Zum Gesetzesinhalt

KiGAbV

§ 6Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über den automatisierten Abruf von Kindergelddaten durch die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. § 3 Absatz 5 tritt am 25. Mai 2018 außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Gem. § 6 Satz 2 dieser V tritt § 3 Abs. 5 am 25.5.2018 außer Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR052700018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 12e3ffd873fb923191efb9b264be69a45a59424a7845c79ed5eb6ac5921c7589

XML-Quelle beim Herausgeber