KHSFV
§ 23Auszahlungsbescheide des Bundesamtes für Soziale Sicherung
Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich
- 1.
- die Voraussetzungen für die Gewährung der Fördermittel von Anfang an nicht bestanden haben oder nachträglich entfallen sind,
- 2.
- der Finanzierungsanteil des Krankenhauszukunftsfonds höher als 70 Prozent liegt,
- 3.
- die Fördermittel nicht zweckentsprechend verwendet worden sind,
- 4.
- die Angaben nach § 25 Absatz 1 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorgelegt werden oder
- 5.
- die Unterlagen nach § 25 Absatz 1 Nummer 5 ergeben, dass die Verpflichtungen nach § 14a Absatz 5 Nummer 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht erfüllt worden sind.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 2.12.2025 I Nr. 301
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR235000015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3158a319deb746b26cd8a2eed929c9733ffa74f2dd3d6bc0b18d80eed88a2215