KHSFV
§ 17Auswertung der Wirkungen der Förderung
Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich
- 1.
- den Stand der Umsetzung und den voraussichtlichen Abschluss des Vorhabens,
- 2.
- Zwischenergebnisse über die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel oder die begründete Erklärung, dass eine entsprechende Zwischenprüfung nicht erfolgt,
- 3.
- Angaben über die Höhe der ausgezahlten Mittel,
- 4.
- aussagekräftige Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass die Bestimmungen des § 12a Absatz 3 Satz 1 und 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, insbesondere die Verpflichtungen nach § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes eingehalten worden sind und
- 5.
- aussagekräftige Unterlagen zur Höhe des für die Krankenhäuser und die Länder jeweils entstehenden Erfüllungsaufwands.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 2.12.2025 I Nr. 301
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR235000015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3158a319deb746b26cd8a2eed929c9733ffa74f2dd3d6bc0b18d80eed88a2215