksichtigung der Fertigungs-, Verarbeitungs-, Montage- und Instandsetzungstechnik, des Einsatzes von Material, Geräten und Personal bewerten, dabei qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berücksichtigen,
- d)
- berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie anerkannte Regeln der Technik anwenden, insbesondere Haftung bei der Herstellung, der Instandsetzung und bei Dienstleistungen beurteilen,
- e)
- technische Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen erarbeiten, bewerten und korrigieren,
- f)
- auftragsbezogenen Einsatz von Material, Werkstoffen, Maschinen und Geräten bestimmen und begründen,
- g)
- Unteraufträge vergeben und kontrollieren,
- h)
- Mängel- und Schadensaufnahme an Gebäuden und Gebäudeteilen, insbesondere an Dacheindeckungen und -abdichtungen sowie an Fassadenbekleidungen aus Metall, Metall-Verbundstoffen und Kunststoffen, darstellen, Instandsetzungsalternativen aufzeigen sowie die erforderliche Abwicklung festlegen und begründen,
- i)
- Vor- und Nachkalkulation durchführen;
- 3.
- Betriebsführung und BetriebsorganisationDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen, wahrzunehmen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis h aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
- betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betriebliche Kennzahlen ermitteln,
- c)
- Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen erarbeiten,
- d)
- betriebliches Qualitätsmanagement planen und darstellen,
- e)
- Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen; den Zusammenhang zwischen Personalverwaltung sowie Personalführung und -entwicklung darstellen,
- f)
- betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpotenziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung festlegen,
- g)
- Betriebs- und Lagerausstattung sowie logistische Prozesse planen und darstellen,
- h)
- Chancen und Risiken betrieblicher Kooperation darstellen und beurteilen.
- 1.
- ein Handlungsfeld mit weniger als 30 Punkten bewertet worden ist oder
- 2.
- nach durchgeführter Ergänzungsprüfung zwei Handlungsfelder jeweils mit weniger als 50 Punkten bewertet worden sind.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 55 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR126700006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 37146707b051e563cbc1ebdcf1fec3d70e5b8430a9a378ef88b4e49afb119103