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Schlussformel

Verordnung zur Datenübermittlung zwischen den für das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und den für den Kinderzuschlag zuständigen Stellen

Der Bundesrat hat zugestimmt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1780A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b17e26b585bb338352d9d4cda6f98324368686c0e03a9e40d091609e21ff918d

XML-Quelle beim Herausgeber