KhWbAusbV
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- 1.
- schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt
- a)
- Kerzenherstellung oder
- b)
- Wachsbildnerei sowie
- 3.
- schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
- 1.
- Auswählen und Lagern von Roh- und Hilfsstoffen sowie von Halbfabrikaten,
- 2.
- Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungsverfahren,
- 3.
- Auswählen und Verarbeiten von Dochten,
- 4.
- Beurteilen des Abbrandes von Kerzen,
- 5.
- Auswählen und Verarbeiten von Brennmassen,
- 6.
- Entwickeln von Konzepten sowie Gestalten und Präsentieren von Entwürfen,
- 7.
- Herstellen von Abgussformen,
- 8.
- Fertigen von Kerzen,
- 9.
- Be- und Verarbeiten von Farbmitteln und Lacken,
- 10.
- Herstellen von Dekoren, Plastiken und Reliefs,
- 11.
- Gestalten, Veredeln und Verzieren von Kerzen und Reliefs sowie
- 12.
- Lagern und Kommissionieren von Produkten.
- 1.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 2.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 6.
- betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
- Einrichten, Bedienen und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen,
- 8.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 9.
- Kundenorientierung und Beratung sowie
- 10.
- Mitwirken an der Kontrolle von Kosten und Leistungen.
Sonst: Ersetzt V 806-21-1-118 v. 21.12.1984, 1985 I 14 (WachsAusbV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR130800015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6d9d990fb4c3e478f11738214a5943f71a3a94f11e5684be94b5e0e16447ebaa